12.07.2019

Kündigung, Entlassung und Einvernehmliche: Wie man sich von Mitarbeitern trennt

Manchmal ist es nötig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer getrennte Wege gehen. Das österreichische Arbeitsrecht sieht hier klare Unterschiede zwischen Kündigung und Entlassung vor. Der brutkasten liefert einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen. Fazit: Die einvernehmliche Lösung ist in dieser schwierigen Situation noch immer das beste Szenario.
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Kündigung und Entlassung
(c) fotolia / Antonioguillem

Es ist meist schmerzvoll, aber manchmal einfach notwendig: Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Entlassung. Dabei gibt es jedoch einige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Hierzu empfiehlt sich der Blick in das österreichische Arbeitsrecht – beginnend damit, worum es bei einem Arbeitsvertrag überhaupt geht.

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Ein Arbeitsvertrag zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber ist grundsätzlich ein Tauschkontrakt: Der Arbeiter oder Angestellte bietet seine Arbeitskraft an und der Arbeitgeber zahlt für (bis zu) 40 Stunden pro Woche einen bestimmten Lohn oder Gehalt. Was über diese so genannte „Normalarbeitszeit“ hinaus geht, gilt in der Regel als Überstunden und ist mit Zuschlägen zu kompensieren.

Davon abweichend können Überstundenpauschalen bzw. unter bestimmten Voraussetzungen „All in“-Verträge ausgehandelt werden. Weiters kann ein Durchrechnungszeitraum gelten, in dem zeitweise mehr gearbeitet werden darf: Bis zu zwölf Stunden pro Tag und bis zu 60 Stunden pro Woche sind in Österreich derzeit möglich. Mit Ende des Durchrechnungszeitraums muss allerdings ein Ausgleich hergestellt werden.

Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag

Den Rahmen für all dies gibt in Österreich das Arbeitszeitgesetz vor. Daneben sind auch Kollektivverträge zu berücksichtigen, die ein verbindliches Mindesteinkommen und weitere Grundlagen für die Tätigkeit in bestimmten Arbeitsbereichen bzw. Berufen definieren.

Arbeitsverträge können frei gestaltet werden, solange sie keine Verschlechterungen für den Arbeitnehmer gegenüber Kollektivvertrag und Arbeitsrecht festschreiben. Allfällige Verbesserungen sind aber jedenfalls verbindlich und können bei Nichteinhaltung der Vereinbarung vom Arbeitnehmer auch als Kündigungsgrund hergenommen werden – selbstverständlich unter Einhaltung einer definierten Kündigungsfrist. Umgekehrt kann natürlich auch der Dienstgeber das Arbeitsverhältnis beenden.

Der Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung

Liegt ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers vor, durch das zum Beispiel das Vertrauensverhältnis zerstört wird und eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist, kann eine Entlassung ausgesprochen werden. Dies ist grundsätzlich mündlich möglich, wobei die Schriftform aus Gründen der Rechtssicherzeit (zusätzlich) empfohlen ist. Als schwerwiegendes Fehlverhalten ist etwa zu sehen, wenn jemand vorgeblich im Krankenstand ist, tatsächlich aber auf Urlaub fährt.

In allen anderen Fällen der Arbeitsvertragsauflösung – etwa bei nicht ausreichender Arbeitsleistung oder wegen einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens – ist von einer Kündigung durch den Arbeitgeber zu sprechen. Diese bedarf zwar keiner Begründung, aus Wertschätzung gegenüber den Betroffenen sollte der Sachverhalt aber besprochen werden. Umso mehr, als eine Kündigung von Arbeitnehmerseite auch angefochten werden kann. Erfolgversprechend ist eine solche Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht, falls eine „Motivkündigung“ vorliegt: Etwa wegen des Engagements bzw. der Mitgliedschaft des Mitarbeiters in einer Arbeitnehmervertretung (Gewerkschaft/Betriebsrat).

