20.02.2025
KRYPTO

KuCoin: Kryptobörse kommt nach Wien – mit Stauber und Niedermüller als EU-Chefs

Der ehemalige Chief Legal Officer (CLO) von Bitpanda, Oliver Stauber, wird CEO von KuCoin EU. Der frühere Blocktrade-CEO Christian Niedermüller wiederum nimmt die COO-Rolle ein. brutkasten hat bei den beiden nachgefragt.
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Oliver Stauber und Christian Niedermüller
Oliver Stauber und Christian Niedermüller | Foto: KuCoin

Eine der bekanntesten Kryptobörsen der Welt kommt nach Wien: KuCoin wird in Wien seine EU-Zentrale eröffnen und bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) um eine MiCAR-Lizenz ansuchen. Mit dieser kann die Börse dann ihre Dienstleistungen in den 30 EU- und ERW-Staaten anbieten und bewerben.

Die 2017 in China gegründete Börse hat ihren globalen Sitz auf den Seychellen. Bekannt wurde sie vor allem für ihr Angebot im Altcoin-Bereich. Nach eigenen Angaben hat sie über 39 Millionen Nutzer:innen weltweit.

Für ihren offiziellen Start in der EU holte die Börse nun zwei bekannte Namen der österreichischen Kryptoszene an Bord. Der frühere Chief Legal Officer (CLO) von Bitpanda und Glassnode, Oliver Stauber, wird CEO. Unterstützung in der Geschäftsleitung erhält er von Christian Niedermüller. Der frühere Blocktrade-CEO wird ihm als COO zur Seite stehen. Beide waren nicht nur Gründungsmitglieder der Digital Assets Association Austria (DAAA), Stauber saß auch im Board bei Blocktrade.

Team in Wien soll bis Sommer auf 30 Personen anwachsen

„Wir werden Wien als EU-Hub nutzen, also hier alle Operations für ganz Europa abwickeln“, erläutert Stauber im Gespräch mit brutkasten. Bis zum Sommer soll das Team in Wien auf 30 Personen wachsen. Langfristig könnte es noch deutlich größer werden.

Dass mit Stauber ein Jurist an der Spitze steht, ist kein Zufall. In der Vergangenheit hatte KuCoin durchaus Probleme mit Regulatoren. Erst im Jänner hatte sich die Börse in den USA schuldig bekannt, nach dortigen Gesetzen ein nicht lizenziertes Geldüberweisungsgeschäft betrieben zu haben und sich zu einer Zahlung in Höhe von 300 Mio. Dollar verpflichtet.

Kurz zuvor war es bereits zu einem Wechsel an der Unternehmensspitze gekommen: Der bisherige Chief Legal Officer BC Wong übernahm die CEO-Rolle. Unter ihm sollen Probleme mit den Regulatoren nun der Vergangenheit angehören.

Weitere Lizenzen könnten folgen

Dazu passt nun auch das neue Team in der EU. „Unser Ziel ist es, KuCoin in Europa auf komplett compliantem Weg aufzubauen und als einen der großen Wettbewerber zu etablieren – in einem voll regulierten Umfeld, mit Top-Leuten und vollem Zug zum Tor“, sagt Christian Niedermüller.

Auf die MiCAR-Lizenz könnten noch weitere folgen. KuCoin EU wolle in Österreich ebenfalls eine Investment-Firm-License (MiFID-Lizenz) und eine E-Geld-Institutslizenz beantragen, kündigt Stauber im Gespräch mit brutkasten an.

Stauber zuvor bei Bitpanda und Glassnode tätig

Der gebürtige Kärntner war zwischen 2020 und 2022 Chief Legal Officer (CLO) von Bitpanda. Danach war von 2022 bis 2024 in der gleichen Position bei dem auf die Analyse von Blockchain-Daten spezialisierten Unternehmen Glassnode.

Stauber war aber schon vor seiner Zeit bei Bitpanda mehrere Jahre in der heimischen Krypto-Szene unterwegs. So ist er etwa als Rechtsanwalt bei der unter anderem auf Blockchain und Kryptowährungen spezialisierten Wiener Kanzlei Stadler Völkel Rechtsanwälte tätig gewesen.

Stauber zählte auch zu den Gründungsmitgliedern der Digital Assets Association Austria (DAAA). Er ist auch selbst als Startup-Investor tätig und zuletzt etwa bei der im vergangenen Herbst gestarteter Buch-Plattform savaara investiert (brutkasten berichtete).

Niedermüller 2024 bei Blocktrade ausgeschieden

Christian Niedermüller wiederum hat von Februar 2022 bis Juni 2024 die Kryptobörse Blocktrade mit Sitz in Luxemburg geleitet. Dann wurde sie an eine auf den Fintech-Bereich spezialisierte estnische Investorengruppe rund um Fred Kaasik verkauft, Niedermüller schied aus (brutkasten berichtete). Neben seiner CEO-Rolle ist er auch selbst an Blocktrade beteiligt gewesen und hatte über ein Viertel der Anteile gehalten.

Niedermüller war vor seinem Blocktrade-Engagement in der heimischen Blockchain-Szene unter anderem auch als Co-Founder der Investmentfirma SMAPE Capital sowie des Blockchain-Infrastrukturunternehmens DAIC bekannt. Wie Stauber war auch er ein Co-Founder der DAAA.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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