16.03.2015

Kundenakquise: Ist Werbung per E-Mail immer Spam?

Viele junge Gründer stehen am Anfang vor der Schwierigkeit, eine Kundendatenbank aufzubauen. Darüber, was beim Mailen erlaubt und was verboten ist, informieren wir hier.
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Der Versand unerwünschter E-Mails bzw. Spam ist in Österreich strafbar.

Gerade zu Beginn ist es oft mühsam, das Zielpublikum auf das eigene Produkt – möglichst ohne Kosten – aufmerksam zu machen. Manch einer kommt dabei vielleicht auf die Idee, E-Mailadressen oder Telefonnummern zu recherchieren und Direktwerbung zu betreiben. Ist diese “Zwangsbeglückung” eigentlich erlaubt?

Nein. Unerwünschte Werbungen sind im allgemeinen Sprachgebrauch “Spam”. Darunter zu verstehen sind massenhaft verschickte E-Mails, die manchmal auch Viren oder Betrugsabsichten beinhalten können.

+++ Checkliste: So schreiben Sie Mails richtig! +++

Wann ist elektronische Werbung verboten?

In Österreich ist die Zusendung elektronischer Post (E-Mail und SMS) nach dem Telekommunikationsgesetz verboten, wenn die Zusendung ohne vorhergehende Einwilligung zu Werbezwecken erfolgt oder an mehr als 50 Empfänger geht (auch ohne Werbung).

Was fällt unter Direktwerbung?

Unter Direktwerbung fällt jedes elektronisch versendete Angebot: Ob die Aufforderung zur Ansicht einer Website, der Eintrag in einen Newsletter oder Werbung für Produkte und Dienstleitungen. Nicht unter elektronische Post fallen Mitteilungen die von Firmen oder Organisationen an die Mitarbeiter oder Mitglieder verteilt werden.

Wann darf Werbung per Mail verschickt werden?

Direktwerbung in Österreich darf verschickt werden, wenn

  • der Kunde seine Kontaktdaten anlässlich eines Kaufs bzw. einer Dienstleistung hinterlassen hat
  • die Daten für Werbung für ähnliche Produkte und Dienstleistungen verwendet werden
  • der Empfänger bei jeder Zusendung die Möglichkeit hat – auch bereits bei Erhebung der Daten – sich in die Versandliste aus- bzw. gar nicht erst einzutragen
  • der Empfänger nicht in der E-Commerce-Gesetz-Liste bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GesmbH (RTR) eingetragen ist.

+++ Mehr zum Thema: So schreiben Sie überzeugende Mails +++

Auch Anrufe und Faxe zu Werbezwecken sind ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers unzulässig und verwaltungsbehördlich strafbar. Ebenfalls rechtswidrig sind Anrufe, um eine Einwilligung für die Zusendung einzuholen. Und es ist verboten, mit unterdrückter Nummer anzurufen.

(Anrufe, die der Marktforschung dienen oder Telefonumfragen sind übrigens in Ordnung, da kein Werbezweck vorhanden ist.)

Tipp: Die meisten Internet Service Provider haben in ihren AGBs strenge Spam-Regelungen. Sollte man massenweise unerbetene E-Mails versenden, kann es zu einer Kündigung kommen. Auch internationale “Black Lists” werden immer effizienter. Die Betreiber urteilen hier nach der Anzahl der Beschwerden – nicht, ob der Inhalt gesetzeswidrig ist.

Zusammengefasst:

Zustimmung ist erforderlich, wenn es sich um Direktwerbung oder um ein Massenmail handelt. Wenn die Kundenbeziehung bereits besteht (“Customer Relationship”) ist eine vorherige Zustimmung nicht erforderlich – dies ist dann der Fall, wenn die Kontaktdaten aufgrund eines Kaufs/einer Dienstleistung erhalten wurden, es um Direktwerbung für ähnliche Produkte geht, jederzeit die Möglichkeit besteht, sich vom Newsletter abzumelden und der Empfänger nicht in der ECG liste eingetragen ist.

Sollte man sich nicht daran halten, droht ein Verwaltungsstrafverfahren. Zuständig dafür ist beispielsweise das Fernmeldebüro in der Radetzkystraße 2 in Wien.

 

Quelle: BMVITRTR

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Spätestens seit seinem Börsengang im Direct Market Plus der Wiener Börse vor etwa einem Jahr ist das Welser Scaleup Reploid einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Seitdem folgten eine Reihe von News, darunter mehrere hochrangige Personalien, Finanzierungen und neue Kooperationen. Nun untermauert das Unternehmen, das Insektenzuchtanlagen für die Verwertung von biologischem Abfall zu Dünger und Tierfutter baut, seine Ambitionen mit aktuellen Zahlen.

38 Mio. Euro Umsatz, neun Mio. Euro Gewinn

Der Umsatz konnte demnach im Vorjahr von fünf Millionen Euro im Jahr 2024 auf 38 Millionen Euro gesteigert werden, das Ergebnis vor Steuern von einer Million auf zwölf Millionen. Damit stehe 2025 ein Jahresüberschuss von neun Millionen Euro zu Buche. Dabei handelt es sich noch um vorläufige Zahlen für das Vorjahr – die finalen Ergebnisse sollen im August veröffentlicht werden. „Es ist uns gelungen, die für das Geschäftsjahr 2025 gesetzten ambitionierten Ertragsziele zu erreichen. Dies unterstreicht die Tragfähigkeit unseres hoch skalierbaren Geschäftsmodells“, kommentiert Gründer und CEO Philip Pauer in einer Aussendung.

Neue Tochtergesellschaft und neues Joint Venture

Rund um die Veröffentlichung dieser Zahlen gab es von Reploid in den vergangenen Tagen zudem eine ganze Reihe von Ankündigungen. So wurde etwa mit der Reploid Regreen GmbH eine eigene Gesellschaft für das Düngergeschäft mit ausgegründetem ehemaligen Borealis-Manager Andreas Steinbüchler als Geschäftsführer ausgegründet. Außerdem verkündete man den Start einer Partnerschaft mit der deutschen PreZero in Form eines Joint Ventures.

Nordamerika als „zentraler Wachstumsmarkt“

Kommuniziert wurden überdies Pläne zu einer Expansion nach Nordamerika, das als „zentraler Wachstumsmarkt“ bezeichnet wird. Dazu wurde der im Insektenzuchtbereich erfahrene kanadische Manager Keith Driver als Head of Business Development, North America, bestellt. CEO Pauer zu den Expansionsplänen: „Wie auch in anderen Regionen gewinnen dort die Behandlung von Lebensmittelabfällen sowie die Produktion von Insektenprotein, hochwertigen Fetten und organischen Düngemitteln zunehmend an Bedeutung. Das bildet eine starke Grundlage für den Ausbau unseres Geschäfts in dieser Region.“

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