31.05.2017

Kryptowährungen: Spekulationsblase oder die Revolution der Finanzwelt?

Bitcoin als Kryptowährung macht immer wieder negativen Schlagzeilen, nachdem die Angreifer hinter der WannaCry-Ransomware ebenfalls nach diesem Zahlungsmittel verlangt hatten. Aber sind diese und andere Kryptowährungen wirklich so schlecht wie ihr Ruf, woher kommen sie überhaupt und wie funktionieren sie? Ein Gastbeitrag von Christos Kapodistrias.
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(c) AVL

Was ist eine Kryptowährung?

Als Beispiel für dieses Thema wird häufig Bitcoin verwendet, da es die mit Abstand bekannteste digitale Währung ist (die gelegentlich sogar in den Nachrichten in TV, Radio und Internet erwähnt wird). Tatsächlich gibt es jedoch Dutzende dieser Währungen, die einen mehr oder weniger hohen Gegenwert in „echtem“ Geld haben.

Kryptowährungen wie Bitcoin, Litecoin, Dogecoin, Ethereum und viele weitere sind am Computer berechnete Währungen. Um dieses virtuelle Geld aufzubewahren, laden sich Interessenten (kostenfreie) Programme herunter, die eine sogenannte Wallet (ein digitales Portemonnaie) erstellen. Auf dieselbe Weise wie im echten Leben können Sie damit Geld ausgeben: indem Sie Geld aus Ihrer Wallet an eine andere Person oder ein Unternehmen überweisen. Das dauert nur wenige Sekunden und ist auch für Einsteiger praktisch sofort nachvollziehbar.

Dass eine Kryptowährung überhaupt einen echten Gegenwert haben kann, liegt an der begrenzten Verfügbarkeit: Bitcoins beispielsweise sind auf 21 Millionen Stück begrenzt, mehr wird es nicht geben. Entsprechend handelt es sich um ein seltenes – wenn auch digitales – Gut, für das Menschen einen Gegenwert bezahlen würden. Ganz ähnlich ist es mit Gold: Im Prinzip handelt es sich nur um ein wertloses Mineral, das erst dann wertvoll wird, weil Menschen ihm einen Wert beimessen und es auf der Erde nur in begrenzten Mengen verfügbar ist.

Was unterscheidet Kryptowährungen?

Zwei wesentliche Unterschiede liegen in der Natur dieser Währungsart:
  • Es gibt kein großes Bankhaus oder Kreditkarteninstitute, die Ihr Geld verwalten. Das gesamte Bitcoin-Netzwerk wird nicht von einer Person oder einem Unternehmen gesteuert, sondern von allen Computern, die im Augenblick damit verbunden sind. Strukturell ähnelt die Verwaltung dieser Währung daher eher dem Internet an sich – mit zahlreichen, auf der ganzen Welt verteilten Server – als klassischen Zahlungsdienstleistern. Selbst der Erfinder der Bitcoins (dazu später mehr) hat keinen Einfluss auf „seine“ Währung.
  • Aufgrund dieser Tatsache gibt es keine übergreifende Organisation – ein Unternehmen oder eine Regierung –, die Einfluss auf die Währung oder das Netzwerk hat. Entsprechend ist auch die Identität der Nutzer völlig geheim. Bei Überweisungen geben Sie nicht den Namen und die IBAN ein, wie bei klassischen Transaktionen über Ihre Bank (wodurch Sie sofort zu identifizieren wären), sondern nur eine recht lange Kombination aus Zahlen und Buchstaben. In welcher Wallet das Geld am Ende landet, bleibt also geheim, wenn dies gewünscht ist.Nutzer von Kryptowährungen wahren also ihre Anonymität und sind nicht von eventueller Willkür von Regierungen und Finanzinstitutionen abhängig. Gerade in eher repressiv geführten Staaten, in denen politische Verfolgung an der Tagesordnung steht, kann dies (ähnlich wie verschlüsselte Nachrichtendienste) enorm hilfreich sein.

Wie entstehen Kryptowährungen?

Die rohen Daten an sich, um etwa eine Bitcoin zu generieren, kommen durch Rechenarbeit am Computer zustande. Durch Mining-Software könnten auch Sie sich gleich jetzt Bitcoins am Computer generieren – was extrem langsam ist. Größere Mining-Farmen generieren Kryptowährungen mit spezieller Hardware, die ausschließlich für diesen Einsatzzweck hergestellt wird. In  Deutschland findet dies praktisch nicht statt, es würde sich nur dann lohnen, wenn der Miner kostenlos an Strom kommen würde.
Die Technik dahinter wird von einzelnen oder mehreren Personen programmiert. Im Fall der Bitcoin war es jemand (oder ein Team) oder dem Namen Satoshi Nakamoto, ein japanisch klingender Name, der jedoch nicht echt ist. 2009 stellte er die Bitcoin-Software und das Netzwerk dahinter zur Verfügung, die Identität dieser Person oder Gruppe ist bis heute nicht geklärt. Man geht davon aus, dass sich etwa 1 Million Bitcoins in seinem Besitz befinden,was nach dem heutigen Wechselkurs etwa 2,2 Milliarden US-Dollar sind.

