02.11.2023

Labonca: “2 Minuten 2 Millionen”-Kandidat und Bio-Pionier rutscht in die Insolvenz

Erst Ende letzten Jahres wurde Biohof Labonca mit dem österreichischen Klimaschutzpreis ausgezeichnet. Nun ist das Unternehmen, das mit Bio-Schweinefleisch bei seinen Kund:innen punkten wollte, pleite. Labonca-Gründer Norbert Hackl erläutert gegenüber brutkasten die Gründe der Insolvenz.
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Gründer Norbert Hackl | (c) Labonca

300.000 Quadratmeter Bio-Freiland, hofeigene Weideschlatung und ein Onlineshop, über den das Bioschweinefleisch österreichweit innerhalb von 24 Stunden verschickt wird. So lautet das Konzept des steirischen Unternehmens Labonca Biohof, das neben Frischfleisch unter anderem auch geräucherte Würstl und Aufstriche im Sortiment hat. Auf der Website werden die Produkte als das “beste Schweinefleisch Österreichs” beworben. Nun wurde am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz ein Konkursverfahren über die Labonca Biohof GmbH eröffnet, wie der KSV1870 am Donnerstag bekannt gab. Zur Höhe der Passiva liegen zum derzeitigen Stand allerdings noch keine Angaben vor.

Gründer Norbert Hackl über die Insolvenz

Mittlerweile hat sich auch Gründer Norbert Hackl zu den Ursachen der Insolvenz geäußert. “Die aktuell für Bio-Lebensmittelproduzenten schwierige Wirtschaftslage im Rahmen der schwindenden Konsumenten-Kaufkraft durch die Inflationskrise, wurde durch den langfristigen Zahlungsausfall des wichtigsten Geschäftspartners verstärkt und brachte Labonca trotz wieder ansteigender Verkaufszahlen und rückläufiger Rohstoffkosten in Zahlungsunfähigkeit”, so Hackl gegenüber brutkasten.

Zudem führt Hackl die gestiegenen Rohstoffkosten für Futtermittel und Energie an. Nicht von der Insolvenz betroffen ist der Bereich Landwirtschaft und Tierzucht. Ob der Betrieb weitergeführt wird, soll sich in den nächsten Wochen entscheiden.

(c) Labonca

“All die Erfahrungen und das KnowHow aus 20 Jahren Freilandtierhaltung, Vermarktung, Markenaufbau und Kommunikation werde ich in Zukunft weiter einsetzen und in nachhaltigen Projektentwicklungen weitergeben.”, so Hackl weiter.

Die Labonca Biohof GmbH wurde 2008 von Norbert Hackl gegründet. Zuvor wurde der Bio Betrieb als landwirtschaftlicher Direktvermarktungsbetrieb geführt. 2003 startete Hackl sein Freilandschweine-Projekt „Sonnenschweine“ womit er über die Grenzen Österreichs Bekanntheit erlangte. 2015 wurde das erste Weideschlachthaus Europas am Labonca Biohof zertifiziert und eröffnet. Abschließend merkt der Gründer an: “Mein Lebenswerk wurde nicht zerstört, es wurde auf neue Beine gestellt und darf sich weiter entwickeln!”

Labonca Biohof bei “2 Minuten 2 Millionen”

Im Mai 2020 war Labonca Biohof zu Gast in der Puls4-Show “2 Minuten 2 Millionen”. Gründer Norbert Hackl und sein Sohn Jakob boten damals 100.000 Euro für zehn Prozent des Unternehmens. Während Bau-Tycoon Hans-Peter Haselsteiner, Florian Gschwandtner und Katharina Schneider ein Investment ablehnten, konnte die Hackls während der TV-Show die beiden Investoren Leo Hillinger und Martin Rohla für sich gewinnen (brutkasten berichtete). Hinter den Kulissen floss allerdings kein Geld, da der Deal schlussendlich nicht zustande gekommen ist.

Handel mit Genussscheinen

Neben dem Onlineshop wurden die Fleischwaren in der Vergangenheit auch in einem 170 Quadratmeter großen Verkaufs- und Gastronomielokal im Zentrum von Burgau vertrieben. Zudem verfügt das Unternehmen auch über eigene Automaten und ging für den Großraum Wien eine Kooperation mit gurkerl.at ein. Auch in Deutschland wurde das Fleisch in München und Frankfurt über den Online-Dienst knuspr.de vertrieben.

Mit Genuss-Scheinen konnten sich auch Privatkunden an Projekten beteiligen. Ein Schein hat einen Wert von 1.000 Euro, womit unter anderem das Weideschlachthaus, die natürliche Veredelung von Fleisch mittels Warmfleisch-Technologie sowie der Aufbau von mobilen Hühnerdörfern unterstützt wurden. Das Kapital wird dabei in zehn Jahreszahlungen in Form von jährlichen Gutscheinen à 130 Euro für Labonca-Produkte zurückbezahlt. “Genussscheine haben wir schon längere Zeit keine mehr verkauft und daher sind diese grösstenteils abbezahlt”, so Hackl abschließend.


