11.04.2023

Kylies Cuppa: Startup setzt auf Bubble-Tea-Revival

Das deutsche Startup Kylies Cuppa hofft auf das größte Comeback seit Lazarus. Der Bubble Tea ist wieder in aller Munde und das Bochumer Jung-Unternehmen will vom Hype profitieren.
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Kylies Cuppas Bubble Teas. (C) Kylies Cuppa
Kylies Cuppas Bubble Teas. (C) Kylies Cuppa

Erfunden wurde der Bubble Tea einst in den 1990er Jahren, gegen Ende der 2000er Jahre gab es einen ersten Hype. Nun scheint dieser wieder Fahrt aufzunehmen. Mehr als 15 Jahre nach Aufkommen der blubbernden Süßgetränke will nun auch das Startup Kylies Cuppa aus Bochum von der Beliebtheit profitieren.

Gründer planen neuen Zugang

Ursprünglich aus Taiwan, besteht er hauptsächlich aus Grünen oder Schwarzen Tee dazu wird Milch und bunter Fruchtsirups beigemischt. Das Besondere: die kleinen Kügelchen, die sogenannten Bubbles. Sie gibt es in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen und Sorten.

Die Gründer Hannah Scheuren (28) und Hannes Ftuni (37) haben nun mit Kylies Cubba eine neue Idee auf den Markt gebracht. Der Bubble Tea sei bisher ein To-Go Produkt und nur in Cafés erhältlich. „Zum einen handelt es sich um exotische Zutaten, die nur in großen Mengen gekauft werden können. Zum anderen halten sich die fertigen Bubbles im Tee nicht sehr lange, weil sie dann wieder wässerig werden“, sagt Scheuren.

Als große Fans fanden es die Gründer immer traurig, dass sie ihr Lieblingsgetränk nie direkt zuhause genießen konnten. Auch die Plastikverpackung hat sie immer gestört. Aus diesem Grund haben sie Kylies Cuppa gegründet. 

Kylies Cuppa verspricht Bubble Teas zum Selbstmixen

„Eine Bubbletea-Box zum Bestellen, mit der sich jeder selbst zuhause einen Bubble Tea mixen kann“, erklärt Ftuni die Geschäftsidee. „Da es unsere Box im Abo-Modell gibt, wechseln wir alle vier Wochen die Kompositionen.“ 

Jede Box beinhaltet alle Zutaten für die Zubereitung von fünf unterschiedlichen Bubble Teas. Die einzelnen Komponenten (Bubbles, Sirup, Infusion und Tee) sind in nachhaltigen Behältern aus Glas oder RPET abgefüllt, welche die Konsument:innen dann zu Hause nur noch zusammenfügen müssen.

Obwohl es Mitte der 2010er Jahre so aussah, als ob der Hype um Bubble Teas vorbei ist, hat sich das Geschäft wieder gefangen. Laut einem Bericht der NZZ verbreitet sich das süße Getränk mit den lustigen Blasen seit zwei Jahren wieder rasant in den Innenstädten Europas.

Ein möglicher Grund: die Pandemie. Die NZZ-Autorin stellt die gewagte These auf, dass die Corona-Krise wieder dazu geführt hätte, dass Kund:innen exotische Geschmäcker aufgrund fehlender Fernreisen vermissten. Der Bubble Tea hätte dieses Bedürfnis letztlich gestillt. Und obwohl einst das süße Getränk rapide an Beliebtheit verlor, startet Kylies Cuppa nun durch.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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