11.04.2023

Kylies Cuppa: Startup setzt auf Bubble-Tea-Revival

Das deutsche Startup Kylies Cuppa hofft auf das größte Comeback seit Lazarus. Der Bubble Tea ist wieder in aller Munde und das Bochumer Jung-Unternehmen will vom Hype profitieren.
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Kylies Cuppas Bubble Teas. (C) Kylies Cuppa
Kylies Cuppas Bubble Teas. (C) Kylies Cuppa

Erfunden wurde der Bubble Tea einst in den 1990er Jahren, gegen Ende der 2000er Jahre gab es einen ersten Hype. Nun scheint dieser wieder Fahrt aufzunehmen. Mehr als 15 Jahre nach Aufkommen der blubbernden Süßgetränke will nun auch das Startup Kylies Cuppa aus Bochum von der Beliebtheit profitieren.

Gründer planen neuen Zugang

Ursprünglich aus Taiwan, besteht er hauptsächlich aus Grünen oder Schwarzen Tee dazu wird Milch und bunter Fruchtsirups beigemischt. Das Besondere: die kleinen Kügelchen, die sogenannten Bubbles. Sie gibt es in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen und Sorten.

Die Gründer Hannah Scheuren (28) und Hannes Ftuni (37) haben nun mit Kylies Cubba eine neue Idee auf den Markt gebracht. Der Bubble Tea sei bisher ein To-Go Produkt und nur in Cafés erhältlich. „Zum einen handelt es sich um exotische Zutaten, die nur in großen Mengen gekauft werden können. Zum anderen halten sich die fertigen Bubbles im Tee nicht sehr lange, weil sie dann wieder wässerig werden“, sagt Scheuren.

Als große Fans fanden es die Gründer immer traurig, dass sie ihr Lieblingsgetränk nie direkt zuhause genießen konnten. Auch die Plastikverpackung hat sie immer gestört. Aus diesem Grund haben sie Kylies Cuppa gegründet. 

Kylies Cuppa verspricht Bubble Teas zum Selbstmixen

„Eine Bubbletea-Box zum Bestellen, mit der sich jeder selbst zuhause einen Bubble Tea mixen kann“, erklärt Ftuni die Geschäftsidee. „Da es unsere Box im Abo-Modell gibt, wechseln wir alle vier Wochen die Kompositionen.“ 

Jede Box beinhaltet alle Zutaten für die Zubereitung von fünf unterschiedlichen Bubble Teas. Die einzelnen Komponenten (Bubbles, Sirup, Infusion und Tee) sind in nachhaltigen Behältern aus Glas oder RPET abgefüllt, welche die Konsument:innen dann zu Hause nur noch zusammenfügen müssen.

Obwohl es Mitte der 2010er Jahre so aussah, als ob der Hype um Bubble Teas vorbei ist, hat sich das Geschäft wieder gefangen. Laut einem Bericht der NZZ verbreitet sich das süße Getränk mit den lustigen Blasen seit zwei Jahren wieder rasant in den Innenstädten Europas.

Ein möglicher Grund: die Pandemie. Die NZZ-Autorin stellt die gewagte These auf, dass die Corona-Krise wieder dazu geführt hätte, dass Kund:innen exotische Geschmäcker aufgrund fehlender Fernreisen vermissten. Der Bubble Tea hätte dieses Bedürfnis letztlich gestillt. Und obwohl einst das süße Getränk rapide an Beliebtheit verlor, startet Kylies Cuppa nun durch.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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