23.10.2017

VICTORIA: Künstliche Intelligenz aus Wien trägt zur Terroraufklärung bei

Das Austrian Institute of Technology (AIT) entwickelt als Partner des Europäischen Forschungsprojekts VICTORIA eine Künstliche Intelligenz, die auf einer speziellen Multimedia Analyse Plattform eingesetzt wird. Das Programm soll bei der Aufklärung von Terroranschlägen oder Verbrechen helfen.
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Das AIT entwicklet eine Plattform, der auch eine Künstliche Intelligenz zugrunde liegt.

In vielen Großstädten in Europa werden öffentliche Plätze bereits seit Jahren per Videoaufzeichnung überwacht. Im Ernstfall wie bei einem Terroranschlag dauert die manuelle Auswertung der Bilddateien allerdings lange und verbraucht viele Ressourcen. Um den Ablauf zu optimieren, wurde am 1. Mai 2017 das EU-Projekt „Victoria“ gestartet, bei dem mehrere Partner aus ganz Europa mitwirken. Ziel ist es, ein Tool zu schaffen, das schnelle Ergebnisse liefert, wenn ein schweres Verbrechen bereits eingetreten ist.

AIT entwickelt Künstliche Intelligenz für Plattform

Einer der Partner ist das Austrian Institute of Technology (AIT). Die größte außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Österreich, wirkt bei der Entwicklung einer Analyse-Plattform mit. Das spezielle Programm soll Material aus mehreren Quellen analysieren: Bildmaterial aus Überwachungskameras, Videoaufzeichnungen von mobilen Kameras wie sie von Polizisten getragen werden oder Aufzeichnungen von Tatort-Zeugen, die bspw. zufällig gefilmt haben.

Programm soll komplexe Daten analysieren

Zum Zweck der Rekonstruktion des Tathergangs, aber auch zu Fahndungszwecken sind die Aufnahmen, aber vor allem deren schnelle Analyse von großer Bedeutung. Außerdem soll das Programm die Suche nach Ereignissen aus sehr großen, unsortierten Datenmengen erleichtern. „Mit dieser speziellen forensischen Plattform können sehr große und unstrukturierte Rohdatenströme, wie beispielsweise aus Videos, Bildern, Tonaufnahmen oder Dokumenten, intelligent gefiltert, sortiert und automatisch vorannotiert werden, damit untersuchende Beamte sehr effizient eine digitale Ermittlungsakte erstellen können“, so Martin Boyer vom AIT.

Digitale Ermittlungsakte

Das Projekt VICTORIA wurde im Rahmen des europäischen Forschungs- und Innovationsprogramms H2020 gelauncht. Es steht für “Video Analysis for Investigation of Criminal and Terrorist Activities”. Die Plattform soll komplexe Datenmengen verständlich aufbereiten und Beamte bei der Aufklärung unterstützen. “Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Terrorismus“, so Helmut Leopold vom AIT in einer Aussendung zum Victoria-Projekt. Der Experte betont außerdem, dass AIT habe sich „im Bereich der Video- und Audioanalyse in sehr großen Datenmengen international erfolgreich an führender Stelle positioniert“.

Noch sind wenige genaue Informationen zu „Victoria“ bekannt. Auf der Website steht nach wenigen allgemeinen Informationen der Hinweis „under construction“. Viele interessante – auch rechtliche – Fragen (wie lange werden die Videoaufzeichnungen gespeichert? Was passiert mit den Daten von „unbescholtenen Bürgern“? Was genau steht in den digitalen Ermittlungsakten?), bleiben damit noch unbeantwortet.

Weiterführende Links: Victoria, Presselink von AIT, Website von AIT

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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