16.03.2015

Kundenakquise: Ist Werbung per E-Mail immer Spam?

Viele junge Gründer stehen am Anfang vor der Schwierigkeit, eine Kundendatenbank aufzubauen. Darüber, was beim Mailen erlaubt und was verboten ist, informieren wir hier.
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Der Versand unerwünschter E-Mails bzw. Spam ist in Österreich strafbar.

Gerade zu Beginn ist es oft mühsam, das Zielpublikum auf das eigene Produkt – möglichst ohne Kosten – aufmerksam zu machen. Manch einer kommt dabei vielleicht auf die Idee, E-Mailadressen oder Telefonnummern zu recherchieren und Direktwerbung zu betreiben. Ist diese “Zwangsbeglückung” eigentlich erlaubt?

Nein. Unerwünschte Werbungen sind im allgemeinen Sprachgebrauch “Spam”. Darunter zu verstehen sind massenhaft verschickte E-Mails, die manchmal auch Viren oder Betrugsabsichten beinhalten können.

+++ Checkliste: So schreiben Sie Mails richtig! +++

Wann ist elektronische Werbung verboten?

In Österreich ist die Zusendung elektronischer Post (E-Mail und SMS) nach dem Telekommunikationsgesetz verboten, wenn die Zusendung ohne vorhergehende Einwilligung zu Werbezwecken erfolgt oder an mehr als 50 Empfänger geht (auch ohne Werbung).

Was fällt unter Direktwerbung?

Unter Direktwerbung fällt jedes elektronisch versendete Angebot: Ob die Aufforderung zur Ansicht einer Website, der Eintrag in einen Newsletter oder Werbung für Produkte und Dienstleitungen. Nicht unter elektronische Post fallen Mitteilungen die von Firmen oder Organisationen an die Mitarbeiter oder Mitglieder verteilt werden.

Wann darf Werbung per Mail verschickt werden?

Direktwerbung in Österreich darf verschickt werden, wenn

  • der Kunde seine Kontaktdaten anlässlich eines Kaufs bzw. einer Dienstleistung hinterlassen hat
  • die Daten für Werbung für ähnliche Produkte und Dienstleistungen verwendet werden
  • der Empfänger bei jeder Zusendung die Möglichkeit hat – auch bereits bei Erhebung der Daten – sich in die Versandliste aus- bzw. gar nicht erst einzutragen
  • der Empfänger nicht in der E-Commerce-Gesetz-Liste bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GesmbH (RTR) eingetragen ist.

+++ Mehr zum Thema: So schreiben Sie überzeugende Mails +++

Auch Anrufe und Faxe zu Werbezwecken sind ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers unzulässig und verwaltungsbehördlich strafbar. Ebenfalls rechtswidrig sind Anrufe, um eine Einwilligung für die Zusendung einzuholen. Und es ist verboten, mit unterdrückter Nummer anzurufen.

(Anrufe, die der Marktforschung dienen oder Telefonumfragen sind übrigens in Ordnung, da kein Werbezweck vorhanden ist.)

Tipp: Die meisten Internet Service Provider haben in ihren AGBs strenge Spam-Regelungen. Sollte man massenweise unerbetene E-Mails versenden, kann es zu einer Kündigung kommen. Auch internationale “Black Lists” werden immer effizienter. Die Betreiber urteilen hier nach der Anzahl der Beschwerden – nicht, ob der Inhalt gesetzeswidrig ist.

Zusammengefasst:

Zustimmung ist erforderlich, wenn es sich um Direktwerbung oder um ein Massenmail handelt. Wenn die Kundenbeziehung bereits besteht (“Customer Relationship”) ist eine vorherige Zustimmung nicht erforderlich – dies ist dann der Fall, wenn die Kontaktdaten aufgrund eines Kaufs/einer Dienstleistung erhalten wurden, es um Direktwerbung für ähnliche Produkte geht, jederzeit die Möglichkeit besteht, sich vom Newsletter abzumelden und der Empfänger nicht in der ECG liste eingetragen ist.

Sollte man sich nicht daran halten, droht ein Verwaltungsstrafverfahren. Zuständig dafür ist beispielsweise das Fernmeldebüro in der Radetzkystraße 2 in Wien.

 

Quelle: BMVITRTR

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Der globale Space-Sektor verzeichnet starkes Wachstum und die heimische Industrie profitiert. Der Weltraumzulieferer Beyond Gravity Austria, reagiert auf die steigende internationale Nachfrage mit einem Kapazitätsausbau am Standort Berndorf (Bezirk Baden). Der Österreichische Arm des internationalen Unternehmen mit Sitz in Zürich ist bereits am Ariane-6-Programm beteiligt, das Amazon-Internetsatelliten ins All bringt.

Verdoppelte Fläche, neuer Maschinenpark

Für insgesamt 4,5 Millionen Euro wird ausgebaut.Beyond Gravity mietet eine Nachbarhalle der Berndorf AG und verdoppelt die eigene Produktionsfläche auf rund 5.000 Quadratmeter, inklusive neuem Maschinenpark. Die Fertigstellung ist für Frühjahr 2027 geplant. Bis dahin soll in Berndorf laut Unternehmensangaben der größte Weltraum-Reinraum Österreichs entstehen.

Fertigung von Steuermechanismen kommt nach Berndorf

Bisher lag der Fokus des Standorts auf Thermalisolation für Satelliten und Trägerraketen. Künftig wird dort auch die Serienfertigung von Steuermechanismen für elektrische Triebwerke von Telekommunikationssatelliten angesiedelt. Geschäftsführer Wolfgang Pawlinetz erklärt: „Wir haben im vergangenen Jahr einen bedeutenden Auftrag erhalten, um Steuermechanismen für elektrische Triebwerke von Telekommunikationssatelliten zu bauen.“

Kleinere Serien sollen weiterhin im 2024 eröffneten Wiener Reinraum gefertigt werden. Entwicklung und Design verbleiben am Hauptsitz in Wien-Meidling.

50 neue Jobs, 20 Prozent Wachstum

Aktuell beschäftigt Beyond Gravity Austria in Berndorf rund 30 Personen. Mit dem Ausbau sollen in den nächsten drei Jahren 50 neue Industriearbeitsplätze entstehen. „Wir wachsen in den nächsten drei Jahren um mehr als 20 Prozent“, so Pawlinetz und Co-Geschäftsführer Kurt Kober. Insgesamt beschäftigt Beyond Gravity Austria rund 250 Mitarbeitende und erwirtschaftete 2025 einen Umsatz von rund 57 Millionen Euro.

Weltraumminister Peter Hanke unterstreicht die strategische Bedeutung: „Die Raumfahrtindustrie zählt zu den am stärksten wachsenden heimischen Wirtschaftssektoren.“ Hanke erhöhte zuletzt den österreichischen ESA-Beitrag von 260 auf 340 Millionen Euro.

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