25.10.2021

Krypto-Steuer: Wann sie kommen soll und wie es mit Übergangsfristen aussieht

Die Bundesregierung will die Besteuerung von Kryptowährungen ändern und hat auch bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der brutkasten hat im Finanzministerium nachgefragt, wann die Änderungen nun kommen sollen, wie existierende Krypto-Bestände behandelt werden sollen und ob die eigentlich auch geplante Haltefrist vom Tisch ist.
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Bitcoin, Ethereum
Foto: Executium/Unsplash

Seit Wochen wird darüber diskutiert, Anfang Oktober gab es dann auch einen Beschluss im Ministerrat – die Besteuerung von Krypto-Assets soll geändert werden. Derzeit sind mit Kryptowährungen erzielte Kursgewinne steuerfrei, sofern man sie mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie schon vorher, zahlt man Einkommenssteuer. Bei Aktien und anderen Wertpapieren werden dagegen unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf Gewinne fällig. Die Bundesregierung möchte eine Angleichung, so viel ist seit mehreren Wochen bekannt und wurde auch vom brutkasten mehrfach berichtet. Doch selbst der Beschluss im Ministerrat zur geplanten Krypto-Steuer blieb vage und war eher eine sehr allgemein gehaltene Absichtserklärung.

Der Grund dafür: Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne verhandeln noch über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr. Dass die Änderung bereits mit Jahreswechsel kommt, wie manche befürchteten, ist daher auch auszuschließen. Das sei schon sei legistisch nicht möglich, hieß es dazu aus dem Ministerium. Einen genaueren Zeitplane gebe es noch nicht, allerdings werde die Änderung jedenfalls 2022 in Kraft treten. Eine Verzögerung über das kommende Jahr hinaus sei unwahrscheinlich.

Koppelung an DAC-8-Richtlinie möglich

Auf der EU-Ebene soll ebenfalls 2022 die Richtline DAC-8 kommen, die unter anderem vorsieht, dass Bertreiber von Kryptobörsen ihre Daten an die Finanzbehörden weitergeben müssen. Im Finanzministerium denkt man an, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in Österreich auch gleich die geplanten Änderungen bei der Versteuerung implementiert werden. Fix ist eine solche Koppelung aber nicht – sollte sich DAC-8 beispielsweise verzögern, könnten die Änderungen bei der Versteuerung auch unabhängig davon kommen, hieß es aus dem Ministerium.

Noch nicht fixiert ist außerdem, ob und wie bereits existierende Bestände an Kryptowährungen von der Neuregelung betroffen wären. Bei der Abschaffung der Haltefrist für Aktien im Jahr 2012 blieben Kursgewinne aus “Altbeständen”, also aus Aktien, die man bei Inkrafttreten der Regelung bereits besessen hat, weiter steuerfrei.

Im Ministerium rechnet man damit, dass es auch diesmal eine ähnliche Regelung geben wird. Wie diese aussehen wird, ist zwar noch offen – aber eine Vollbesteuerung von bestehenden Assets habe es in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit eigentlich nie gegeben, hieß es aus dem Ministerium.

Ministerium: Haltefrist noch nicht vom Tisch

Noch nicht vom Tisch ist für das Ministerium die Idee, die Krypto-Steuer mit einer generellen Wiedereinführung einer Haltefrist für Wertpapiere zu kombinieren – die dann auch gleich für Krypto-Assets gelten würde. Im Regierungsprogramm ist die Wiedereinführung einer Haltefrist grundsätzlich vereinbart, aber nur für Wertpapiere. In die nun beschlossen Steuerreform fand sie nun aber keinen Eingang. Zwischen den Regierungsparteien wird darüber weiter verhandelt werden.

Die ÖVP würde sich im Idealfall eine nur einjährige Frist wünschen. Dafür dürften aber die Grünen nicht zu haben sein. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat bereits vor Monaten in einem Interview angedeutet, dass die Frist wohl deutlich über ein Jahr betragen werde. In der ÖVP würde man realistischerweise bereits eine dreijährige Frist als Erfolg betrachten, wie der brutkasten erfuhr. Die Grünen stehen dem Vernehmen nach generell auf der Bremse, was die Wiedereinführung der Frist angeht und dürften, wenn überhaupt, eine deutlich längere Frist bevorzugen.

Unabhängig davon möchte das Finanzministerium aber weiterhin, dass eine neu eingeführte Haltefrist auch für Bitcoin und andere Kryptowährungen gelten wird. Allerdings stellt sich hier die Frage, wie realistisch dies wirklich ist – immerhin konnten sich die Regierungsparteien bei den Verhandlungen zur kürzlich präsentieren Steuerreform eben nicht darauf einigen.

Klar ist aber jedenfalls: Kommt diese Einigung nicht, kommt die “Krypto-Steuer” eben ohne Haltefrist – und dann würden unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf sämtliche realisierten Gewinne mit Krypto-Assets fällig.

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Wiener Wärmepumpen-Startup ecop holt 8,5 Millionen Euro Finanzierung

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(c) ecop

Es positioniert sich als Spezialist in der Entwicklung von “effizienten Hochtemperatur-Wärmepumpen für Industrie und Fernwärme”. Schlagzeilen schrieb es deshalb schon einige – auch Kapitalgeber sind an dem Modell des in Wien gegründeten Jungunternehmens ecop interessiert.

