31.10.2025
AGRITECH

Pilze statt Pestizide: Wie Kwizda Agro biologische Alternativen marktreif macht

Für das britisches Bio-Tech-Unternehmen FA Bio übernimmt Kwizda Agro die Formulierung und Produktentwicklung zweier neuartiger mikrobieller Biostimulanzien. In Feldversuchen konnte bei Mais und Weizen eine Ertragssteigerung von bis zu 25 Prozent erzielt werden.
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Foto: Kwizda Agro GmbH

Die Landwirtschaft steht vor einem Umbruch: Immer mehr Produzenten setzen auf biologische Alternativen zu chemischen Pflanzenschutzmitteln. Sie sollen Pflanzen stärken, Erträge sichern und die Bodenfruchtbarkeit verbessern – ohne ökologische Belastungen. Besonders im Fokus stehen derzeit mikrobielle Biostimulanzien, also Mittel auf Basis lebender Mikroorganismen oder Pilze. Sie gelten als Schlüsseltechnologie für eine nachhaltigere und zugleich ertragreiche Landwirtschaft.

Neue Partnerschaft von Kwizda Agro

In diesem Zukunftsmarkt besetzt Kwizda Agro aus Wien eine zentrale Rolle. Das Unternehmen übernimmt für das britische Biotech-Startup FA Bio die Formulierung und Produktentwicklung zweier neuartiger, pilzbasierter Biostimulanzien. Ziel ist, die empfindlichen Wirkstoffe aus der Forschung in stabile, einfach anwendbare und marktfähige Produkte zu überführen. Die in Großbritannien entwickelten Mikroorganismen erzielten in Feldversuchen bei Mais und Weizen Ertragssteigerungen von bis zu 25 Prozent.

Foto: Kwizda Agro GmbH

„Die Formulierung ist der entscheidende Schritt, damit biologische Wirkstoffe ihr volles Potenzial entfalten können“, sagt Kwizda-Agro-Geschäftsführer Ronald Hamedl. Biologische Substanzen seien sensibel gegenüber Temperatur, Feuchtigkeit und UV-Strahlung – ohne die richtige technologische Verpackung gehe ihre Wirkung verloren. Kwizda bringt hier jahrzehntelange Erfahrung in der Stabilisierung und Skalierung biologischer Produkte ein.

Mikroben werden im Wurzelraum erfasst

Die Basis der FA-Bio-Technologie bildet die sogenannte SporSenZ Microbial Discovery Platform, mit der nützliche Mikroben direkt im Wurzelraum von Pflanzen erfasst werden können. Laut einer Aussendung von Kwizda ist die „Entdeckungsrate um bis zu 6.000-mal effizienter“ als mit klassischen Laborverfahren.

„Kwizda Agro ist für uns der ideale Partner, um unsere Entdeckungen rasch in die Praxis zu bringen“, erklärt FA-Bio-CEO Angela de Manzanos Guinot. „Dank ihres umfassenden Formulierungswissens, ihrer modernen technischen Ausstattung und ihres tiefen Marktverständnisses können wir biologische Lösungen effizient und sicher zu den Landwirten bringen.“

Fokus auch auf Digitalisierung

Kwizda Agro ist auch im Bereich der Digitalisierung der Landwirtschaft aktiv. Über die eigene Plattform KX bietet das Unternehmen digitale Microservices wie Spritzplan-Tools, Wetter- und Krankheitsprognosen sowie Entscheidungshilfen für den präzisen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Wie Kwizda Agro dabei traditionelle landwirtschaftliche Expertise mit technologischer Innovation verbindet, könnt ihr hier nachlesen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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