02.04.2021

Krypto: Das waren die wichtigsten News in dieser Woche

Krypto-Zahlungen mit Paypal, ein ETH-Rekordstand, der Coinbase-Börsengang, ein Visa-Experiment - und der Pantos-Kurs schießt nach oben.
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PayPal unterstützt für US-Kunden jetzt Krypto-Zahlungen bei allen Händlern.
PayPal unterstützt für US-Kunden jetzt Krypto-Zahlungen bei allen Händlern. | Foto: ink drop - stock.adobe.com

Weitere Schritte in Richtung Mainstream-Adaption von Bitcoin als Zahlungsmittel – und steigende Kurse auf breiter Front. So könnte man diese Krypto-Woche zusammenfassen. Wie immer starten wir unseren Wochenrückblick aber mit dem Blick auf…

…die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): ~ 59.500 Dollar / +12 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche
  • Ethereum (ETH): ~2.083 Dollar / +26 %
  • Binance Coin (BNB): ~350 Dollar / + 41 %
  • Cardano (ADA) ~1,2 Dollar / + 1 %
  • Polkadot (DOT) ~38 Dollar / +21 %
  • XRP: ~ 0,59 Dollar / + 6 %

Alle Daten stammen von Coinmarketcap und sind am Stand von Freitagnachmittag.

ETH steigt über 2.000 Dollar und auf Allzeithoch

In der Vorwoche hatten die meisten großen Krypto-Assets Kursrückgänge im Bereich von etwas unter 10 Prozent verzeichnet. Einen besonders starken Abverkauf gab es dabei am Donnerstag. Auch die Kapitalzuflüsse in Krypto-Investmentprodukte – ein Indikator für das Interesse institutioneller Investoren – sanken auf den niedrigen Stand seit Oktober.

Die Schwächephase scheint aber nun abgehakt: Diese Woche ging es mit den Kursen wieder klar nach oben – teilweise massiv. Einige der zehn nach Marktkapitalisierung größten Coins verzeichneten Zugewinne im zweistelligen Prozentbereich.

Besonders zulegen konnte dabei etwa die Binance Coin (BNB) mit einem Plus von 41 Prozent. Auch Ethereum (ETH) und Polkadot (DOT) stiegen stark um 25 Prozent bzw. 21 Prozent. Der ETH-Kurs knackte am Freitag erstmals seit Ende Februar die 2.000-Dollar-Marke und erreichte in weiterer Folge sogar einen neuen Rekordstand von 2.083 Dollar.

Filecoin schießt nach oben, Theta-Aufwärtsbewegung vorerst beendet

Zwischenzeitlich in die Top 10 schaffte es übrigens Filecoin (FIL), zuletzt lag sie wieder auf Platz 11 der größten Kryptowährungen. Der Kurs zollte am Freitag dem massiven Anstieg im bisherigen Wochenverlauf deutlich Tribut und fiel um über 18 Prozent. Weiterhin steht bei 7-Tages-Performance jedoch ein Plus von 90 Prozent zu Buche. Der Kurs hat sich also seit letztem Freitag fast verdoppelt. Über die starke Performane der Filecoin haben wir hier bereits berichtet.

Vorerst geendet hat dagegen die massive Aufwärtsbewegung von Theta, der Coin des dezentralen Streaming-Netzwerks. Nach einem 7-Tages-Plus von über 40 Prozent in der Vorwoche verzeichnete sie nun seit vergangenem Freitag ein leichtes Minus von rund 4 Prozent.

US-Kunden können bei allen PayPal-Händlern mit Krypto-Währungen bezahlen

Aber genug vom Markt. Kommen wir zu den News, die die Krypto-Community diese Woche bewegt haben. Zwei große Finanzdienstleister haben weitere Schritte gesetzt, die die Mainstream-Adaption von Kryptowährungen als Zahlungsmittel unterstützen könnten. Zunächst zu nennen ist einmal PayPal. Schon bisher war es für US-Kunden möglich, Kryptowährungen mit dem Bezahldienst zu kaufen, verkaufen und aufzubewahren.

Jetzt setzte das Unternehmen aber den nächsten Schritt: Mit dem neuen Programm „Checkout with Crypto“ werden alle Händler im PayPal-Netzwerk für US-Kunden zu Annahmestellen von Kryptowährungen. Unterstützt werden Bitcoin, Ethereum, Litecoin sowie Bitcoin Cash. Hält man Kryptowährungen im PayPal-Account werden diese automatisch als Zahlungsoption angezeigt.