*Disclaimer: Der Artikel wurde um die Statements des Gründers nachträglich ergänzt. (02.11..23 18:22 Uhr)


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Stimmen aus der Startup-Szene zur FlexKap (vlonru.) Hannah Wundsam, Johannes Braith, Laura Raggl, Berthold Baurek-Karlic, Christiane Holzinger, Christof Strasser
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Erst Jahre lang Forderungen durch die Startup-Szene und andere Akteur:innen, dann ein jahrelanger Entwicklungsprozess, nun ist es soweit. Die neue Kapitalgesellschaftsform FlexKap – oft auch FlexCo genannt – steht vor dem Beschluss im Parlament. Dabei gibt es in der Fassung, die nun beschlossen werden soll, noch einige Änderungen im Vergleich zum Erstentwurf aus dem Mai, bei denen tendenziell Forderungen aus der Startup-Szene entgegengekommen wurde – brutkasten berichtete.

Dennoch konnten bei weitem nicht alle Forderungen durchgesetzt werden, mit denen die Startup-Szene ursprünglich in den Prozess eingestiegen ist. Vor allem bei der neuen Mitarbeiter:innenbeteiligung gibt es einige Punkte, die in der Szene nach wie vor skeptisch gesehen werden.

FlexKap: Kompromisse bei Mitarbeiter:innenbeteiligung

So wurden die geltenden Fristen im Vergleich zum Erstentwurf zwar verkürzt, aber nicht auf die von Startup-Vertreter:innen geforderten Zeiträume. Ursprünglich war vorgesehen, dass Mitarbeiter:innen für die neue Beteiligung zumindest drei Jahre im Unternehmen sein müssen, dann sollte eine verpflichtende Mindesthaltedauer von fünf Jahren gelten. Hier wurde auf zwei bzw. drei Jahre herabgesetzt. Verhandlungsbasis seitens der Startup-Community waren aber jeweils ein Jahr gewesen. Ebenfalls kritisiert wird die Beschränkung der Mitarbeiter:innenbeteiligung auf Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeiter:innen und 40 Millionen Euro Jahresumsatz.

Was sagt die Startup-Szene also zum FlexKap-Gesetz, das nun beschlossen werden soll? Ist es der erhoffte große Wurf? Wird es zu mehr Startup-Gründungen führen? Wir haben uns bei eingen bekannten Vertreter:innen der Szene umgehört.


Hannah Wundsam, Co-Managing Director AustrianStartups

Es ist ein wichtiger Schritt, dass die FlexCo jetzt tatsächlich kommt. Einige Gründer:innen haben die Unternehmensgründung aufgeschoben, um von der neuen Rechtsform profitieren zu können. Besonders die Neugestaltung der Mitarbeiter:innenbeteiligung kann in diesen wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ein wesentliches Anreizinstrument darstellen. Sie motiviert Talente, sich Startups anzuschließen und fördert deren langfristige Bindung.

Obwohl die FlexCo vielleicht nicht den umfassenden Durchbruch darstellt, den wir ursprünglich erhofft hatten, ist sie doch ein bedeutender erster Schritt.

Seitdem wir den Austrian Startup Monitor umsetzen, ist eine der Top 3 Forderungen österreichischer Startups, eine bessere Möglichkeit Mitarbeiter:innen am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Die neue Regelung für Mitarbeiter:innenbeteiligungen ist ein großer Schritt in diese Richtung, da sowohl die Dry-Income-Problematik gelöst wird, als auch ein verbesserter pauschaler Steuersatz angewandt wird.

Obwohl die FlexCo vielleicht nicht den umfassenden Durchbruch darstellt, den wir ursprünglich erhofft hatten, ist sie doch ein bedeutender erster Schritt. Sie zeigt, dass Veränderungen im Gesellschaftsrecht möglich sind und die österreichische Wirtschaft positiv beeinflussen können.

Die Senkung des Mindeststammkapitals und die Erleichterung der Formvorschriften sind ein wichtiges Signal für angehende Gründer:innen. Auch wenn ich nicht erwarte, dass diese Änderung unmittelbar zu einem Anstieg von Neugründungen führen werden, bin ich überzeugt, dass die erleichterte Mitarbeiter:innenbeteiligung Unternehmertum weiter fördern wird. Wenn auch Mitarbeiter:innen von den Erfolgen eines Exits profitieren, werden wir mehr Gründungen von ehemaligen Startup-Mitarbeiter:innen sehen.

Johannes Braith, Co-Founder und CEO Storebox

Es ist grundsätzlich sehr gut, dass etwas gemacht wird. Dass die Unternehmensgründung vereinfacht, das Mindeststammkapital auf 10.000 Euro herabgesetzt wird und die Mitarbeiter:innenbeteiligung in dieser Form ermöglicht wird, ist positiv hervorzuheben. Dass die Mitarbeiter:innenbeteiligung auf Unternehmen mit höchstens 100 Mitarbeiter:innen und höchstens 40 Millionen Euro Jahresumsatz beschränkt ist, kann ich allerdings nicht nachvollziehen.

