07.04.2018

kWallet: Wiener Mobile-Payment-Startup trotz Insolvenz optimistisch

Am Donnerstag (5. April) meldete das Wiener FinTech-Startup kWallet Insolvenz an. In einem Statement gegenüber dem Brutkasten und in einer Aussendung zeigt man sich zuversichtlich.
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kWallet Insolvenz
(c) kWallet - Facebook

„kWallet hat im Sinne kaufmännischer Verantwortung und im Sinne der Verantwortung gegenüber Investoren und Lizenz-Partnern am 5. April 2018 beim Handelsgericht einen Sanierungsantrag gestellt. Am 6. April wurde das handelsgerichtliche Verfahren eröffnet“, schreibt das Wiener Mobile-Payment-Startup kWallet in einer Aussendung. In einem Statement, das der Brutkasten von der PR-Agentur des Startups bekam, wird der Insolvenz-Antrag so begründet: „Erforderliche Anpassungen in der Vertriebsstrategie im Jahr 2017 haben den Finanzierungsbedarf deutlich erhöht. Gleichzeitig hat sich global der Mobile Payment Markt entgegen ursprünglicher Prognosen schleppend entwickelt. Google Pay, Apple Pay und diverse weitere Mobile Payment Anbieter konnten die prognostizierten Wachstumszahlen noch nicht realisieren. Aufgrund des global verzögerten Wachstums im Mobile Payment Segment insgesamt und aufgrund erhöhten Finanzierungsbedarfs ist gleichzeitig eine Sanierung des Unternehmens erforderlich“.

+++ Fokus: FinTech +++

Umstieg von B2C auf B2B

2017 war der Umstieg von einem B2C- auf ein B2B-Modell erfolgt. Die Nachwehen des offenkundig zu teuren B2C-Modells scheinen sich nun auszuwirken. „Erfahrungswerte aus dem Pilotbetrieb haben ergeben, dass die eingeschlagene B2C-Stragegie einen deutlich höheren finanziellen Aufwand benötigt“, heißt es dazu im Statement.

„Zuversichtlich, dass das Unternehmen weiterhin bestehen wird“

Gerade deswegen zeigt man sich überzeugt, dass die Sanierung gut ablaufen wird. „Mittlerweile sind Lizenzvereinbarungen mit einem Partner zur Markteinführung in über zehn Ländern in Ost- und Südostasien und einem weiteren Partner für den mittleren Osten abgeschlossen; Lizenzgeschäfte für den mittel- und südamerikanischen Raum sind aktuell in Vorbereitung“, erfahren wir. Und weiter: „Das Management von kWallet ist zuversichtlich, dass das Unternehmen weiterhin bestehen wird. So wurden bereits drastische Schritte zur Reduktion der operativen Kosten gesetzt. Darüber hinaus werden alle weiteren erforderlichen Schritte getätigt, um das Unternehmen zum Erfolg zu bringen und Investorengelder zu sichern. Noch im Jahr 2018 werden deutliche Lizenzeinnahmen aus Markteinführungen in Südostasien und im mittleren Osten zufließen“. Auch personelle Konsequenzen seien keine geplant.

kWallet: Payment-System auf Bluetooth-Basis

kWallet entwickelte ein mobiles Bezahlsystem, das auf dem Bluetooth Funkstandard basiert. Damit habe man auch eine USP, heißt es vom Startup. Mit der am Markt erprobten Technologie lasse sich der Bezahlvorgang deutlich schneller als mit Bargeld oder Plastikkarte durchführen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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