11.01.2017

„Ich kündige!“ oder „Du bist gefeuert!“

Wie war das noch mit dem Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung? Warum kündigen Mitarbeiter ihre Jobs? Und was geschieht eigentlich dann? Die wichtigsten Punkte zum Thema Kündigung.
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(c) shockfactor.de: Ein Rauswurf kommt oft am Freitag.

Ganz egal von welcher Seite sie kommt – eine Kündigung ist sowohl für die Arbeitnehmer als auch für den Betrieb ein heikles Thema. Gerade in kleinen Unternehmen kann die Entscheidung für oder gegen einen Mitarbeiter die Zukunft der Firma maßgeblich beeinflussen. Andersherum ist eine Kündigung für die Dienstnehmer in den meisten Fällen ein unliebsamer Einschnitt in ihrem Berufsleben.

Kündigung vs. Entlassung

Wenn hier von „Kündigung“ die Rede ist, gilt es, vorab den Begriff von jenem der „Entlassung“ abzugrenzen. Im Volksmund wird beides häufig synonym verwendet, juristisch gibt es aber einen erheblichen Unterschied. Im Gegensatz zur Kündigung müssen bei einer Entlassung nämlich keine Fristen und Termine eingehalten werden, sie wird wirksam, sobald sie dem betroffenen Mitarbeiter zugegangen ist. Allerdings müssen für eine Entlastung schwerwiegende Gründe vorliegen.

Das Kündigungsgespräch

Eine Kündigung kann von Seiten des Arbeitnehmers oder von Seiten des Arbeitgebers eingebracht werden. Studien zeigen, dass die meisten Kündigungen in Form von sogenannten Kündigungsgesprächen ausgesprochen werden. Diese Gespräche dauern im Durchschnitt kaum länger als eine halbe Stunde und finden besonders oft an Freitagen statt. Kommt es zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber, raten Experten dazu, sich möglichst gut auf das Gespräch vorzubereiten. Immerhin geht es dabei nicht selten um die Zukunft langjähriger Mitarbeiter. In einem solchen Fall ist nicht nur juristische, sondern auch psychologische Kompetenz erforderlich.

Redaktionstipps

Frustration im Job

Reichen Mitarbeiter die Kündigung ein, liegt das oft an Schwächen im Führungsverhalten. Wenn Arbeitnehmer das Interesse an ihrem Job verlieren, sind oft ungelöste Konflikte oder fehlende Mitbestimmungsmöglichkeiten der Grund. Auch mangelnde Wertschätzung kann der Grund für Frustration im Job sein.

Was nun?

Was passiert aber, wenn ein Mitarbeiter kündigt? Laut einer Studie des Personaldienstleister Robert Half müssen in den meisten österreichischen Finanzabteilungen zunächst einmal die Kollegen die anfallenden Aufgaben übernehmen. Demnach suchen 41 Prozent der Finanzchefs intern nach Ersatz, 29 Prozent sehen sich nach einer Person von außerhalb um. Nur die wenigsten (11 Prozent) sind bereit, die Kündigung durch ein entsprechendes Gegenangebot abzuwenden. Temporäre Mitarbeiter als Ersatz anzustellen, ist in Österreich keine beliebte Maßnahme.

Gegenmaßnahme

Wie können Führungskräfte Kündigungen vorbeugen?

  • Regelmäßige Mitarbeitergespräche
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Stärkere Einbindung und mehr Partizipationsmöglichkeiten
  • größere Handlungs- und Entscheidungsfreiräume
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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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