13.04.2022

Kapital für Lalamu: Lip Sync-App aus Wien „lässt jedes Gesicht jedes Lied singen“

Tonspur aufnehmen, Gesicht aufnehmen - fertig ist das Lip Sync-Video. Neben dieser App hat Lalamu aus Wien aber vor allem B2B-Pläne.
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Auch Statuen können mit der Lalamu-App aus Wien zum Sprechen gebracht werden
Auch Statuen können mit der Lalamu-App aus Wien zum Sprechen gebracht werden | (c) Lalamu

Es ist eines dieser Produkte, die sich fast von selbst erklären: Die App Lalamu des gleichnamigen Wiener Startups lässt User:innen auf denkbar einfache Weise Lip Sync-Videos machen. Zuerst Tonspur aufnehmen, dann Video eines Gesichts (etwa auch auf einem Foto oder nicht allzu abstrakten Gemälde oder sogar jenes einer Statue) aufnehmen – fertig. Die Aufnahmen werden vom Server des Wiener Startups verarbeitet. Das Lip Sync-Video kommt nach ein paar Sekunden zurück und kann auf TikTok und Co gepostet werden.

Lalamu: TikToker:innen Hauptzielgruppe mit B2C-App

TikToker:innen sind auch die Hauptzielgruppe von Lalamu mit seiner B2C-App. „Viele TikToker:innen versuchen, Lieder lippensynchron zu singen. Leider geht der Versuch schief und die Lippen machen… irgendwas, weil die TikToker:innen den Text meist nicht auswendig können. Wäre es also nicht toll, wenn jeder die Möglichkeit hätte, jedes beliebige Lied zu lippensynchronisieren, egal in welcher Sprache, egal in welcher Geschwindigkeit, ohne den Text kennen zu müssen?“, wirbt das Startup. Andere Apps, die die Video-Produktion für Tik Tok erleichtern, verzeichneten zuletzt extrem gute Download-Zahlen.

320.000 Euro Investment und Aufnahme in Microsoft-Programm

Die B2C-App, die in der Basis-Version kostenlos ist und für die es mehrere Packages mit längerer Video-Dauer und ohne Werbung zu kaufen gibt, ist aber nicht der einzige Geschäftszweig. Denn Lalamu will auch mit einem B2B-Angebot durchstarten. Konkret wendet an sich an Filmindustrie, Museen und Agenturen, die das AI-Algorithmus-basierte Tool des Startups für ihre Zwecke einsetzen sollen. Damit konnte man zuletzt auch ein Investment ergattern: Das Wiener Unternehmen holte sich 320.000 Euro. Das Startup wurde auch ins Microsoft for Startups-Programm aufgenommen.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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