28.11.2025
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KuCoin EU: Kryptobörse erhält MiCAR-Lizenz in Österreich

Das Europageschäft der ursprünglich in China gegründeten Kryptobörse wird von Oliver Stauber (CEO) und Christian Niedermüller (COO) aus Wien heraus geleitet. Nun hat das Unternehmen eine MiCAR-Lizenz der Finanzmarktaufsicht (FMA) erhalten. brutkasten hat bei Oliver Stauber nachgefragt.
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Oliver Stauber und Christian Niedermüller
Oliver Stauber und Christian Niedermüller | Foto: KuCoin

Im Februar wurde es angekündigt (brutkasten berichtete), nun ist es Realität: Die von den beiden Österreichern Oliver Stauber (CEO) und Christian Niedermüller (COO) geführte EU-Gesellschaft der internationalen Kryptobörse KuCoin hat in Österreich die Lizenz für Crypto Asset Service Provider (CASP) nach der EU-Verordnung Markets in Crypto-Assets (MiCA) erhalten. Dies ermöglicht es der Börse nun, ihre Dienstleistungen im EWR-Raum zu vermarkten.

„Der Erhalt der Lizenz ist für uns ein riesiger Meilenstein, den wir uns hart erarbeitet haben“, sagte Stauber im Gespräch mit brutkasten. „Unser großartiges Team hat Tag und Nacht dafür gearbeitet. Unser COO Christian Niedermüller hat einen unfassbaren Job gemacht. In rechtlicher Hinsicht hatten wir großartige Unterstützung von Martin Hanzl und EY Law.“ Die Finanzmarktaufsicht habe er als „konstruktiv und professionell“ erlebt, sagt Stauber weiter.

Wie geht es nun weiter? „Wir wollen die Lizenz so bald wie möglich aktivieren und mit unserer Plattform sicheren und benutzerfreundlichen Handel in der EU anbieten“, erläutert der KuCoin-EU-CEO. Vertrauen zu gewinnen, sei zentral: „Vertrauen ist die Basis für alles“.

KuCoin-Europazentrale in Wien eröffnet

KuCoin hat seine Europazentrale ebenfalls dieses Jahr in Wien eröffnet. Ihren globalen Sitz hat die 2017 in China gegründete Börse auf den Seychellen. Bekannt wurde sie vor allem für ihr Angebot im Altcoin-Bereich. Nach eigenen Angaben hat sie über 39 Millionen Nutzer:innen weltweit.

Stauber und Niedermüller waren auch vor ihrem Engagement bei KuCoin viele Jahre in der heimischen Blockchain-Szene unterwegs: Stauber war unter anderem Chief Legal Officer (CLO) des Wiener Krypto-Unicorns Bitpanda und der auf Blockchain-Daten spezialisierten deutsch-schweizerischen Firma Glassnode.

Niedermüller wiederum hatte vor seinem Einstieg bei KuCoin von Februar 2022 bis Juni 2024 die Kryptobörse Blocktrade mit Sitz in Luxemburg geleitet. Er war außerdem unter anderem Co-Founder der Investmentfirma SMAPE Capital sowie des Blockchain-Infrastrukturunternehmens DAIC. Sowohl Stauber als auch Niedermüller waren zudem Gründungsmitglieder der Digital Assets Association Austria (DAAA).

KuCoin folgt bei FMA-MiCAR-Lizenz auf Bitpanda, Bybit u.a.

KuCoin ist nicht der erste Krypto-Anbieter, der in Österreich eine MiCAR-Lizenz erhält. Die FMA hat sie unter anderem bereits BitpandaBybitCryptoNow und 21bitcoin erteilt. Auch ByBit hat – wie KuCoin – seine Europa-Zentrale in Wien eröffnet.

Ebenso wie KuCoin hatte sich auch Bybit schon entschieden, Malta als einziges EWR-Land vom Lizenz-Antrag auszunehmen – die Lizenz gilt somit für alle restlichen 29 EWR-Staaten.

Malta hatte bereits vor MiCAR ein eigenes weitreichendes Krypto-Regulierungsregime. Der Regulator steht jedoch mittlerweile in der Kritik, so hat etwa die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) im Juli 2025 in einem Peer-Review festgestellt, dass der maltesische Regulator MFSA bei mindestens einer CASP-Lizenz „nur teilweise“ MiCAR-konform gearbeitet hat. Dass diese Situation beim Opt-out für Malta eine Rolle gespielt hat, ist zu vermuten. Offiziell als Grund angeführt wurde es weder von KuCoin noch zuvor von Bybit.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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