22.01.2018

Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen

Gastbeitrag. Natalie Enzinger legt mit ihrer Enzinger Steuerberatung einen Fokus auf die Besteuerung im Krypto-Bereich. Für den Brutkasten erläutert sie die Frage: Wann sind im Krypto-Trading Steuern abzuführen?
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger

Das Jahr 2017 war aufgrund des starken Kursanstieges das Erfolgsjahr schlechthin für Bitcoin und andere Kryptowährungen. Die Anzahl der Neuregistrierungen bei Kryptobörsen wie Kraken, Poloniex & Co boomten, sodass sogar die eine oder andere Börse die Neueröffnung von Trading-Accounts vorübergehend aussetzen musste. Viele sind mit dem Trading von Kryptowährungen reich geworden. Ja, es gibt sie wirklich, jene Personen die durch das Trading von Bitcoins und Altcoins im Jahr 2017 ein beträchtliches Vermögen aufgebaut haben. Aber welche Regeln gelten eigentlich bei Krypto-Trading und Steuern?

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Ein Jahr als Grenze – HODLer nicht betroffen

Werden Bitcoins oder andere Coins länger als ein Jahr im Privatvermögen gehalten, sind allfällige Kursgewinne nach der derzeitigen Rechtslage steuerfrei. Steuerfreiheit besteht nur dann, wenn die jeweilige Kryptowährung mehr als ein Jahr (von Tag zu Tag gerechnet) gehalten wird. Der “HODLer” – wie es in der Kryptosprache so schön heißt – ist daher aus steuerlicher Sicht fein draußen, solange er die jeweilige Kryptowährungen nicht in andere Coins getauscht hat oder die Kryptowährung als Tauschmittel gegen Waren oder Dienstleistungen verwendet hat.

Krypto-Trading und Steuern: Die Sache mit dem Tauschgrundsatz

Der Tausch ist im Steuerrecht ganz allgemein eine entgeltliches Geschäft, dh. werden Wirtschaftsgüter, wie zum Beispiel Kryptowährungen, getauscht, so liegt eine Veräußerung des hingegebenen Wirtschaftsgutes und eine Anschaffung des erworbenen Wirtschaftsgutes vor. Hat das hingegebene Wirtschaftsgut seit seiner Anschaffung eine Wertsteigerung erfahren, ist diese Wertsteigerung nach derzeitiger Rechtslage mit dem Einkommensteuertarif (Achtung: nicht mit 27,5 Prozent!) im Rahmen der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften zu besteuern, sofern die Anschaffung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Veräußerungserlös – Anschaffungskosten = zu versteuernder Betrag

Auch das BMF hat in der BMF-Info vom 25.07.2017 klargestellt, dass der Handel zwischen Kryptowährungen als Tauschvorgang anzusehen ist. Jeder Tausch von Kryptowährungen innerhalb der Jahresfrist führt daher zur Realisierung von Kursgewinnen beziehungsweise Kursverlusten, welche in Euro umzurechnen sind. Im Zeitpunkt der Veräußerung (bzw. des Tausches gegen andere Kryptowährungen oder Waren bzw. Dienstleistungen) muss für die hingegebene Kryptowährung ein Veräußerungserlös in Euro berechnet werden. Als Kurs für die Umrechnung in Euro wird man idR Kurse der verwendeten Kryptobörsen heranziehen können. Von diesem Veräußerungserlös können die Anschaffungskosten in Abzug gebracht werden.

Wer lückenlos dokumentiert ist im Vorteil

Werden Bestände einer Kryptowährung in mehreren “Tranchen” hintereinander angeschafft, so stellt sich die Frage, welche Anschaffungskosten vom Veräußerungserlös in Abzug gebracht werden dürfen. Laut BMF-Info ist im Falle eines Verkaufs bzw. Tausches einer in einem “virtual wallet” gehaltenen Kryptowährung entscheidend, welche dieser “Tranchen” verkauft wird. Dabei kann laut BMF der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist. Ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten Bestände einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (sogenannte First-In-First-Out-Methode). Das bedeutet: Wer seine Käufe lückenlos dokumentiert, hat im Hinblick auf die Steuerfreiheit nach einem Jahr, mehr taktischen Spielraum beim Thema Krypto-Trading und Steuern.

Wann müssen Gewinne in die Steuererklärung?