Grundsätzlich positiv, aber in Klein-klein-Österreich gefangen.

Insgesamt muss man auch sagen, dass die Lösung wieder sehr österreichisch ist. Eine neue Rechtsform wird auch nicht die Antwort auf alle großen Probleme sein, die wir haben. Und man hat auch wieder einmal gesehen, wie komplex so ein Vorgang hierzulande ist – Stichwort: Notariatskammer, die sich in einigen Punkten quergelegt hat, weil der verpflichtende Notariatsakt teilweise wegfällt. Mein Fazit: Grundsätzlich positiv, aber in Klein-klein-Österreich gefangen.

Laura Raggl, Gründerin ROI Ventures und Startup-Rat-Mitglied

Es ist eine große Erleichterung, dass es nun wieder in die richtige Richtung geht und der 1.1.2024 wieder realistisch ist – grundsätzlich eine sehr positive Entwicklung für die Startup Szene. Allerdings wurden auch einige Kompromisse geschlossen, wie bei den Haltefristen, Anzahl der Mitarbeiter:innen, etc. Nun wird es spannend, wie die FlexKap in der Praxis angenommen wird und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen weitere Verbesserungen der neuen Rechtsform zu erreichen. Speziell die Thematik der Mitarbeiter:innenbeteiligung wurde bereits wesentlich verbessert und wird auch der primäre Treiber für FlexKap Gründungen sein.

Berthold Baurek-Karlic, Business Angel of the Year 2023

Ich persönlich freue mich darüber, dass alle Expert:innen in diesem langen Prozess durchgehalten haben und das Österreich einen vorsichtigen innovativen Schritt nach vorne wagt. Eine neue Rechtsform entsteht in Österreich nicht jeden Tag. Auf der anderen Seite stimmt es mich nachdenklich, dass wir einmal mehr Zeuge eines Balanceakts in Perfektion geworden sind bzw. werden. Ich vermisse in der Politik mutige Entscheidungen, schnellere Handlungen, ein besseres Verständnis für unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit, und letztlich die Umsetzung vieler wichtiger Forderungen des Startup Ökosystems – die seit mehr als einem Jahrzehnt gefordert werden.

Ich hätte viele kleine Reformen der FlexKap vorgezogen

Bei allem Verständnis für die Interessensgruppen fürchte ich, dass wir uns solche Reform-Ballett-Vorstellungen nicht mehr leisten können! Ich hätte das Firmenbuchgericht abgeschafft, Notare mit echter Verantwortung zur Eintragung gestärkt, die GmbH und AG reformiert, und ein paar andere kleine Maßnahmen wie einen Investitionsfreibetrag und viele weitere kleine Reformen der FlexKap vorgezogen.

Christiane Holzinger, Business Angel of the Year 2023

Ich freue mich sehr, dass es die Politik doch noch geschafft hat sich zu einigen. Wir haben wirklich jahrelang gekämpft und es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Für mich sind die Veränderungen in Ordnung, aber eben kein Meilenstein. Aus meiner Sicht wird es dadurch nicht zu mehr Gründungen von Kapitalgesellschaften kommen. Diejenigen, die gründen, haben aber finanzielle Erleichterungen und auch im Handling gibt es Verbesserungen.

Für mich sind die Veränderungen in Ordnung, aber eben kein Meilenstein.

Die Mitarbeiter:innenbeteiligung war mehr als notwendig. Diese Einführung begrüße ich sehr, da damit die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbindung wesentlich verbessert wurden. Damit wurde auch auf die Anliegen des Arbeitsmarktes reagiert, nicht nur in der Startup-Community, sondern gesamtwirtschaftlich gesehen. Jeder Schritt, der engagierte, leistungsbereite Mitarbeiter:innen steuerlich entlastet, ist ein Schritt für einen zukunftssicheren Arbeitsmarkt!

Christof Strasser, Startup-Anwalt

Gesetze gibt es seit 4.000 Jahren, das FlexKap-Gesetz ist eines davon.  Ob hierdurch Unternehmer glücklicher und erfolgreicher werden, hängt davon ab, was wir daraus machen.

Man wird sehen, was in den nächsten Wochen noch ergänzend auf den Markt kommt und dann geht’s schon los.

Sehen wir das Gesetz als Business Opportunity für Anwälte und eine Gelegenheit für Content-Marketing von Startup-Kanzleien? Oder schaffen wir es – wie das ja eh schon bisher möglich war – auch die neuen Regelungen ideenreich, ergebnisorientiert und hoffentlich mit erfrischender Legal Tech-Unterstützung auf den Boden zu bringen?

Ohne Frage enthält das Gesetz ein paar gut gemeinte Ideen, die mal mehr, mal weniger zu Ende gedacht wurden. Man wird sehen, was in den nächsten Wochen noch ergänzend auf den Markt kommt und dann geht’s schon los.

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