11.01.2017

„Ich kündige!“ oder „Du bist gefeuert!“

Wie war das noch mit dem Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung? Warum kündigen Mitarbeiter ihre Jobs? Und was geschieht eigentlich dann? Die wichtigsten Punkte zum Thema Kündigung.
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(c) shockfactor.de: Ein Rauswurf kommt oft am Freitag.

Ganz egal von welcher Seite sie kommt – eine Kündigung ist sowohl für die Arbeitnehmer als auch für den Betrieb ein heikles Thema. Gerade in kleinen Unternehmen kann die Entscheidung für oder gegen einen Mitarbeiter die Zukunft der Firma maßgeblich beeinflussen. Andersherum ist eine Kündigung für die Dienstnehmer in den meisten Fällen ein unliebsamer Einschnitt in ihrem Berufsleben.

Kündigung vs. Entlassung

Wenn hier von „Kündigung“ die Rede ist, gilt es, vorab den Begriff von jenem der „Entlassung“ abzugrenzen. Im Volksmund wird beides häufig synonym verwendet, juristisch gibt es aber einen erheblichen Unterschied. Im Gegensatz zur Kündigung müssen bei einer Entlassung nämlich keine Fristen und Termine eingehalten werden, sie wird wirksam, sobald sie dem betroffenen Mitarbeiter zugegangen ist. Allerdings müssen für eine Entlastung schwerwiegende Gründe vorliegen.

Das Kündigungsgespräch

Eine Kündigung kann von Seiten des Arbeitnehmers oder von Seiten des Arbeitgebers eingebracht werden. Studien zeigen, dass die meisten Kündigungen in Form von sogenannten Kündigungsgesprächen ausgesprochen werden. Diese Gespräche dauern im Durchschnitt kaum länger als eine halbe Stunde und finden besonders oft an Freitagen statt. Kommt es zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber, raten Experten dazu, sich möglichst gut auf das Gespräch vorzubereiten. Immerhin geht es dabei nicht selten um die Zukunft langjähriger Mitarbeiter. In einem solchen Fall ist nicht nur juristische, sondern auch psychologische Kompetenz erforderlich.

Redaktionstipps

Frustration im Job

Reichen Mitarbeiter die Kündigung ein, liegt das oft an Schwächen im Führungsverhalten. Wenn Arbeitnehmer das Interesse an ihrem Job verlieren, sind oft ungelöste Konflikte oder fehlende Mitbestimmungsmöglichkeiten der Grund. Auch mangelnde Wertschätzung kann der Grund für Frustration im Job sein.

Was nun?

Was passiert aber, wenn ein Mitarbeiter kündigt? Laut einer Studie des Personaldienstleister Robert Half müssen in den meisten österreichischen Finanzabteilungen zunächst einmal die Kollegen die anfallenden Aufgaben übernehmen. Demnach suchen 41 Prozent der Finanzchefs intern nach Ersatz, 29 Prozent sehen sich nach einer Person von außerhalb um. Nur die wenigsten (11 Prozent) sind bereit, die Kündigung durch ein entsprechendes Gegenangebot abzuwenden. Temporäre Mitarbeiter als Ersatz anzustellen, ist in Österreich keine beliebte Maßnahme.

Gegenmaßnahme

Wie können Führungskräfte Kündigungen vorbeugen?

  • Regelmäßige Mitarbeitergespräche
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Stärkere Einbindung und mehr Partizipationsmöglichkeiten
  • größere Handlungs- und Entscheidungsfreiräume
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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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