08.02.2023

Krypto-Werbung: Gegen diese Promis laufen Klagen

Stars wie Gisele Bündchen, Madonna und Kim Kardashian haben vieles gemeinsam. Dazu gehört unter anderem eine Vorliebe für Kryptowährungen und NFTs, die auch öffentlich bekundeten. Nach dem Absturz der Kryptowährungen erheben große Anwaltskanzleien nun Anklage gegen die Promis.
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Symbolbild | (c) Adobe Stock

Auf dem Höhepunkt des Krypto-Hypes 2021 traten das brasilianische Model Gisele Bündchen und der Footballstar Tom Brady als Testimonials in einem Werbespot der US-Kryptobörse FTX auf. Zwei Jahre später ist das Unternehmen im Zuge des Bitcoin-Crashs zusammengebrochen, zahlreiche Anleger:innen verloren Geld. FTX-Gründer Sam Bankman-Fried muss sich in den USA vor Gericht verantworten. Die Behörden werfen ihm Betrug vor. Der Bitcoin-Kurs wiederum ist seit seinem Rekordstand von rund 69.000 US-Dollar im November 2021 zwischenzeitlich auf bis unter 16.000 Dollar eingebrochen. Andere Kryptowährungen fielen noch stärker.

Promis in der Bredouille

Nun sind auch Gisele Bündchen und ihr damaliger Ehemann ins Visier von US-Anwält:innen geraten. In Florida wurde eine Sammelklage gegen Bankman-Fried und seine prominenten Unterstützer:innen eingereicht. Dazu gehören neben Bündchen und Brady unter anderem auch die Tennisspielerin Naomi Osaka und der ehemalige Basketballstar Shaquille O’Neal. Laut Anklageschrift hätten die Werbebotschaften der Stars Kund:innen dazu verleitet, in ein betrügerisches Schneeballsystem zu investieren. Dabei hätten sie außerdem ihre eigene Beteiligung an FTX nicht offengelegt.

Mit NFTs zur VIP-Party

Prominente Fürsprecher:innen gab es auch für die NFT-Kollektion “Bored Ape Yacht Club” (BAYC) der Firma Yuga Labs. Tennisstar Serena Williams, Madonna, Eminem und zahlreiche weitere US-Stars erwarben einen NFT in Form eines digitalen Affen. Durch diesen erhielten sie unter anderem exklusiven Zugang zu BAYC-Partys. 

Auch gegen sie und den Entwickler Yuga Labs reichten US-Anwält:innen im Dezember eine Sammelklage ein. Der Vorwurf: Durch ihre Äußerungen hätten die Stars die Preise künstlich in die Höhe getrieben. Zudem hätten sie verschleiert, dass sie für ihre öffentlichkeitswirksamen NFT-Käufe bezahlt wurden. Yuga Labs bestreitet die Vorwürfe.

Kim Kardashian zahlte 1,2 Mio. Dollar

Die Fälle erinnern an die Klage gegen Kim Kardashian vergangenen Herbst. In einem Instagram-Posting hat der Reality-Star für den Krypto-Token EthereumMax geworben und soll, laut Anklageschrift, selbst davon profitiert haben. Mit der US-Börsenaufsicht einigte sich Kardashian auf eine Vergleichszahlung von über 1,2 Mio. Dollar.

Eine von Anleger:innen angestrebte Zivilklage gegen Kardashian wurde von einem Bundesrichter in Kalifornien dagegen abgewiesen. Die Begründung: Die Anleger:innen sollen ihre Investments nicht allein aufgrund der Äußerungen der Angeklagten getätigt haben.

Im Falle von FTX und Yuga Labs und deren prominenten Mitangeklagten ist bisher noch kein Urteil gefällt worden.

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Clemens Brunner (CEO, Co-Founder) und Fabian Knirsch (CEO, Co-Founder) der sproof GmbH (c) sproof

Im vergangenen Herbst sicherte sich das Salzburger LegalTech sproof eine Kapitalspritze von über drei Millionen Euro. Teils als Eigenkapital-Investment, teils als Förderung – brutkasten berichtete.

Schon damals kündigte man an, den Ausbau der Services im europäischen Markt vorantreiben zu wollen. Die Vision: “Wir möchten, dass die E-Signatur in Europa so gewöhnlich wie die eigene handschriftliche Unterschrift wird – nur zusätzlich revisionssicher”, äußerte Co-Founder Clemens Brunner damals seine Pläne. Im Vordergrund stand das Produkt “sproof sign”, das sich auf rechtsgültige, DSGVO-konforme, digitale Signaturmöglichkeiten spezialisiert.

Die Überholspur

Nun gibt es Neuigkeiten rund um das Salzburger Jungunternehmen: Das Core Product “sproof sign” nahm sich das Team rund um Founder Clemens Brunner und Fabian Knirsch genauer unter die Lupe. Nun möchte man mit der neu entwickelten “Fast Lane” – zu Deutsch: Überholspur – den digitalen Signaturprozess vereinfachen:

Das Signieren wird fortan auf Empfänger:innen-Seite “ohne komplizierte Registrierungsprozesse” möglich. Nach eigenen Angaben können Unternehmen Verträge und “komplexe Signaturabläufe” in sproof sign abbilden. Mit der neuen Option “Fast Lane” sei weiters ein Versenden per Link, E-Mail oder QR-Code möglich.

Für die Empfangenden würde sich der Signaturprozess damit deutlich erleichtern, heißt es vom Salzburger Startup. Vertragsprozesse zwischen Unternehmen und deren Endkund:innen seien damit barrierefrei möglich. “Wir wollen sicherstellen, dass jeder, unabhängig von Alter oder technischen Kenntnissen, die Vorteile der elektronischen Signatur nutzen kann”, so die Co-Founder Brunner und Knirsch.

Die neue “Fast Lane” sei außerdem flexibel einsetzbar: So könne man etwa Postsendungen um einen QR-Code ergänzen, diesen scannen und somit auch “Nicht-Digital-Natives” – wie das Startup sie nennt – “mit wenigen Klicks” einen “sehr minimalistischen und barrierefreien digitalen Vertragsprozess” zumuten.

Sony DADC bereits Kunde

Über Prominenz in der Kundschaft kann das Salzburger LegalTech ebenso berichten: So zählt Sony DADC – ein international tätiger Hersteller von optischen Speichermedien und Teil der Sony Corporation – neben der Universität Hamburg und dem japanischen Halbleiter- und Industrie-Konzern Kyocera zum Kundenportfolio.

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