22.10.2021

KSV1870: Österreichs Wirtschaft auf „Vor-Krisen-Niveau“

Der aktuelle Business Check Austria des KSV1870 zeigt eine weitere Verbesserung der Selbsteinschätzung der heimischen Unternehmen.
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Inolvenzen-Statistik 1 HJ 2020: KSV1870 übt massive Kritik an Corona-Politik
(c) Guenther Peroutka: Ricardo-José Vybiral, CEO des KSV1870 Holding AG

Es ist soweit: Erstmals seit Beginn der Coronakrise im Frühjahr 2020 ist bei der Lage der heimischen Wirtschaft wieder von „Vor-Krisen-Niveau“ die Rede. Noch geht es dabei um die Selbsteinschätzung der Unternehmen, die im regelmäßig durchgeführten Business Check Austria des KSV1870 abgefragt wird. Demnach beurteilen zwei Drittel der befragten Unternehmen die eigene Geschäftslage mit sehr gut bzw. gut – ein Plus von 20 Prozent gegenüber dem Frühjahr 2021 und sogar eine leichte Steigerung von zwei Prozent im Vergleich zur letzten Erhebung vor Beginn der Krise. Nur mehr acht Prozent betrachten die Lage als mangelhaft oder ungenügend – vor einem halben Jahr waren es noch 27 Prozent.

KSV1870: Starkes West-Ost-Gefälle bei „nach wie vor äußerst fragilem“ Aufschwung

 Auffällig sei hierbei ein West-Ost-Gefälle, betont man beim KSV1870. In Vorarlberg bewerten 79 Prozent der Unternehmen ihre Geschäftslage mit sehr gut bzw. gut, in Salzburg sind es 73 Prozent und in Tirol 72 Prozent, in Wien dagegen nur 49 Prozent. Österreichweit geben drei von vier Betrieben an, den wirtschaftlichen Aufschwung im Tagesgeschäft zu spüren. Allerdings nur ein Drittel erkennt dabei eine sehr bzw. eher starke Entwicklung. 63 Prozent der Befragten gehen davon aus, das laufende Geschäftsjahr mit einem Gewinn abzuschließen, weitere 20 Prozent sprechen immerhin von einer „Schwarzen Null“.

KSV1870 CEO Ricardo-José Vybiral warnt jedoch, dass die Krise noch nicht ganz überstanden ist: „Österreichs Wirtschaft hat den Wirtschafts-Boost wie einen Bissen Brot benötigt, und der scheint jetzt ins Rollen gekommen zu sein. Trotzdem befinden wir uns nach wie vor in einer äußerst fragilen Situation, auch wenn die Zeichen im Moment klar auf Aufschwung stehen. Es benötigt weiterhin einen gemeinschaftlichen Kraftakt, damit sich der sprichwörtlich seidene Faden zu einem widerstandsfähigen Seil entwickeln kann“.

Vybiral: Ein Drittel der Bezieher hätte auch ohne Corona-Hilfen überlebt

Nicht unbedingt sind damit staatliche Hilfen gemeint. Hier äußert sich der Kreditschutzverband, wie schon zuvor, eher skeptisch. 54 Prozent der österreichischen Unternehmen hätten auf die wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung zurückgegriffen, um die Pandemie zu meistern – „vielfach auch dann, wenn aus finanziellen Blickwinkeln gar keine Dringlichkeit besteht“, wie es in einer Aussendung heißt. „Retrospektiv lässt sich bilanzieren, dass jedes dritte Unternehmen, das wirtschaftliche Hilfe in Anspruch genommen hat, auf die staatliche Finanzspritze verzichten könnte und trotzdem ‚überleben‘ würde“, meint Vybiral. Entstanden seien diese „Mitnahmeeffekte“ in erster Linie in den Anfangsmonaten der Pandemie, als hinter dem unternehmerischen Überleben aufgrund der Einschränkungen vielerorts „ein dickes Fragezeichen“ gestanden sei, heißt es weiter.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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