30.06.2020

kununu: Arbeitgeber-Bewertungsplattform zieht sich aus den USA zurück

Die von zwei Österreichern gegründete Xing-Tochter kununu zieht sich nun aus den USA zurück. Doch weiterere Märkte werden bereits ausgelotet.
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kununu-CEO Moritz Kothe.
kununu-CEO Moritz Kothe. (v) kununu

Die ursprünglich in Österreich gegründete Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu zieht sich aus den USA zurück, wie unter anderem das Handelsblatt berichtet. Der kununu-CEO Moritz Kothe war mit seiner Familie nach Boston gezogen, um dort das Geschäft voran zu treiben – nun kehrt er nach Deutschland zurück.

Jobplattform Monster als kununu-Partner

Ursprünglich wurde kununu von den Brüdern Mark und Martin Poreda in Österreich gegründet, im Jahr 2016 erfolgte der Exit für zwölf Millionen Euro an Xing. So wie Xing gehört auch kununu nun zu der börsenotierten New Work SE.

Kununus Amerika-Abenteuer begann im Jahr 2016. Damals kooperierte man mit der Jobplattform Monster, nach Indeed die meistbesuchte Jobplattform in den USA. Bereits im Jahr 2018 kaufte kununu jedoch die Monster-Anteile am Joint Venture für den symbolischen Preis von einem Dollar heraus. Monster habe anfangs sehr geholfen, aber nach einigen Jahren „keinen relevanten Beitrag zur Wertsteigerung“ mehr beigetragen, wird Kothe im Bericht des Handelsblatt zitiert.

US-Geschäft kostete kununu 10 Millionen Euro

Allerdings lief das USA-Geschäft auch ohne den Partner nicht besser: Nur gut 100 Unternehmen fanden sich dort auf der Plattform – zum Vergleich: insgesamt präsentieren sich rund 7500 Unternehmen auf kununu mit eigenen Profilen. Insgesamt arbeiten rund 110 Mitarbeiter für kununu, in den USA waren es am Ende noch zehn Personen. Und während das Business von kununu laut Kothe insgesamt „sehr profitabel“ ist, hat das US-Geschäft insgesamt laut Geschäftsbericht 2019 rund zehn Millionen Euro gekostet.

kununu-Lehren aus dem US-Business

Zugleich betont Kothe aber auch, dass er Lehren aus der Erfahrung gezogen habe. „Wir wollten in den USA viel zu schnell wachsen – und haben zu wenig auf den Product-Market-Fit geachtet“, zitiert ihn das Handelsblatt. Schließlich beendete die Coronakrise das US-Abenteuer komplett.

Kothe betont jedoch, dass das Thema Internationalisierung noch nicht vom Tisch ist – im Gegenteil: Es werden bereits neue Märkte ausgelotet, darunter befinden sich fünf bis sechs interessante Kandidaten – welche das sind, will Kothe noch nicht verraten.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

kununu: Arbeitgeber-Bewertungsplattform zieht sich aus den USA zurück

  • Die ursprünglich in Österreich gegründete Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu zieht sich aus den USA zurück, wie unter anderem das Handelsblatt berichtet.
  • Der kununu-CEO Moritz Kothe war mit seiner Familie nach Boston gezogen, um dort das Geschäft voran zu treiben – nun kehrt er nach Deutschland zurück.
  • Ursprünglich wurde kununu von den Brüdern Mark und Martin Poreda in Österreich gegründet, im Jahr 2016 erfolgte der Exit für zwölf Millionen Euro an Xing.
  • Insgesamt arbeiten rund 110 Mitarbeiter für kununu, in den USA waren es am Ende noch zehn Personen.
  • Und während das Business von kununu laut Kothe insgesamt „sehr profitabel“ ist, hat das US-Geschäft insgesamt laut Geschäftsbericht 2019 rund zehn Millionen Euro gekostet.
  • Kothe betont jedoch, dass das Thema Internationalisierung noch nicht vom Tisch ist – im Gegenteil: Es werden bereits neue Märkte ausgelotet, darunter befinden sich fünf bis sechs interessante Kandidaten – welche das sind, will Kothe noch nicht verraten.

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