16.12.2020

KSV1870 sieht „verdrehte Situation“: „Insolvenzwesen seine Arbeit machen lassen“

Im Corona-Jahr 2020 gab es trotz größter Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg so wenige Unternehmensinsolvenzen wie zuletzt vor 30 Jahren.
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cointed - zu wenig Geld für Konkursantrag - Insolvenzen
(c) fotolia.com - Taras_Muroslavovuch

Rund 3000 Unternehmensinsolvenzen brachte das Corona-Jahr 2020. Das ist der niedrigste Wert seit dem Jahr 1990 und bedeutet ein Minus von etwa 40 Prozent zum Vorjahr. Dass es genau in der größten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg zu dieser Entwicklung bei den Insolvenzen kommt, sieht man beim Kreditschutzverband KSV1870 schon seit Monaten problematisch. Die Rede ist auch nun am Ende des Jahrs von einer „verdrehten Situation“ und einer „dramatischen Insolvenzverschleppung“.

KSV1870: Erneut scharfe Kritik an „künstlich eingreifenden Maßnahmen“

Verantwortlich macht der Kreditschutzverband dafür „künstlich eingreifende Maßnahmen der Bundesregierung“. Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz warnt dabei in einer Aussendung: „Für eine gesunde Volkswirtschaft ist es wichtig, dass das Insolvenzrecht regelkonform zum Einsatz kommen kann“. Der Beginn der „verdrehten Situation“ sei mit dem ersten Lockdown und den damals in Kraft tretenden Verordnungen festzulegen. „Die Maßnahmen im Frühling waren wichtig, um die heimische Wirtschaft nicht in den Abgrund stürzen zu lassen. Nun ist es aber umso wichtiger, wieder das bewährte österreichische Insolvenzwesen seine Arbeit machen zu lassen“, so Götze.

Insolvenzen 2020
(c) KSV1870

Bis zum ersten Lockdown seien die Insolvenzzahlen um nur fünf Prozent geringer als 2019 gewesen verglichen mit der nunmehrigen Divergenz von rund 40 Prozent. „Dass hier Unternehmen, die nicht einmal in einem normal verlaufenden Insolvenzjahr überlebt hätten, künstlich am Leben gehalten werden, ist nur offensichtlich“, heißt es vom KSV1870. Außergewöhnlich seien nämlich auch andere statistische Wert im Vergleich. So gebe es trotz viel weniger Insolvenzen annähernd gleich viele von diesen betroffene Dienstnehmer. Und die Passiva sind im Vergleich zum Vorjahr sogar um ganze 75 Prozent auf etwa drei Milliarden Euro gestiegen. Zieht man die Mega-Insolvenz der Commerzialbank mit rund 800 Millionen Euro ab, bleibt immer noch ein Plus von 28 Prozent. All das führt man beim KSV1870 auf die verhältnismäßig große Zahl an Großinsolvenzen zurück.

Verschleppte Insolvenzen: „gesunde Unternehmen werden mit in den Abgrund gerissen“

Auch was den Ausblick für 2021 angeht ist man beim Kreditschutzverband nicht positiv: „Künstlich am Leben gehaltene Unternehmen bieten nun ihre Leistungen zu Dumpingpreisen an und reißen damit an sich gesunde Unternehmen mit in den Abgrund, da sie nun ebenfalls vergünstigt anbieten müssen. Am Ende werden wir vermehrt Insolvenzen und darüber hinaus Liquidationen erleben, bei denen aufgrund der fehlenden werthaltigen Aktiva Sanierungen unmöglich werden“, heißt es in der Aussendung. Der KSV1870 rechne daher ab dem 2. Quartal 2021 mit einem konstanten Insolvenzanstieg von rund 20 bis 25 Prozent verglichen zu 2019, unter der Annahme, dass die Bundesregierung keine weiteren Hilfsmaßnahmen ergreift.

Götze meint daher: „Um die gesamte Energie auf den dringend notwendigen Neustart konzentrieren zu können, wird es notwendig sein, möglichst bald den Krisenaktionismus hinter uns zu lassen und zu einem nachhaltigen volkswirtschaftlichen Handeln inklusive einem korrekt funktionierenden Insolvenzwesen zurückzukehren“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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KSV1870 sieht „verdrehte Situation“: „Insolvenzwesen seine Arbeit machen lassen“

