16.03.2015

Kundenakquise: Ist Werbung per E-Mail immer Spam?

Viele junge Gründer stehen am Anfang vor der Schwierigkeit, eine Kundendatenbank aufzubauen. Darüber, was beim Mailen erlaubt und was verboten ist, informieren wir hier.
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Der Versand unerwünschter E-Mails bzw. Spam ist in Österreich strafbar.

Gerade zu Beginn ist es oft mühsam, das Zielpublikum auf das eigene Produkt – möglichst ohne Kosten – aufmerksam zu machen. Manch einer kommt dabei vielleicht auf die Idee, E-Mailadressen oder Telefonnummern zu recherchieren und Direktwerbung zu betreiben. Ist diese “Zwangsbeglückung” eigentlich erlaubt?

Nein. Unerwünschte Werbungen sind im allgemeinen Sprachgebrauch “Spam”. Darunter zu verstehen sind massenhaft verschickte E-Mails, die manchmal auch Viren oder Betrugsabsichten beinhalten können.

+++ Checkliste: So schreiben Sie Mails richtig! +++

Wann ist elektronische Werbung verboten?

In Österreich ist die Zusendung elektronischer Post (E-Mail und SMS) nach dem Telekommunikationsgesetz verboten, wenn die Zusendung ohne vorhergehende Einwilligung zu Werbezwecken erfolgt oder an mehr als 50 Empfänger geht (auch ohne Werbung).

Was fällt unter Direktwerbung?

Unter Direktwerbung fällt jedes elektronisch versendete Angebot: Ob die Aufforderung zur Ansicht einer Website, der Eintrag in einen Newsletter oder Werbung für Produkte und Dienstleitungen. Nicht unter elektronische Post fallen Mitteilungen die von Firmen oder Organisationen an die Mitarbeiter oder Mitglieder verteilt werden.

Wann darf Werbung per Mail verschickt werden?

Direktwerbung in Österreich darf verschickt werden, wenn

  • der Kunde seine Kontaktdaten anlässlich eines Kaufs bzw. einer Dienstleistung hinterlassen hat
  • die Daten für Werbung für ähnliche Produkte und Dienstleistungen verwendet werden
  • der Empfänger bei jeder Zusendung die Möglichkeit hat – auch bereits bei Erhebung der Daten – sich in die Versandliste aus- bzw. gar nicht erst einzutragen
  • der Empfänger nicht in der E-Commerce-Gesetz-Liste bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GesmbH (RTR) eingetragen ist.

+++ Mehr zum Thema: So schreiben Sie überzeugende Mails +++

Auch Anrufe und Faxe zu Werbezwecken sind ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers unzulässig und verwaltungsbehördlich strafbar. Ebenfalls rechtswidrig sind Anrufe, um eine Einwilligung für die Zusendung einzuholen. Und es ist verboten, mit unterdrückter Nummer anzurufen.

(Anrufe, die der Marktforschung dienen oder Telefonumfragen sind übrigens in Ordnung, da kein Werbezweck vorhanden ist.)

Tipp: Die meisten Internet Service Provider haben in ihren AGBs strenge Spam-Regelungen. Sollte man massenweise unerbetene E-Mails versenden, kann es zu einer Kündigung kommen. Auch internationale “Black Lists” werden immer effizienter. Die Betreiber urteilen hier nach der Anzahl der Beschwerden – nicht, ob der Inhalt gesetzeswidrig ist.

Zusammengefasst:

Zustimmung ist erforderlich, wenn es sich um Direktwerbung oder um ein Massenmail handelt. Wenn die Kundenbeziehung bereits besteht (“Customer Relationship”) ist eine vorherige Zustimmung nicht erforderlich – dies ist dann der Fall, wenn die Kontaktdaten aufgrund eines Kaufs/einer Dienstleistung erhalten wurden, es um Direktwerbung für ähnliche Produkte geht, jederzeit die Möglichkeit besteht, sich vom Newsletter abzumelden und der Empfänger nicht in der ECG liste eingetragen ist.

Sollte man sich nicht daran halten, droht ein Verwaltungsstrafverfahren. Zuständig dafür ist beispielsweise das Fernmeldebüro in der Radetzkystraße 2 in Wien.

 

Quelle: BMVITRTR

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Nathalie Picquot und Marcin Pakulnicki | (c) Twitter / LinkedIn
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Vergangenes Jahr sorgte der laut Medienberichten nicht ganz freiwillige Abgang der beiden Wiener Gründer der Berliner Neobank N26 für Aufsehen. Nach Valentin Stalf im August räumte im Dezember auch Maximilian Tayenthal den CEO-Posten. Seitdem ist Mike Dargan beim FinTech-Scaleup am Ruder.

Zwei neue C-Level-Besetzungen

Nun verkündete N26 einen weiteren Umbau im C-Level – diesmal allerdings mit gewisser Vorlaufzeit. Nathalie Picquot übernimmt mit Oktober die Rolle der Chief Growth and Marketing Officer; Marcin Pakulnicki startet bereits mit September als Chief Technology Officer. Ihre jeweiligen Vorgänger, Timo Meyer und Gino Cordt scheiden laut Unternehmen beide Ende 2026 aus. Beide waren jeweils mehr als zehn Jahre in unterschiedlichen Rollen bei N26 tätig.

Nathalie Picquot mit Stationen bei Google, Twitter und zuletzt Santander

Nathalie Picquot bringt mehr als zwei Jahrzehnte Führungserfahrung mit: Zuletzt leitete sie fünf Jahre lang global die Bereiche Corporate Marketing, Brand Experience und Digital Engagement bei Banco Santander. Zuvor war sie über 15 Jahre in leitenden Positionen bei Google und Twitter tätig. „Ihre nachweislichen Erfolge bei der Beschleunigung der digitalen Transformation an der Schnittstelle von Marketing, Wachstum und Expansion werden entscheidend dazu beitragen, die Präsenz der Marke N26 weiter auszubauen und die Kundenbindung in Europa zu stärken“, kommentiert man bei N26.

Marcin Pakulnicki zuvor bei ING Group

Der neue CTO Marcin Pakulnicki war zuvor bei der ING Group tätig, wo er für den Aufbau und die Skalierung der globalen mobilen und digitalen Technologieplattform der Bank verantwortlich war und zudem die Entwicklung der Conversational Banking- und Agentic AI-Initiativen leitete. Er verfüge über umfassende Erfahrung in der Skalierung mobiler Technologieplattformen und Innovationen im Umfeld stark regulierter, marktübergreifender Finanzdienstleistungen, heißt es von N26.

„Mit ihrer umfassenden Expertise werden sie entscheidend zum nächsten Kapitel operativer Reife und europäischer Skalierung von N26 beitragen. Dieser Meilenstein markiert zugleich einen Moment des Wandels für N26“, kommentiert CEO Mike Dargan die beiden Neubesetzungen. „Mit diesem gestärkten Führungsteam ist N26 ideal aufgestellt, um in all unseren Märkten ein resilientes und vertrauenswürdiges Bankerlebnis als Hauptbank zu bieten.“

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