14.09.2022

KTM: Einziger Supersportwagen Österreichs kommt aus Graz

Bis zu 100 Sportwagen werden in Graz in der KTM-Manufaktur hergestellt. Ab 2023 soll die neue Variante der X-Bow-Familie in Handarbeit angefertigt werden.
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“Näher als der neue KTM X-BOW GT-XR kommt vermutlich kein straßenzugelassenes Fahrzeug an einen reinrassigen Rennwagen heran”. © Joel Kernasenko

Der österreichische Motorrad- und Sportwagenhersteller KTM (Pierer Mobility AG) produziert die einzigen Sportwagen Österreichs. In der Grazer KTM-Manufaktur werden jährlich bis zu 100 Stück des Modells KTM X-Bow in unterschiedlichen Varianten angefertigt. Nun verkündet das Unternehmen einen neuen Nachwuchs der X-Bow-Serie – der KTM X-Bow GT-XR. Wie die Kleine Zeitung berichtet, wird die neue Ausführung ab Jänner 2023 von einem Team aus Spezialist:innen in Handarbeit angefertigt. 

KTM baut Rennwagen für die Straße

“Näher als der neue KTM X-BOW GT-XR kommt vermutlich kein straßenzugelassenes Fahrzeug an einen reinrassigen Rennwagen heran”, schreibt KTM auf seiner Website. Denn mit seinem 500-PS-5-Zylinder-Motor von Audi AG sowie einem Leergewicht von 1130 Kilogramm kann das neue Mitglied der X-Bow-Serie als Rennwagen für die Straße geachtet werden. Das High-Performance-Auto überrascht zudem mit im Motorsport erprobten Komponenten wie einem elektrisch öffnenden Jetfighter-Canopy sowie einem abnehmbaren Lenkrad mit integriertem LED-Display. 

Mit einem Preis von 284.800 Euro vor Steuern bietet die GT-XR-Variante ihren Käufer:innen auch einen 160 Liter Kofferraum. Um das Gepäck bestmöglich zu schützen, ging KTM eine Kooperation mit der Traditionsmarke Meindl ein, die speziell Gepäckstücke für den Sportflitzer designte. 

“Wir müssen mehr Leistung bringen”

Erst vor wenigen Wochen schaffte es KTM-Chef Stefan Pierer in die Schlagzeilen mit seinen Aussagen bezüglich Homeoffice und die 4-Tage-Woche – der brutkasten berichtete. In einem Interview mit der Kronenzeitung äußerte der KTM-Chef große Kritik an die Leistungsbereitschaft unserer Gesellschaft. Zudem hatte er in früheren Interviews dieses Jahr unter anderem schon eine Steuerfreistellung von 20 Überstunden im Monat in Spiel gebracht, um Arbeitnehmer:innen zu mehr anstatt weniger Arbeitszeit zu bewegen.

„Das, was wir in den letzten zwei Generationen an Wohlstand geschaffen haben, entstand durch Leistung. Leistung heißt Arbeit pro Zeit. Und nicht Homeoffice und Vier-Tage-Woche. Wir sind in einer extremen Krise. Um diesen Wohlstand zu halten, müssen wir mehr Leistung bringen“, meint der KTM- und IV OÖ-Chef.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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