11.01.2017

„Ich kündige!“ oder „Du bist gefeuert!“

Wie war das noch mit dem Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung? Warum kündigen Mitarbeiter ihre Jobs? Und was geschieht eigentlich dann? Die wichtigsten Punkte zum Thema Kündigung.
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(c) shockfactor.de: Ein Rauswurf kommt oft am Freitag.

Ganz egal von welcher Seite sie kommt – eine Kündigung ist sowohl für die Arbeitnehmer als auch für den Betrieb ein heikles Thema. Gerade in kleinen Unternehmen kann die Entscheidung für oder gegen einen Mitarbeiter die Zukunft der Firma maßgeblich beeinflussen. Andersherum ist eine Kündigung für die Dienstnehmer in den meisten Fällen ein unliebsamer Einschnitt in ihrem Berufsleben.

Kündigung vs. Entlassung

Wenn hier von „Kündigung“ die Rede ist, gilt es, vorab den Begriff von jenem der „Entlassung“ abzugrenzen. Im Volksmund wird beides häufig synonym verwendet, juristisch gibt es aber einen erheblichen Unterschied. Im Gegensatz zur Kündigung müssen bei einer Entlassung nämlich keine Fristen und Termine eingehalten werden, sie wird wirksam, sobald sie dem betroffenen Mitarbeiter zugegangen ist. Allerdings müssen für eine Entlastung schwerwiegende Gründe vorliegen.

Das Kündigungsgespräch

Eine Kündigung kann von Seiten des Arbeitnehmers oder von Seiten des Arbeitgebers eingebracht werden. Studien zeigen, dass die meisten Kündigungen in Form von sogenannten Kündigungsgesprächen ausgesprochen werden. Diese Gespräche dauern im Durchschnitt kaum länger als eine halbe Stunde und finden besonders oft an Freitagen statt. Kommt es zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber, raten Experten dazu, sich möglichst gut auf das Gespräch vorzubereiten. Immerhin geht es dabei nicht selten um die Zukunft langjähriger Mitarbeiter. In einem solchen Fall ist nicht nur juristische, sondern auch psychologische Kompetenz erforderlich.

Redaktionstipps

Frustration im Job

Reichen Mitarbeiter die Kündigung ein, liegt das oft an Schwächen im Führungsverhalten. Wenn Arbeitnehmer das Interesse an ihrem Job verlieren, sind oft ungelöste Konflikte oder fehlende Mitbestimmungsmöglichkeiten der Grund. Auch mangelnde Wertschätzung kann der Grund für Frustration im Job sein.

Was nun?

Was passiert aber, wenn ein Mitarbeiter kündigt? Laut einer Studie des Personaldienstleister Robert Half müssen in den meisten österreichischen Finanzabteilungen zunächst einmal die Kollegen die anfallenden Aufgaben übernehmen. Demnach suchen 41 Prozent der Finanzchefs intern nach Ersatz, 29 Prozent sehen sich nach einer Person von außerhalb um. Nur die wenigsten (11 Prozent) sind bereit, die Kündigung durch ein entsprechendes Gegenangebot abzuwenden. Temporäre Mitarbeiter als Ersatz anzustellen, ist in Österreich keine beliebte Maßnahme.

Gegenmaßnahme

Wie können Führungskräfte Kündigungen vorbeugen?

  • Regelmäßige Mitarbeitergespräche
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Stärkere Einbindung und mehr Partizipationsmöglichkeiten
  • größere Handlungs- und Entscheidungsfreiräume
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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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