29.07.2019

Die Kündigung: Checkliste für das schwierigste Gespräch

Die Kündigung ist wohl das schwierigste Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Unsere Checkliste zeigt, was Vorgesetzte bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beachten müssen.
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Checkliste für die Kündigung - Mitarbeiter-Fluktuation
(c) fotolia / Viacheslav Iakobchuk

„Grundsätzlich löst eine Kündigung immer Emotionen aus,“ sagt Robert Koenes, Direktor für Personalberatung beim Personalmanagement-Berater Iventa. Für den Betroffenen Mitarbeiter ist der Jobverlust ein Einschnitt, der ihn vor eine große, unerwartete Herausforderung stellt. Die Reaktionen können von großer Erleichterung bis zur Panik reichen: Der eine spürte vielleicht selbst schon, dass er sich im Job in eine Sackgasse bewegt. Der andere denkt als erstes daran, wie die nächste Miete bezahlt werden kann.

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Umso wichtiger ist es, bei der Kündigung „wertschätzend und respektvoll mit der Person umzugehen und die Situation genau zu erklären“. Aus Koenes Sicht ist es deshalb auch „nicht gut, wenn man die HR-Abteilung vorschickt“, und das Ganze damit „anonymisiert“. Vielmehr sollte der oder die unmittelbare Vorgesetzte des Gekündigten mit dabei sein. Wobei man durchaus eine zweite, fachlich zuständige Person dazu nehmen könne – nicht zuletzt, „um im Nachhinein keine Unstimmigkeiten zu erleben“.

Checkliste für die Kündigung: Konstruktiv und transparent

Der Rahmen für ein angemessenes Kündigungsgespräch kann wie folgt aussehen:

  1. Begründen Sie die Kündigung und klären Sie über deren Hintergründe auf
    – Wenn betriebliche Gründe hinter der Kündigung stecken, dann machen Sie klar, dass den Gekündigten keine Schuld trifft
    – Wenn die Leistung des Mitarbeiters nicht mehr passt, dann geben Sie Beispiele dafür
  2. Seien Sie auf emotionale Ausbrüche gefasst Bleiben Sie dennoch konstruktiv und legen niemandem Steine in den Weg.Stellen Sie einen sauberen Ausstieg in Aussicht, mit dem der oder die Betroffene das Gesicht wahren kann
  3. Das bedeutet auch, möglichst eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrags anzustreben. Mehr dazu auch unter diesem Link.
  4. Klären Sie ab, welcher Rahmen dafür möglich ist
    – Relevant sind dafür vor allem Kündigungsfristen, offene Projekte, Urlaubs- und Zeitguthaben im Abgleich mit den benötigten Zeiten für die Übergabe an Teammitglieder und allfällige Nachfolger.
  5. Ratschläge für den weiteren beruflichen Weg sind nicht nötig
    – Wer ohne eigenes Verschulden gehen muss, braucht als Fachkraft keine Tipps
    – Wer über mangelnde Leistungen informiert wird, sollte selbst die nötigen Schlüsse daraus ziehen

Am Ende geht es bei der Kündigung nicht nur darum, eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden. Ein gelungenes Kündigungsgespräch legt auch die Grundlage, um die restliche gemeinsame Arbeitszeit friedvoll und konstruktiv abzuwickeln.

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froots CEO David Mayer-Heinisch und froots Investor & Advisor Andreas Treichl bei der Pressekonferenz im Café Landtmann © Roland Unger/froots
froots CEO David Mayer-Heinisch und Andreas Treichl bei der Pressekonferenz im Café Landtmann © Roland Unger/froots

“Die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Österreich schrumpft“, heißt es in der jüngsten Aussendung des österreichischen Fintech-Unternehmens froots. Die Zahl der Verträge in der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge hat sich seit ihrem Höchststand von 1,6 Millionen im Jahr 2012 laut Finanzmarktaufsicht mehr als halbiert. Parallel dazu ist das Prämienvolumen in der Lebensversicherung seit 2010 um rund ein Drittel zurückgegangen und lag laut den letzten verfügbaren Verbandsdaten im Jahr 2024 bei etwa 5,2 Milliarden Euro. Als wesentlichen Grund für diese Entwicklungen nennt das 2020 gegründete Wiener Startup die hohen Gebührenstrukturen traditioneller Produkte. Nun versucht das Unternehmen, mit einem veränderten Kostenmodell anzusetzen.

Trennung von Versicherungsmantel und ETF-Investment

Das Kernkonzept des neuen Produkts beruht auf der Trennung der rechtlichen Versicherungshülle vom eigentlichen Investment. Während ein Versicherungspartner den notwendigen Rahmen für die KESt-Befreiung stellt, übernimmt froots die Vermögensverwaltung auf Basis von ETFs.

Das Startup verzichtet dabei nach eigenen Angaben auf die branchenübliche „Zillmerung“ – bei der Abschlussprovisionen direkt von den ersten Prämienjahren abgezogen werden – sowie auf Kickbacks an die Vermittler:innen. „Alles, was den Kundinnen und Kunden keinen Mehrwert bringt, haben wir weggelassen“, erklärt David Mayer-Heinisch, Gründer und CEO von froots, der erst kürzlich die Zusammenarbeit mit Christian Teichmann als neuem CFO und COO startete. Stattdessen verrechnet das Fintech eine jährliche All-in-Fee von einem Prozent, zuzüglich der regulären ETF-Kosten und einer altersabhängigen Risikoprämie für die Versicherung.

Die Konditionen im Detail

Die Mindesteinlage liegt bei 100 Euro monatlich oder einem Einmalbetrag von 5.000 Euro, die gesetzliche Mindestlaufzeit beträgt 15 Jahre. Das Einsparpotenzial untermauert das Unternehmen mit einer Modellrechnung der Vergleichsplattform fynup: Wer 30 Jahre lang monatlich 300 Euro anlegt, soll mit dem froots-Modell am Ende rund 50.000 Euro mehr erhalten als mit einer durchschnittlichen fondsgebundenen Lebensversicherung – laut Berechnung 269.000 statt 219.000 Euro.

Die Modellrechnung basiert dabei auf einer angenommenen Wertentwicklung von 7 % p.a. vor Kosten und gilt für einen 35-jährigen männlichen Sparer. Bei einer Einmalveranlagung desselben Gesamtbetrags fällt der Unterschied laut fynup noch deutlicher aus und erreicht knapp 100.000 Euro.

Investoren fordern Reform der dritten Säule

Unterstützt wird das Fintech von prominenten Investoren wie Reinhold Baudisch (durchblicker), Georg Kapsch und dem ehemaligen Erste-Group-Chef Andreas Treichl, der sich bereits früh als Seed-Investor an froots beteiligte. Letzterer plädiert für strukturelle Änderungen: „Wir müssen die dritte Säule neu beleben, damit wir das Gesamtsystem wie in den skandinavischen Staaten entlasten und wieder in die Zukunft investieren können.“

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