10.12.2024
GASTBEITRAG

Kryptowährungen in der GmbH: Stolpersteine bei bilanzieller und steuerlicher Behandlung

Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger erklärt im Gastbeitrag, worauf Unternehmen bei Kryptoinvestments achten müssen.
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Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger | (c) Enzinger Steuerberatung
Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger | (c) Enzinger Steuerberatung

Bitcoin hat kürzlich die magische Marke von 100.000 US-Dollar überschritten (brutkasten berichtete) und sorgt weltweit für Schlagzeilen. Der Hype um Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum erreicht nicht nur private Anleger:innen, sondern rückt auch immer stärker in den Fokus von Unternehmen. Dies wirft insbesondere für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder FlexCos wichtige bilanzielle und steuerliche Fragen auf. Natalie Enzinger, Krypto-Steuerexpertin und Geschäftsführerin von crypto-tax.at, CEO des spezialisierten Krypto-Accounting- und Forensik-Dienstleisters questr.io sowie Vorstandsmitglied der Digital Asset Association Austria (DAAA), klärt auf, worauf Geschäftsführer:innen achten müssen.


Gewinnermittlung 

Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Das österreichische Unternehmensrecht legt dabei besonderen Wert auf den Gläubigerschutz, was eine vorsichtige Bewertung der Vermögensgegenstände erfordert. Verluste sind sofort, Gewinne erst bei tatsächlicher Realisierung auszuweisen. Im Steuerrecht hingegen wird tendenziell eine höhere Bemessungsgrundlage angestrebt, wodurch beispielsweise Wertminderungen oder Abschreibungen restriktiver gehandhabt werden.

Erwerb von Kryptowährungen und deren Zuordnung

Beim Erwerb von Kryptowährungen werden die Anschaffungskosten in der Bilanz erfasst. Ob Kryptowährungen als Anlage- oder Umlaufvermögen bilanziert werden, hängt von ihrer Verwendung ab:

  • Anlagevermögen: Werden Kryptowährungen langfristig gehalten (z. B. als strategische Reserve), zählen sie zu den immateriellen Vermögensgegenständen. Ein eigener Posten „Kryptowährungen“ in der Bilanz schafft hier Transparenz.
  • Umlaufvermögen: Für kurzfristige, spekulative Handelsaktivitäten werden Kryptowährungen unter „sonstige Vermögensgegenstände“ erfasst. Wichtig: Kryptowährungen gelten nicht als liquide Mittel, da sie kein gesetzliches Zahlungsmittel sind.

Die Klassifizierung ist entscheidend, da sie Auswirkung auf die Bewertung zum Bilanzstichtag hat.

Tauschvorgänge: Unterschiede zwischen Bilanz und Steuer

Ein häufiges Missverständnis bei Unternehmern besteht in der Behandlung von Tauschvorgängen zwischen Kryptowährungen. Hier gehen Unternehmens- und Steuerrecht in Österreich unterschiedliche Wege:

  • Unternehmensrecht: Jeder Tausch gilt als Veräußerung und muss sofort gewinn- oder verlustwirksam erfasst werden. Der Marktwert der hingegebenen und erhaltenen Kryptowährung dient dabei als Berechnungsgrundlage.
  • Steuerrecht: Der Tausch zwischen Kryptowährungen untereinander ist nicht steuerbar. Die ursprünglichen Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung werden auf die neu erhaltene Kryptowährung übertragen. Erst bei einem Verkauf in Fiatgeld wird der Gewinn oder Verlust steuerlich relevant.

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen tauscht Bitcoin im Wert von 10.000 Euro gegen Ether. Unternehmensrechtlich wird dieser Tausch als Veräußerung betrachtet, und ein etwaiger Gewinn oder Verlust aus dem Bitcoin wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Steuerrechtlich bleibt der Tausch hingegen ohne unmittelbare steuerliche Konsequenzen. Erst bei einem späteren Verkauf der erhaltenen Ether-Bestände gegen Euro wird ein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust realisiert.

Staking-Erträge: Bilanzieren und versteuern

Für Unternehmen, die Erträge aus dem Staking von Kryptowährungen erzielen, gelten ebenfalls unterschiedliche Regeln:

  • Unternehmensrecht: Erträge aus Staking werden zum Zeitpunkt des Zuflusses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, unabhängig davon, ob die Kryptowährung später gegen gesetzliches Zahlungsmittel verkauft wird. 
  • Steuerrecht: Erst bei der Umwandlung in gesetzliches Zahlungsmittel oder Tausch in andere Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen werden die Erträge steuerpflichtig. 

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen erhält durch das Staking von Ether wöchentliche Rewards in Höhe von 1.000 Euro. Diese Rewards werden unternehmensrechtlich sofort als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Steuerlich entsteht die Steuerpflicht jedoch erst, wenn diese Rewards beispielsweise in Euro umgetauscht oder für den Kauf von anderen Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungen verwendet werden.