Mit Wärmerückgewinnung zur Energiewende

Trocknen, Destillieren oder Schmelzen sind tägliche Prozesse in der Industrie. Ohne die dazu notwendige Wärme wäre die Industrie nicht denkbar. Wärme macht nämlich über 70 Prozent des industriellen Energiebedarfs aus – brutkasten berichtete. Das Ganze wird dann verschwenderisch, wenn die durch Industrieprozesse entstandene Wärme nicht genutzt wird.

Diesem Problem nahm sich das Wiener Startup ecop an und entwickelte eine Lösung zur Wärmerückgewinnung mit Wärmepumpen. Dabei wird die von der Industrie erzeugte Prozesswärme in den Produktionsprozess zurückgeführt. Damit kann man jene Wärme nutzen, die ansonsten ungenutzt in die Umgebung freigesetzt würde.

Flexibler Einsatz in Industrie

Seit seiner Gründung 2007 verfolgt ecop das Ziel, Rotationspumpen als Schlüssel zur Wärmerückgewinnung in der Industrie durchzusetzen. Das Startup hat dafür eine Technologie entwickelt, die es selbst als weltweit einzigartig bezeichnet.

2015 wurde der erste vollfunktionsfähige Prototyp fertiggestellt. Die Technologie basiert auf einem neuartigen thermodynamischen Kreislauf und ermöglicht eine effiziente Rückgewinnung und Wiederverwendung von Fabrikabwärme mit direkten Ausgangstemperaturen von bis zu 200 °C. Die Rotationsgeschwindigkeit könne jederzeit abgeändert werden, um sich an verschiedene Temperaturen der Wärmequellen anzupassen.

2.500 Tonnen CO2 pro Jahr gespart

Industrieunternehmen soll es dank ecop also möglich sein, ihren Einsatz von Erdgas und fossilen Brennstoffen zur Wärmeerzeugung erheblich reduzieren zu können. Konkret sollen Einsparungen von 2.500 Tonnen CO2 pro Jahr möglich sein, heißt es von ecop.

“Unser Produkt ist eine revolutionäre Großwärmepumpe für die Industrie, die völlig neue Anwendungsfelder für die Verwertung von Abwärme schafft und als erste wirtschaftlich effektive Wärmepumpe für Temperaturen bis 150 Grad gilt”, sagte ecop-Gründer und Geschäftsführer Bernhard Adler gegenüber brutkasten im Jahr 2022.

3,9 Mio. im Sommer 2022 – nun frische 8,5 Mio. von EIC

Die Lösung fand auch von Seite einige Kapitalgeber Zuspruch. Mit einem Investment in Höhe von 3,9 Millionen Euro beteiligte sich im Sommer 2022 mit EIT InnoEnergy ein starker Partner am Unternehmen (brutkasten berichtete). Um die Skalierung zu managen, holte sich ecop die Wiener Beteilgungsgesellschaft epoona rund um Lothar Stadler und Werner Töpfl an Bord – beide zwei erfahren C-Level Manager aus der Industrie. Ziel war es damals, eine Series-A-Finanzierungsrunde in Höhe von zehn Millionen Euro abzuschließen.

Zwar nicht zehn, aber satte 8,5 Millionen Euro holte man sich nun vom EIC Accelerator, wie der Wärmepumpen-Spezialist am heutigen Freitag vermeldet. Der EIC Accelerator als Programm des European Innovation Council fördert DeepTech-Startups und Kleinunternehmen, die er in “einem hochkompetitiven Verfahren” auswählt.

EIC Accelerator förderte 68 von 347 Bewerbern

Direkte Zuschüsse werden in einer Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro vergeben, Kapitalbeteiligungen seien bis zu sechs Millionen Euro möglich. Nach eigenen Angaben erhält das DeepTech somit “die maximale Investitionssumme, um die Produktion seiner Rotations-Wärmepumpe zu skalieren”, heißt es per Aussendung.

Nach eigenen Angaben wurde ecop von der EIC Accelerator-Jury als eines der 969 Bewerber:innen zur Förderung ausgewählt. 347 Unternehmen kamen in die Interviewphase der Jury, 68 erhielten schließlich eine endgültige Finanzierungsrunde – darunter ecop. Insgesamt stellte das Investmentvehikel des European Innovation Council, der EIC-Fonds, eine Summe von 411 Millionen Euro zur verfügung, davon 165 Millionen in Form von direkten Zuschüssen und 245 Millionen in Form von Kapitalbeteiligungen.

Fabian Sacharowitz, seit April Co-CEO von ecop und früher Investment Director bei EIT InnoEnergy, äußert sich zur frischen Kapitalspritze wie folgt: „Das Innovations-Ökosystem der EU ist für uns eine wesentliche Unterstützung bei der Entwicklung unserer Technologie. Mit der Finanzierung können wir die Entwicklung unseres neuen Rotordesigns abschließen und den nächsten Skalierungsschritt starten sowie unsere Technologie noch breiter in den Markt bringen. Unternehmen und Kommunen können so bezahlbare CO2-freie Wärme erzeugen und ihre Betriebe nachhaltig versorgen.”

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