12.07.2021

KSV-CEO Ricardo Vybiral: „2022 ist das Comeback-Jahr“

Ricardo-José Vybiral, Chief Executive Officer der KSV1870 Holding AG, sieht eine Erholung der Wirtschaft und einen optimistische Grundstimmung unter Unternehmern und Gründern. Mahnt aber zugleich ein, nicht auf veränderte Märkte und neue digitalen Anforderungen zu vergessen.
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(c) brutkasten/Screenshot - KSV-Chef Ricardo-José Vybiral plädiert für ein Beibehalten des Optimismus.

Krisen haben stets mehrere Effekte. Grundlegend und zusammenfassend sind die meisten davon von Optimismus oder Sorgen um die Zukunft geprägt. Einen genauen Blick darauf und auf den Zustand der heimischen Wirtschaft wirft KSV CEO Ricardo-José Vybiral seit mehren Jahren. „Es befinden sich rund 250.000 Unternehmen im permanenten Mentoring“, erklärt er. Der Kreditschutzverband fragt in diesem Sinne in regelmäßigen Wellen nach, wie es den heimischen Firmen geht, erörtert ihre Zukunftsperspektive und findet heraus, wie es mit der Investitionsfreudigkeit aussieht. „Aktuell ist das Glas eher halbvoll, statt halbleer.“

Auch positive Entwicklungen

Allgemein lässt sich sagen, dass obwohl rund 60 Prozent der Unternehmen von der Krise getroffen wurden, rund zwei Drittel positiv in die Zukunft der nächsten drei Jahre blicken, so die Quintessenz des KSV. „2022 ist das Comeback-Jahr, wo wir wieder das Niveau von 2019 erreichen können“, betont Vybiral weiter. Er weiß, dass es in der COVID-Krise auch Anbieter mit positiver Entwicklung gab, Cloud-Firmen etwa oder Lieferdienste. Auch der Agrar-Bereich hat durch den Fokus-Shift auf „mehr regional“ profitiert. Die Frage sei aber, ob das Bestehen bleibt. Vybiral macht bei dieser Thematik essentielle Punkte aus, die Unternehmer und Gründer in diesen Zeiten bedenken müssen.

Der komplette Talk zur großen Erholung 2022 zum Nachsehen

Es lässt sich herauslesen, dass der Blick auf Business-Modelle, Geschäftsfelder, Vertriebskanäle und Digitalisierung besonders in den letzten 15 Monaten von immenser Bedeutung geworden ist: „Vor dem Lockdown gab es das bei etablierten Unternehmen gar nicht“, weiß Vybiral. „Wir sehen da einen ‚Turnaround‘.“

Was aber bei den „alten Hasen“ der Wirtschaft Bestand hatte, war die Kapitalkraft. Rund 60 Prozent hielt die Investitionen hoch, wenn auch nicht in der selben Höhe wie es geplant war, und die Jungen behielten während der Krise ihren Drive und Optimismus.

Kein überdimensionaler Push zu investieren

„Die Investitionsprämie war wichtig, um die Investitionen abzusichern – österreichische Unternehmen neigen in Krisen dazu die Handbremse anzuziehen – aber den überdimensionalen Push zu investieren hat es nicht gegeben“, sagt Vybiral, der jungen Unternehmen eine gewisse Dynamik und Anpassungsfähigkeit attestiert. „Ältere nutzen das Bestehende aus, solange Gewinn erwirtschaftet wird. Da müssen sie nichts erneuern. Das aber ist kurzfristig gedacht. Wir müssen den Langfristigkeits-Gedanken in die Köpfe bekommen“.

Der KSV sei mit seinem stolzen Alter von 151 Jahren ein Unternehmen, das sich permanent neu erfinde und transformiere. „Sonst würden wir verlieren und keinen Beitrag für die Wirtschaft leisten können“, so der Experte weiter. „Ich empfehle, Szenarios zu gestalten, um von Jahr zu Jahr und auch unterjährig zu überlegen, ob mein Geschäftsmodell auf Plan ist und die Umsätze wie 2019 wieder zurückkehren. Ich glaube in manchen Bereichen kommen sie nicht mehr wieder. In anderen dafür mehr.“

Kulantes Ratenzahlungssystem

Vybiral sieht in Investitionen eine Notwendigkeit, um langfristig Teil des Geschäfts zu sein, da sich der Mitbewerb verändert und andere Unternehmen daherkommen und komplette Geschäftsbereiche übernehmen. Trotz dieser Sichtweise erkennt der KSV-CEO keine überdimensionale Pleitewelle auf uns zukommen. Seit dem ersten Juli sei mit Auslaufen der Stundungen ein Ratenzahlungssystem an deren Stelle getreten. Dabei seien das Finanzamt und die Gesundheitskassen die größten Antragsteller, die sich aber in einer Art „Safety Car Phase“ befänden.