Nach einer Krypto-Zahlung wird der Betrag im Hintergrund in Fiat-Währung, also in diesem Fall US-Dollar, umgewandelt. Zusätzliche Gebühren fallen dabei aber keine an.

Visa konvertiert Krypto-Zahlungen nicht mehr in Fiat-Währung

Und da sind wir auch schon beim Thema. Visa hat nämlich gemeinsam mit Crypto.com ein Pilotprojekt gestartet, bei dem genau das nicht mehr notwendig sein soll. Crypto.com gehört zu jenen Unternehmen, die in Kooperation mit dem Zahlungsdienstleister eigene Visa-Karten ausgeben, die Zahlungen mit Krypto-Assets ermöglichen. Überlicherweise werden die bei Krypto-Käufen entstandenen Forderungen im Hintergrund aber in Fiat-Währungen umgerechnet.

In dem neuen Pilotprojekt erfolgt dieses Settlement aber nun direkt auf der Ethereum-Blockchain – ohne Umweg über Fiat-Währungen. Betroffen sind zunächst einmal nur Zahlungen mit der USD Coin, deren Kurs 1:1 an den US-Dollar gekoppelt ist. Noch in diesem Jahr soll das Projekt auf weitere Partner ausgeweitet werden.

Bitpanda-Token: Nach BEST plötzlich auch Pantos im Steilflug

Übrigens: Auch Bitpanda gibt eine Visa-Debitkarte aus. Wir haben natürlich nachgefragt, ob es dort Pläne für die Teilnahme an diesem oder ähnlichen Projekten gibt. Das Unternehmen wollte sich aber nicht dazu äußern.

Unabhängig davon ist der Bitpanda Ecosystem Token (BEST) diese Woche erstmals über die 1,50-Euro-Marke gestiegen. Erst in der Vorwoche hatte er das erste Mal seit Bestehen die 1,00-Euro-Schwelle geknackt. In dieser Woche legte er vorübergehend sogar bis auf 1,80 Euro zu. Für die 2,00-Euro-Marke reichte es jedoch nicht mehr. Der Token korrigierte gegen Ende der Woche wieder etwas nach unten. Am späten Freitagnachmittag stand der Kurs bei rund 1,60 Euro.

Auch der Token des Pantos-Projekts, bei dem Bitpanda ebenfalls federführend involviert ist, wurde diese Woche aus dem Dornröschenschlaf erweckt. Nach einer langen Seitwärtsbewegung seit Jahresbeginn war er schon Anfang März sprunghaft nach oben gezogen. Dann bewegte sich der Kurs zwei Wochen erneut nur wenig. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag schoss er dann von unter 0,15 Euro bis auf über 0,30 Euro hoch. Am Freitagnachmittag stieg er bis auf knapp 0,35 Euro.

Coinbase-Börsengang am 14. April

Auch über die Krypto-Community hinaus dürfte kaum ein anderer Börsengang in diesem Jahr mit ähnlicher Spannung erwartet werden. Er könnte – gemessen an den kursierenden außerbörslichen Bewertungen – der größte seit mehreren Jahren werden. Jetzt steht das Datum fest: Die US-Krypto-Börse Coinbase will ihre Aktien am 14. April an der Technologiebörse Nasdaq direkt listen lassen. Dass es keinen klassischen IPO geben wird, sondern eben ein „Direct Listing“, war schon länger bekannt.

Einige Tage davor, am 6. April, sollen außerdem bereits die Geschäftszahlen für das erste Quartal 2021 veröffentlicht werden. Ein eher ungewöhnlicher Schritt – der jedoch daraufhin deutet, dass die Ergebnisse sehr stark ausfallen werden. Angesichts des seit Monaten andauernden Krypto-Booms wäre das wohl nicht überraschend.

…und die verrücktesten Kursbewegungen bei Altcoins

Zum Abschluss unseres Wochenrückblicks werden wir wie immer noch einen Blick auf eingie der verrücktesten Kursbewegungen bei Altcoins. Von Filecoin war ja weiter oben bereits die Rede – und auch der BitTorrent-Token ist weiter nach oben gezogen. Über ihn hatten wir hier und hier bereits berichtet.

  • Holo (HOT): + 123 %
  • Filecoin (FIL): + 117 %
  • BitTorrent (BTT): + 80 %

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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