28.03.2020

Blümel: Banken werden Kurzarbeit schnell und unbürokratisch vorfinanzieren

Wie Finanzminister Gernot Blümel und Robert Zadrazil (Bank Austria-Chef und Bundesspartenobmann Stellvertreter der Bundessparte Banken und Versicherungen in der Wirtschaftskammer Österreich) heute verlautbarten, wird fürs Kurzarbeits-Modell nun auf eine Milliarde Euro Budget aufgestockt. Liquidität soll mithilfe der Banken rascher ermöglicht werden.
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Kurzarbeit, Blümel, Zadrazil, eine Milliarde, eine Milliarde Euro
(c) BMF/Wenzel - Finanzminister Blümel und Robert Zadrazil, stellvertretender Spartenobmann Banken und Versicherungen, erhöhen die Geldmittel für das Kurzarbeits-Modell.

In der gemeinsamen Pressekonferenz teilten Finanzminister Gernot Blümel und Bank Austria-Chef Robert Zadrazil (in seiner Tätigkeit als Bundesspartenobmann Stellvertreter der Bundessparte Banken und Versicherungen in der Wirtschaftskammer Österreich) mit, dass der Zugang zu Liquidität für Österreichs Unternehmen erleichtert werde. Bisher waren 400 Millionen Euro für das Modell Kurzarbeit zur Verfügung gestellt worden – nun wird auf eine Milliarde aufgestockt.

+++ Corona-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung +++

Kurzarbeit: AMS-Bewilligung für Betriebsmittelkredit

Jetzt sei, so Zardazil, eine kritische Phase erreicht, da die März-Gehälter anstehen. Damit Unternehmen schneller liquide werden, soll der Banken-Sektor eine wesentliche Rolle spielen. Ab sofort reicht eine AMS-Bestätigung über die Genehmigung von Kurzarbeit als Sicherheit für einen Betriebsmittelkredit.

Was muss man tun:

• Antragsstellung auf Kurzarbeit beim AMS

• Mit der Bewilligung auf Kurzarbeit zur Hausbank, die laut Zaradzil innerhalb weniger Stunden zur Unternehmens-Finanzierung beitragen werde.

• Das AMS zahlt nach rund 30-tägiger Bearbeitung die Vorfinanzierung der Hausbank zurück.

Unbürokratische Hilfe für Kurzarbeit

„Die gesamte Kreditwirtschaft hat sich freiwillig dazu erklärt, hier vollends zu unterstützen. Alle Mitarbeiter in Banken werden rasch und unbürokratisch helfen. Ich versichere, dass Österreichs Banken ihrer Verantwortung gegenüber den Unternehmen, der Wirtschaft und der gesamten Volkswirtschaft nachkommen werden“, sagt Zadrazil, „Es soll sicher gestellt werden, dass wird die kritische Phase des Liquiditätsengpass überstehen“.

Übliche Konditionen für Betriebsmittelkredite

Diese Kredite sind nicht kostenlos, sondern orientieren sich an den üblichen Konditionen für Betriebsmittelkredite. Die zweite Möglichkeit zur Vorfinanzierung der Kurzarbeitslöhne wären, neben dem Betriebsmittelkredit der jeweiligen Hausbank, auch Garantien der staatlichen Förderbank aws.

Um vier Milliarden Euro mehr Kredite als üblich

Laut Blümel sollen diese Garantien künftig auch rückwirkend anerkannt werden. Bisher haben nach Aussagen des Finanzministers österreichische Banken während der Corona-Krise nahezu 22.000 Kredite gestundet – was einer Verfünzehnfachung zu normalen Zeiten gleichkommt – und 6,2 Milliarden Euro an neuen Krediten vergeben. Üblich wären laut Blümel zwei Milliarden Euro.

Aussetzung von Dividendenzahlungen

Sowohl Blümel als auch der Bank Austria-Chef schlossen sich der Forderung der EZB und der Finanzmarktaufsicht nach einer Aussetzung von Dividendenzahlungen an. Genaueres werde allerdings erst die Hauptversammlung beschließen.


⇒ AMS-Kurzarbeit

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Blümel: Banken werden Kurzarbeit schnell und unbürokratisch vorfinanzieren

  • In der gemeinsamen Pressekonferenz teilten Finanzminister Gernot Blümel und Bank Austria-Chef Robert Zadrazil mit, dass der Zugang zu Liquidität für Österreichs Unternehmen erleichtert werde.
  • Bisher waren 400 Millionen Euro für das Modell Kurzarbeit zur Verfügung gestellt worden – nun wird auf eine Milliarde aufgestockt.
  • Mit der Bewilligung auf Kurzarbeit sollen Unternehmen zur Hausbank, die laut Zaradzil innerhalb weniger Stunden zur Unternehmens-Finanzierung beitragen werde.
  • Dabei gelten übliche Konditionen für Betriebsmittelkredite: Diese Kredite sind nicht kostenlos, sondern orientieren sich an den üblichen Konditionen für Betriebsmittelkredite.

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