Im Detail bedeutet das, dass in den nächsten drei Monaten der Druck auf jene, die ihre Schulden nicht zurückzahlen, nicht verstärkt werde, meint Vybiral. Er sagt: „Wenn man alles gleich hätte zurückzahlen müssen, würden wir einen Peak an Insolvenzen sehen. Jetzt haben wir eine Glättung, Abbremseffekte, die dafür sorgen, dass die Insolvenzwelle nicht zum Tsunami wird. Böse Zungen könnten meinen, man schiebe die Probleme in die Zukunft. Auf der anderen Seite ist das aber verständlich. Man gibt Unternehmen Zeit sich zu retten, neue Geschäftsfelder zu entwickeln. Aber irgendwann muss natürlich zurückbezahlt werden.“

Für das zweite Halbjahr 2021 sieht Vybiral eine positive Richtung. Wichtig wären ein hohe Durchimpfung und niedere Infektionszahlen. Der derzeitige Optimismus müsse auch beibehalten werden, um ein Momentum zu erzeugen, denn Wirtschaft sei nicht bloß auf nackte Zahlen und Fakten beschränkt, sondern auch Psychologie. Jetzt wäre die Zeit in Zukunftsthemen zu investieren, etwa Dekarbonisierung und Digitalisierung.

Faktor Regierungsmaßnahmen und das Triangelspiel

Was nicht heißt, dass die kommenden Monate nicht schwierig werden. Vybiral rechnet vorsichtig damit, dass die Insolvenzen steigen werden, sieht aber dennoch eine Erholung der Wirtschaft. Wie sich der Realzustand zeigen werde, könne man heute nicht zur Gänze beantworten, weil man nicht weiß, ob die Regierung Maßnahmen verlängern werde.

„Ab Oktober könnten die ersten Peaks kommen. Das hängt davon ab, wie stark die Finanzverwaltung und Gesundheitskassen sagen, wir müssen Insolvenzen stellen“, sagt er. „Unternehmen müssen darüber nachdenken, wie sich Märkte verändern und langfristig Projekte andenken. Und den Blick auch international schärfen. Es sollte keine Scheu vor der Zusammenarbeit mit Startups und der Wirtschaft geben. Da muss man die Triangel spielen.“

In weiterer Folge spricht Vybiral von einer guten Gründermoral, nennt Corona mangels Option einen Treiber und hält fest, dass genug Kapital da ist – anders als in der Finanzkrise, der er eine andere Typologie zuschreibt, als der jetzigen. Seine Arbeit beim KSV und den Verband allgemein verortet der Wirtschaftsexperte in der Mitte der Ökonomie und hat seit seinen vier Jahren vor Ort die Ausrichtung des Unternehmens, das über rund 30.000 b2b-Mitglieder verfügt, zum Nutzen der Wirtschaft etabliert. Er nennt es eine „Wachstumsroute“. „Wir schicken jedes Geschäftsfeld auf eine Rüttelstrecke und verstehen uns als DatenTech-Company. Mehr als 40 Prozent des Finanzeinkommens stammen aus der Wirtschaftsinformation, je 25 aus Forderungs- und Insolvenzmanagement und ein kleiner Teil aus Immobilien.“

KSV an Innovation interessiert

Und fährt fort: „Zudem haben wir eine spannende Beteiligungsstrategie. Wir sind nicht der typische Finanz-, sondern sehen uns als strategischen Investor. Wenn wir uns beteiligen, hat das Unternehmen eigene Geschäftsbereiche, aber immer auch ein verbindendes Element. Wir sind nicht an Verkauf, sondern an Innovation interessiert“ erklärt Vybiral die Ausrichtung. Bei Startups habe man sich auf den FinTech-Bereich spezialisiert, sei aber für innovative Ideen offen. Konkret aus den Bereichen LegalTech, Bonität, Datenvermengung, Forderungsmanagement, Data Analytics und Wirtschaftsinformation.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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