Überleitungsrechnung: Die Brücke zwischen zwei Welten

Aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben in Unternehmens- und Steuerrecht sind Überleitungsrechnungen vom Unternehmensrecht auf das Steuerrecht („Mehr-Weniger-Rechnung“) notwendig. Ausgehend vom unternehmensrechtlichen Gewinn wird durch Zu- und Abschläge auf das steuerliche Ergebnis übergeleitet. Das Problem: Am Markt fehlen derzeit noch die Softwarelösungen, die diese Abweichungen automatisch berücksichtigen. Besonders bei einer großen Anzahl an Transaktionen steigt daher der manuelle Aufwand – und mit ihm die Fehleranfälligkeit. Bis solche spezialisierten Tools verfügbar sind, bleibt die Unterstützung durch spezialisierte Steuerberater:innen ein entscheidender Erfolgsfaktor, um die Abweichungen korrekt und effizient abzubilden.

Risiken vermeiden

Die Einbindung von Kryptowährungen bietet vielfältige Chancen – birgt jedoch ebenso rechtliche und steuerliche Herausforderungen, die mit sorgfältiger Planung gemeistert werden können. Die Integration von Kryptowährungen in das Portfolio einer GmbH oder FlexCo verlangt daher ein hohes Maß an Sorgfalt bei der bilanzrechtlichen und steuerlichen Behandlung. Um die Potenziale digitaler Assets optimal zu nutzen und gleichzeitig Risiken – insbesondere bei Betriebsprüfungen – zu minimieren, ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberater:innen unverzichtbar. Mit fundierter Beratung lassen sich rechtliche Fallstricke vermeiden und individuelle Strategien entwickeln, die eine gesetzeskonforme Umsetzung gewährleisten.


Disclaimer: Dieser Gastbeitrag gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Crypto-tax bzw. Enzinger Steuerberatung GmbH übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

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Das Startup xchannels.ai möchte die Sichtbarkeit von Marken in KI-Such- und Antwortsystemen wie ChatGPT, Perplexity, Google, Claude und schlicht dort, wo Zielkunden eines Unternehmens aktiv sind, verbessern. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Wien machte daher im April seine entwickelte Plattform allen Unternehmen zugänglich, wie brutkasten berichtete. Nun wurde man in das TechBoost-Programm der Deutschen Telekom aufgenommen.

xchannels.ai: Zugang zum Ökosystem

Das erst kürzlich gegründete Marketing-Tech-Startup will damit von Vertriebs- und Marketing-Support und umfassenden Cloud-Ressourcen profitieren. Die Partnerschaft soll die Skalierung der KI-basierten-Content-Plattform beschleunigen und den Zugang zu Unternehmenskunden aller Branchen ermöglichen. Etwa bei Vertriebskanälen der Telekom, Unterstützung bei der Kundenakquise und Sichtbarkeit – vor allem im großen deutschen Mittelstand. Zusätzlich stellt das Programm im Detail Ressourcen für die „T Cloud Public“ zur Verfügung, die für die Weiterentwicklung in Europa genutzt werden.

Das TechBoost-Team der Telekom hat xchannels.ai nach einem ausführlichen marktseitigen und technischen Auswahlprozess aufgenommen, bei dem technologische Innovation, Skalierungspotenzial und Marktrelevanz bewertet wurden.

„Die Aufnahme in TechBoost ist mehr als nur Support. Sie öffnet den Zugang zu einem etablierten Unternehmens-Ökosystem und ermöglicht direkte Verbindungen zu zahlreichen potenziellen Unternehmenskunden. Für ein KI-Startup wie xchannels.ai, das KI-basierte Marketing-Skalierung demokratisieren will, ist das ein entscheidender Beschleuniger“, sagt Ashley Zvaniashvili, Mitgründerin von xchannels.ai.

Das Use-Case-Problem

Die Partnerschaft setzt an einem konkreten Problem vieler Unternehmen an: Zwar entwickeln zahlreiche Firmen KI-Strategien, doch es fehlen häufig praktische Anwendungen mit messbarem Nutzen. Xchannels.ai möchte daher eine Lösung für die automatisierte Erstellung und Ausspielung von Marketinginhalten über verschiedene Kanäle anbieten. Nach eigenen Angaben konnte das Startup bereits kurz nach der Gründung erste Kunden in mehreren Ländern gewinnen. Durch die Telekom-Infrastruktur und das Vertriebsnetzwerk soll die Technologie nun breiter verfügbar werden.

Schnellerer Zugang zu Unternehmenskunden

„Für xchannels.ai bedeutet die Partnerschaft vor allem eines: schnellerer Zugang zu Unternehmenskunden im DACH-Raum“, sagt Isabell Claus, Mitgründerin von xchannels.ai. „Die Kombination aus Telekom-Reichweite und xchannels.ai-Technologie soll Marketing-Teams speziell in KMUs dabei unterstützen, ihre Content-Distribution zu automatisieren und messbare Sichtbarkeit zu erreichen.“

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