Ist das alles legal?

Ja. Gerade die Bitcoin wirkt für den Laien etwas „dubios“, da sie in den Nachrichten praktisch nur dann erwähnt wird, wenn etwas Kriminelles über die Bühne geht. Einkäufe von Drogen und Waffen, Erpressungsversuche und dergleichen mehr diktieren die Nachrichten. Illegal wird die Nutzung der Kryptowährungen aber erst, wenn Sie sie auch für illegale Zwecke einsetzen. Ein guter Vergleich ist ein Küchenmesser: Eigentlich sollen Sie damit Gemüse und Obst schneiden, aber es ließe sich auch für ganz andere Zwecke einsetzen. Nicht das Werkzeug entscheidet über Legalität oder Illegalität, sondern seine Nutzung.

Wie kaufe ich eine Kryptowährung?

Vor vielen Jahren war es noch möglich, etwa Bitcoins einfach am Computer zu berechnen. Das Geld floss dann sozusagen aus der Steckdose, wenngleich sie damals noch einen wesentlich  geringeren Wert hatten (selbst Hunderte dieser digitalen Münzen reichten nur aus, um sich eine Pizza zu kaufen). Heute ist dies nicht mehr möglich: Der Rechenaufwand, um Bitcoins zu generieren, ist inzwischen so hoch, dass der Gewinn die Stromkosten nicht mehr deckt (zumindest in den meisten Europäischen Staaten). Ergo ist es heute sinnvoller, eine Kryptowährung einfach zu kaufen. Das funktioniert über Börsen im Internet, von denen es auch im deutschsprachigen Markt gleich mehrere gibt. Dort sehen Interessenten den aktuellen Kurs sowie dessen Entwicklung, außerdem können die Coins dort sowohl gekauft als auch verkauft werden. Üblicherweise berechnen die Börsen dafür eine kleine Gebühr, um ihren Dienst zu finanzieren. Wer hier genau von wem kauft, bleibt natürlich ebenfalls anonym. Der richtige Zeitpunkt für einen Kauf ist natürlich schwer abschätzbar: Die alte Faustregel „Kaufen, wenn der Kurs unten ist, verkaufen, wenn er oben ist“ gilt jedoch in der Regel genauso wie etwa beim Aktienhandel.

Ist das wirklich völlig anonym?

Die Transaktionen, die über Kryptowährungen durchgeführt werden, landen in der Blockchain. Sie können sich dies als eine Art globalen Index vorstellen, durch den Überweisungen von und zu Ihrer Wallet überhaupt erst möglich sind. Die Blockchain ist gelegentlich ausreichend, um die Identität einer Person zu ermitteln, aber dafür müssen reale Daten in irgendeiner Art mit der
persönlichen Wallet-Adresse verknüpft sein. Ist das nicht der Fall – was in 99,9 % der Fälle so sein dürfte –, ist es nicht möglich, die Identität hinter einer bestimmten Wallet herauszubekommen.
Die Strafverfolgung müsste also hoffen, dass Kriminelle beim Umtausch von Kryptowährung in echtes Geld einen Fehler machen und einen echten Namen angeben. Für legale Zwecke – für die Kryptowährungen eigentlich geschaffen wurden – ist die Anonymität jedoch gewahrt.

Wie steht es um die Preise von Bitcoin, Ethereum & Co.?

Ähnlich wie etwa der Goldpreis schwankt der Wert einer Bitcoin und auch vielen anderen Kryptowährungen stark. Derzeit (Stand: Ende Mai 2017) liegt der Preis für eine BTC (die Abkürzung für Bitcoin) bei etwa 2.050 Euro. Im Januar 2014 waren es noch etwa 550 Euro, vor drei Monaten betrug der Wert noch 1.000 Euro. Langfristig zeigt die Kurve zwar nach oben, heftige Schwankungen gehören jedoch einfach dazu. Deutlich weniger weit in die Vergangenheit gucken müssen wir bei Ethereum, einer anderen Kryptowährung als Bitcoin (die daher im Fachjargon auch Alt-Coin im Sinne von „alternativer Währung“ genannt wird): Derzeit beträgt der Wert 166 Euro, vor genau einem Monat waren es noch 46 Euro. Wer hier rechtzeitig gekauft hat, kann also einen ansehnlichen Gewinn verbuchen. Allerdings ist nicht gesagt, dass sich diese sagenhaften Kursentwicklungen langfristig halten. Die einen sprechen von einer Blase, die zu platzen droht, andere prognostizieren den Kryptowährungen einen anhaltenden Erfolg.

Über den Autor

Christos Kapodistrias ist Unternehmer, co founder & cto der Investmentpunk Academy und hilft klassischen Unternehmen bei den Hürden der Digitalisierung. Mit seinem neuen Portal dem Cryptohub.cc möchte er eine freie Community schaffen zum Informationsaustausch über Kryptowährungen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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