13.04.2022

Kapital für Lalamu: Lip Sync-App aus Wien „lässt jedes Gesicht jedes Lied singen“

Tonspur aufnehmen, Gesicht aufnehmen - fertig ist das Lip Sync-Video. Neben dieser App hat Lalamu aus Wien aber vor allem B2B-Pläne.
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Auch Statuen können mit der Lalamu-App aus Wien zum Sprechen gebracht werden
Auch Statuen können mit der Lalamu-App aus Wien zum Sprechen gebracht werden | (c) Lalamu

Es ist eines dieser Produkte, die sich fast von selbst erklären: Die App Lalamu des gleichnamigen Wiener Startups lässt User:innen auf denkbar einfache Weise Lip Sync-Videos machen. Zuerst Tonspur aufnehmen, dann Video eines Gesichts (etwa auch auf einem Foto oder nicht allzu abstrakten Gemälde oder sogar jenes einer Statue) aufnehmen – fertig. Die Aufnahmen werden vom Server des Wiener Startups verarbeitet. Das Lip Sync-Video kommt nach ein paar Sekunden zurück und kann auf TikTok und Co gepostet werden.

Lalamu: TikToker:innen Hauptzielgruppe mit B2C-App

TikToker:innen sind auch die Hauptzielgruppe von Lalamu mit seiner B2C-App. „Viele TikToker:innen versuchen, Lieder lippensynchron zu singen. Leider geht der Versuch schief und die Lippen machen… irgendwas, weil die TikToker:innen den Text meist nicht auswendig können. Wäre es also nicht toll, wenn jeder die Möglichkeit hätte, jedes beliebige Lied zu lippensynchronisieren, egal in welcher Sprache, egal in welcher Geschwindigkeit, ohne den Text kennen zu müssen?“, wirbt das Startup. Andere Apps, die die Video-Produktion für Tik Tok erleichtern, verzeichneten zuletzt extrem gute Download-Zahlen.

320.000 Euro Investment und Aufnahme in Microsoft-Programm

Die B2C-App, die in der Basis-Version kostenlos ist und für die es mehrere Packages mit längerer Video-Dauer und ohne Werbung zu kaufen gibt, ist aber nicht der einzige Geschäftszweig. Denn Lalamu will auch mit einem B2B-Angebot durchstarten. Konkret wendet an sich an Filmindustrie, Museen und Agenturen, die das AI-Algorithmus-basierte Tool des Startups für ihre Zwecke einsetzen sollen. Damit konnte man zuletzt auch ein Investment ergattern: Das Wiener Unternehmen holte sich 320.000 Euro. Das Startup wurde auch ins Microsoft for Startups-Programm aufgenommen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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