Sonderfall: Einvernehmliche Lösung

Kündigungsfristen sind jeweils einzuhalten, wobei der Arbeitgeber auch eine Freistellung bei laufenden Bezügen gewähren kann. Sollte ein Arbeitnehmer entgegen anderslautender Vereinbarung vor Ende der Kündigungsfrist nicht mehr zum Dienst erscheinen, ist der Verfall von Ansprüchen (z.B. aliquote Sonderzahlungen) zu prüfen. Im Falle einer einseitigen Kündigung durch den Arbeitnehmer ist zu berücksichtigen, dass dieser ab Ende des Arbeitsverhältnisses vier Wochen lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat – obwohl die notwendige Vorversicherungszeit vorliegt. Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages beugt dem vor und stellt die Idealvariante der Kündigung dar.

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(c) Heizma - (v.l.) ): Alexander Valtingojer, Michael Kowatschew und Valentin Perkonigg von Heizma.

Das Wärmepumpen-Startup Heizma von Alexander Valtingojer (Founder Coinpanion), Michael Kowatschew (ehemaliger Sigma Squared-Präsident) und Valentin Perkonigg (Brickwise) wurde am 27.03.2024 in Wien gegründet. Im September berichtete man bereits von einem Mitarbeiter:innen-Wachstum, brutkasten berichtete, und stellte zwei Monate danach den ehemaligen HalloSonne-Cheftechniker Peter Peter Astl als technischen Direktor ein. Nun gibt es weitere Erfolgsmeldungen.

Heizma mit klimaneutralen Wärmepumpen

Heizma spezialisiert sich auf die Installation von Wärmepumpen und möchten damit eine Lösung für eines der aktuell drängendsten Probleme entwickeln: das Heizen in privaten Haushalten, welches als drittgrößtes Klimaproblem Europas gilt.

Alleine in Österreich sind noch immer über 1,3 Millionen Haushalte mit Öl- und Gasheizungen ausgestattet, die einen erheblichen CO2-Ausstoß verursachen. Mit der Gründung des Unternehmens ist das Gründer-Trio angetreten, um Hausbesitzer:innen einen “möglichst schnellen und einfachen Umstieg auf klimaneutrale Wärmepumpen zu ermöglichen”.

Um sich vom Mitbewerb zu differenzieren, wurden vom ersten Tag an möglichst viele Arbeitsprozesse digitalisiert und ein Komplettpaket entwickelt, das die Installation der Wärmepumpe inklusive sämtlicher Elektroleistungen sowie Förderantragabwicklung aus einer Hand umfasst. Nach Beauftragung kümmert sich das mittlerweile siebzigköpfige Heizma-Team um die Auftragsabwicklung.

500 Stück verkauft

Mit diesem Ansatz gelang es Heizma seit seinem Bestehen 500 Wärmepumpen zu verkaufen und Aufträge in Summe von über zehn Millionen Euro zu erzielen.

“Wir haben Heizma mit dem Versprechen gegründet, die Wärmewende von Haushalten ohne großen Zeit- und Geldaufwand möglich zu machen. Mit 500 verkauften Wärmepumpen im Gründungsjahr haben wir unsere hochgesteckten Erwartungen weit übertroffen. Ohne unseren unbeschreiblichen Teamgeist wäre es schlicht unmöglich gewesen, innerhalb so kurzer Zeit zum Marktführer in unserer Branche aufzusteigen”, sagt Heizma-Geschäftsführer Kowatschew.

Heizma kooperiert mit Bosch und Panasonic

Um diesen Wachstumskurs fortzusetzen, hat das Startup Kooperationen mit Herstellern wie Bosch, Viessmann, LG, Panasonic und iDM abgeschlossen. Im Frühjahr 2025 möchte Heizma sein Angebot unter der Leitung von Astl um Photovoltaik-Lösungen erweitern.

Zudem ist die Gründung eines weiteren Betriebs für Tirol und Vorarlberg in Planung, um auch die beiden westlichsten Bundesländer ohne Partnerbetriebe abdecken zu können.

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