30.06.2020

kununu: Arbeitgeber-Bewertungsplattform zieht sich aus den USA zurück

Die von zwei Österreichern gegründete Xing-Tochter kununu zieht sich nun aus den USA zurück. Doch weiterere Märkte werden bereits ausgelotet.
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kununu-CEO Moritz Kothe.
kununu-CEO Moritz Kothe. (v) kununu

Die ursprünglich in Österreich gegründete Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu zieht sich aus den USA zurück, wie unter anderem das Handelsblatt berichtet. Der kununu-CEO Moritz Kothe war mit seiner Familie nach Boston gezogen, um dort das Geschäft voran zu treiben – nun kehrt er nach Deutschland zurück.

Jobplattform Monster als kununu-Partner

Ursprünglich wurde kununu von den Brüdern Mark und Martin Poreda in Österreich gegründet, im Jahr 2016 erfolgte der Exit für zwölf Millionen Euro an Xing. So wie Xing gehört auch kununu nun zu der börsenotierten New Work SE.

Kununus Amerika-Abenteuer begann im Jahr 2016. Damals kooperierte man mit der Jobplattform Monster, nach Indeed die meistbesuchte Jobplattform in den USA. Bereits im Jahr 2018 kaufte kununu jedoch die Monster-Anteile am Joint Venture für den symbolischen Preis von einem Dollar heraus. Monster habe anfangs sehr geholfen, aber nach einigen Jahren „keinen relevanten Beitrag zur Wertsteigerung“ mehr beigetragen, wird Kothe im Bericht des Handelsblatt zitiert.

US-Geschäft kostete kununu 10 Millionen Euro

Allerdings lief das USA-Geschäft auch ohne den Partner nicht besser: Nur gut 100 Unternehmen fanden sich dort auf der Plattform – zum Vergleich: insgesamt präsentieren sich rund 7500 Unternehmen auf kununu mit eigenen Profilen. Insgesamt arbeiten rund 110 Mitarbeiter für kununu, in den USA waren es am Ende noch zehn Personen. Und während das Business von kununu laut Kothe insgesamt „sehr profitabel“ ist, hat das US-Geschäft insgesamt laut Geschäftsbericht 2019 rund zehn Millionen Euro gekostet.

kununu-Lehren aus dem US-Business

Zugleich betont Kothe aber auch, dass er Lehren aus der Erfahrung gezogen habe. „Wir wollten in den USA viel zu schnell wachsen – und haben zu wenig auf den Product-Market-Fit geachtet“, zitiert ihn das Handelsblatt. Schließlich beendete die Coronakrise das US-Abenteuer komplett.

Kothe betont jedoch, dass das Thema Internationalisierung noch nicht vom Tisch ist – im Gegenteil: Es werden bereits neue Märkte ausgelotet, darunter befinden sich fünf bis sechs interessante Kandidaten – welche das sind, will Kothe noch nicht verraten.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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kununu: Arbeitgeber-Bewertungsplattform zieht sich aus den USA zurück

  • Die ursprünglich in Österreich gegründete Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu zieht sich aus den USA zurück, wie unter anderem das Handelsblatt berichtet.
  • Der kununu-CEO Moritz Kothe war mit seiner Familie nach Boston gezogen, um dort das Geschäft voran zu treiben – nun kehrt er nach Deutschland zurück.
  • Ursprünglich wurde kununu von den Brüdern Mark und Martin Poreda in Österreich gegründet, im Jahr 2016 erfolgte der Exit für zwölf Millionen Euro an Xing.
  • Insgesamt arbeiten rund 110 Mitarbeiter für kununu, in den USA waren es am Ende noch zehn Personen.
  • Und während das Business von kununu laut Kothe insgesamt „sehr profitabel“ ist, hat das US-Geschäft insgesamt laut Geschäftsbericht 2019 rund zehn Millionen Euro gekostet.
  • Kothe betont jedoch, dass das Thema Internationalisierung noch nicht vom Tisch ist – im Gegenteil: Es werden bereits neue Märkte ausgelotet, darunter befinden sich fünf bis sechs interessante Kandidaten – welche das sind, will Kothe noch nicht verraten.

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kununu: Arbeitgeber-Bewertungsplattform zieht sich aus den USA zurück

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