04.09.2017

Kunde ist König: Darum sollen Unternehmen auf Chatbots setzen

Im Wettlauf um die Kunden von morgen müssen Unternehmen und Marken auf neue Technologien zur Optimierung des Einkaufsprozesses setzen. Eine aktuelle, breit angelegte Studie mit 15.000 Teilnehmern liefert nun Erkenntnisse darüber, ob Künstliche Intelligenzen von Kunden bereits angenommen werden.
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Die Kunden von morgen legen auf Persönlichkeit während des Einkaufprozesses wert.

Das Sprichwort „Der Kunde ist König“ gilt als Motto vieler Unternehmen, die an langfristigen Kundenbeziehungen arbeiten. Mit der Voranschreitenden Digitalisierung hat sich nicht nur das Einkaufsverhalten der Kunden verändert, sondern auch deren Wünsche.

Kunde muss König bleiben

Auf ein besonderes und persönliches Einkaufserlebnis legen auch die Kunden der der Zukunft wert. Darum müssen Unternehmen bereits jetzt in neue Technologien investieren, um den Anschluss nicht zu verlieren. Vor allem Chatbots können dabei helfen, Kunden auch Online persönlich zu betreuen. Für eine Studie des Marketingperformanceunternehmen OMD zusammen mit der Londoner Universität Goldsmiths wurden nun mehr als 15.000 Verbraucher in 13 EU-Ländern zu ihrem Verhalten in Bezug auf Künstliche Intelligenz befragt.

15.000 Umfrageteilnehmer

Wie lässt sich AI einsetzen, um das Einkaufserlebnis der Zukunft zu gestalten? Die Studie soll bei der Beantwortung der Frage helfen, indem sie Aufschluss über den Status quo geben will.

  • Rund ein Viertel verwendet bereits ein A.I.-Gerät oder eine A.I.-App und weitere 41 Prozent planen eine entsprechende Anschaffung
  • Nur 17 % der Konsumenten würden Hilfe von „künstliche Assistenten“ im Einzelhandelssektor ablehnen.
  • Fast 50 % gaben zu, ungeduldiger zu sein, wenn sie wüssten, dass sie nicht mit einem Menschen interagieren

Für die Studie wurden außerdem zwei Gruppen ermittelt, die sich dem Umgang mit der neuen Technologie widersetzen: Zum einen junge Menschen, die die neuen Entwicklungen für überflüssig erachten, sowie alte Menschen, die diese nicht verstehen.

Mehrwert schaffen

Drei Themen sind in Hinblick auf Kundenbeziehungen in Bezug auf virtuelle Assistenten besonders wichtig: Die Schaffung von Mehrwert für den Kunden, der Vertrauensaufbau durch Transparenz (Thema Datenschutz) und dass der Kunde das Gefühl hat, die Kontrolle über seine Interaktionen zu haben.

„Das Problem ist häufig die Vorstellungskraft der Menschen. Sie sollten von Marken inspiriert werden, aber dabei sollte es gezielt um die täglichen Bedürfnisse gehen. Marken müssen die Vorteile vermitteln, nicht die Features“, meint Jean-Paul Edwards von OMD in Hinblick auf die Ergebnisse.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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