  • Rund 3000 Unternehmensinsolvenzen brachte das Corona-Jahr 2020 – das ist der niedrigste Wert seit dem Jahr 1990 und bedeutet ein Minus von etwa 40 Prozent zum Vorjahr.
  • Dass es genau in der größten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg zu dieser Entwicklung bei den Insolvenzen kommt, sieht man beim Kreditschutzverband KSV1870 schon seit Monaten problematisch.
  • Die Rede ist auch nun am Ende des Jahrs von einer „verdrehten Situation“ und einer „dramatischen Insolvenzverschleppung“.
  • Verantwortlich macht der Kreditschutzverband dafür „künstlich eingreifende Maßnahmen der Bundesregierung“.
  • Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz warnt dabei in einer Aussendung: „Für eine gesunde Volkswirtschaft ist es wichtig, dass das Insolvenzrecht regelkonform zum Einsatz kommen kann“.
  • „Dass hier Unternehmen, die nicht einmal in einem normal verlaufenden Insolvenzjahr überlebt hätten, künstlich am Leben gehalten werden, ist nur offensichtlich“, heißt es vom KSV1870.

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KSV1870 sieht „verdrehte Situation“: „Insolvenzwesen seine Arbeit machen lassen“

  • Rund 3000 Unternehmensinsolvenzen brachte das Corona-Jahr 2020 – das ist der niedrigste Wert seit dem Jahr 1990 und bedeutet ein Minus von etwa 40 Prozent zum Vorjahr.
  • Dass es genau in der größten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg zu dieser Entwicklung bei den Insolvenzen kommt, sieht man beim Kreditschutzverband KSV1870 schon seit Monaten problematisch.
  • Die Rede ist auch nun am Ende des Jahrs von einer „verdrehten Situation“ und einer „dramatischen Insolvenzverschleppung“.
  • Verantwortlich macht der Kreditschutzverband dafür „künstlich eingreifende Maßnahmen der Bundesregierung“.
  • Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz warnt dabei in einer Aussendung: „Für eine gesunde Volkswirtschaft ist es wichtig, dass das Insolvenzrecht regelkonform zum Einsatz kommen kann“.
  • „Dass hier Unternehmen, die nicht einmal in einem normal verlaufenden Insolvenzjahr überlebt hätten, künstlich am Leben gehalten werden, ist nur offensichtlich“, heißt es vom KSV1870.

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KSV1870 sieht „verdrehte Situation“: „Insolvenzwesen seine Arbeit machen lassen“

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  • Die Rede ist auch nun am Ende des Jahrs von einer „verdrehten Situation“ und einer „dramatischen Insolvenzverschleppung“.
  • Verantwortlich macht der Kreditschutzverband dafür „künstlich eingreifende Maßnahmen der Bundesregierung“.
  • Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz warnt dabei in einer Aussendung: „Für eine gesunde Volkswirtschaft ist es wichtig, dass das Insolvenzrecht regelkonform zum Einsatz kommen kann“.
  • „Dass hier Unternehmen, die nicht einmal in einem normal verlaufenden Insolvenzjahr überlebt hätten, künstlich am Leben gehalten werden, ist nur offensichtlich“, heißt es vom KSV1870.

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  • Rund 3000 Unternehmensinsolvenzen brachte das Corona-Jahr 2020 – das ist der niedrigste Wert seit dem Jahr 1990 und bedeutet ein Minus von etwa 40 Prozent zum Vorjahr.
  • Dass es genau in der größten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg zu dieser Entwicklung bei den Insolvenzen kommt, sieht man beim Kreditschutzverband KSV1870 schon seit Monaten problematisch.
  • Die Rede ist auch nun am Ende des Jahrs von einer „verdrehten Situation“ und einer „dramatischen Insolvenzverschleppung“.
  • Verantwortlich macht der Kreditschutzverband dafür „künstlich eingreifende Maßnahmen der Bundesregierung“.
  • Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz warnt dabei in einer Aussendung: „Für eine gesunde Volkswirtschaft ist es wichtig, dass das Insolvenzrecht regelkonform zum Einsatz kommen kann“.
  • „Dass hier Unternehmen, die nicht einmal in einem normal verlaufenden Insolvenzjahr überlebt hätten, künstlich am Leben gehalten werden, ist nur offensichtlich“, heißt es vom KSV1870.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

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KSV1870 sieht „verdrehte Situation“: „Insolvenzwesen seine Arbeit machen lassen“

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  • Dass es genau in der größten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg zu dieser Entwicklung bei den Insolvenzen kommt, sieht man beim Kreditschutzverband KSV1870 schon seit Monaten problematisch.
  • Die Rede ist auch nun am Ende des Jahrs von einer „verdrehten Situation“ und einer „dramatischen Insolvenzverschleppung“.
  • Verantwortlich macht der Kreditschutzverband dafür „künstlich eingreifende Maßnahmen der Bundesregierung“.
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