16.08.2019

Zustimmung der Österreicher zu Kryptowährungen sinkt weiter

Österreicher lehnen Bitcoin und Co. ziemlich rigoros ab. Nur 13 Prozent stehen Kryptowährungen positiv gegenüber – das ist das Ergebnis einer internationalen Vergleichsstudie der Bank ING.
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Kryptowährungen
(c) fotolia / aaron amat

Die Österreicher befinden sich in einem Stimmungstief in Sachen Kryptowährungen – das ist das Ergebnis des ING International Survey. Dabei handelt es sich um eine internationale Vergleichsstudie, die in zwölf europäischen Ländern sowie der Türkei, Australien und den USA durchgeführt wurde. Lediglich 13 Prozent der Österreicher stehen digitalen Währungen positiv gegenüber. Österreich nimmt somit den letzten Platz in der Umfrage ein, für die hierzulande 1000 Personen befragt wurden.

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Zustimmung sinkt weiter

Die Studie wurde bereits 2018 durchgeführt. Verglichen mit der Vorjahresumfrage, ist die Einstellung zu Kryptowährungen hierzulande weiter gesunken. So heißt in der Studie: „2018 waren noch 20 Prozent der Österreicher die meinten, dass Kryptogeld die Zukunft des digitalen Zahlungsverkehrs ist, heuer sind es 17 Prozent. An die Bedeutung als Anlageform glaubten 2018 17 Prozent der Österreicher, nun sind es 14 Prozent.“

Zudem glauben lediglich 15 Prozent der Österreicher, dass der Kurs von digitalen Währungen in den kommenden zwölf Monaten steigen wird. Dahingehend lässt sich laut ING ableiten, dass die Österreicher einen konservativen Anlagestil mit wenig Risiko und Kursschwankungen bevorzugen.

Der Trend, dass die Zustimmung zu Bitcoin und Co. weiter sinkt, lässt sich laut dem ING International Survey auch in andren europäischen Ländern feststellen. Ausnahmen sind allerdings Polen und Rumänien, sowie die Türkei, die das Ranking eindeutig anführt.

Kryptowährungen
APA/ING

Lohn in Kryptowährungen

In der Studie wurde zudem erhoben, ob die Befragten ihr Gehalt in Kryptowährung ausgezahlt haben wollen. Lediglich fünf Prozent der Österreicher haben diese Frage bejaht. In dieser Kategorie belegt Österreich laut ING ebenfalls den letzten Platz. Den Spitzenplatz nimmt hingegen wieder die Türkei ein: Ganze 36 Prozent könnten sich für eine Lohnzahlung in Kryptowährung begeistern.

Beispiel Neuseeland

Die Studie liefert keine Daten zu Neuseeland, obgleich diese Werte durchaus spannend wären: Mit 1. September dürfen nämlich neuseeländische Unternehmen ihren Mitarbeitern ihr Gehalt in Kryptowährungen auszahlen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Kryptowährung an eine „reale“ Währung gebunden ist. Zudem müssen sie die Möglichkeit haben, diese sofort in eine Fiat-Währung umzutauschen. An der Besteuerung soll sich übrigens nichts ändern.


 

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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