Im Falle von steuerpflichtigen Kursgewinnen und bei Überschreiten der Freigrenze von 440 Euro pro Kalenderjahr sind die Gewinne in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren, sofern die jährlichen Gesamteinkünfte insgesamt (also auch aus anderen Verdienstquellen) 11.000 Euro überschreiten. Verluste aus der Veräußerung (bzw. Tausch) eines Kryptowährungsbestandes können mit Gewinnen aus der Veräußerung (bzw. Tausch) von anderen Kryptowährungsbeständen im selben Kalenderjahr saldiert werden. Ergibt sich insgesamt ein Verlust kann dieser weder mit anderen Einkünften (zB aus einem Dienstverhältnis) innerhalb eines Kalenderjahres ausgeglichen werden, noch in die Folgejahre mitgenommen werden. (Anm.: Die Abgabe der Einkommensteuererklärung hat ohne Steuerberater bis zum 30. Juni des Folgejahres elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen. Bei Vertretung durch einen Steuerberater gilt eine längere Frist.)

Nachweis- & Dokumentationspflicht: Wenn man nicht dokumentiert, wird geschätzt

Als Nachweis für die Behaltedauer bzw. zur Berechnung der realisierten Gewinne und Verluste ist es notwendig, alle Transaktionen (Trades, Deposits und Withdrawals) der Kryptobörsen bzw. auch alle Transaktionen der persönlichen Adressen, auf denen Kryptowährungsbestände verwaltet werden, evident zu halten. Bei den meisten Exchanges ist es möglich, alle Transaktionen in eine csv-Datei auszugeben. Ein Export dieser Transaktionen sollte jedenfalls regelmäßig durchgeführt werden, um die gesamte “Transaktionshistorie” belegen zu können. Nur dadurch ist sichergestellt, dass die Transaktionsdaten verfügbar sind, selbst wenn die Kryptobörse ihren Betrieb einstellt. Um die Validität der exportierten Trades zu belegen, empfiehlt es sich, zusätzlich Screenshots der Börsentransaktionen zu machen. Fehlende Nachweise bzw. die Nichterfüllung der Dokumentationspflicht können die Finanzbehörde zu einer Schätzung der Einkünfte berechtigen. Aufgrund der Komplexität und der hohen Dokumentationserfordernisse, empfiehlt sich beim Thema Krypto-Trading und Steuern eine professionelle Unterstützung, beispielsweise durch spezialisierte Steuerberater, in Anspruch zu nehmen.

+++ Es fehlt nicht viel zur Digitalisierung des Steuersystems +++


Natalie Enzinger hat sich mit ihrer Kanzlei Enzinger Steuerberatung (www.enzinger-stb.at, www.crypto-tax.at) auf die Beratung von steuerlichen Fragestellungen in Zusammenhang mit Kryptowährungen spezialisiert. Als Steuerexperten im Bereich Kryptowährungen & FinTech berät Enzinger Steuerberatung Unternehmen und Privatpersonen. Natalie Enzinger gibt ihr steuerliches Wissen über Kryptowährungen außerdem regelmäßig im Rahmen von Vorträgen und Workshops weiter.

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Walter Kreisel | (c) brutkasten / viktoria waba

Die Solarbranche erlebt derzeit eine Achterbahnfahrt. Nach dem Boom während der Energiekrise bremsen nun steigende Kreditzinsen und Inflation das Wachstum. Erst im Sommer gab das oberösterreichische Technologiekonzern Fronius bekannt, dass es in seiner Solarsparte über 800 Jobs abbauen muss. Parallel dazu kämpft auch das deutsche Unicorn Enpal mit rückläufigen Gewinnen. Und auch heimische Energy-Scaleups mussten aufgrund der schwierigen Marktbedingungen ihre Wachstumsstratgien anpassen – darunter auch neoom. Das Unternehmen rund um Walter Kreisel musste Ende Dezember letzten Jahres 27 Stellen abbauen (brutkaten berichtete)

Walter Kreisel: “Wir haben Zeit gewonnen”

Doch wie ist es um die Branche bestellt? “Die Nachfrage ist nach wie vor hoch,” erklärt Kreisel im Interview. Der Markt sei nicht eingebrochen, aber die Entscheidungszeiten für Solarspeicherkraftwerke im privaten und gewerblichen Sektor hätten sich verlängert. Kreisel betont, dass die Conversion Rate – also der Prozentsatz der Kunden, die sich für ein Produkt entscheiden – weiterhin hoch ist.

Im Dezember 2023 sah sich das Unternehmen gezwungen den Wachstumskurs anzupassen. Aus Sicht des Gründers sei der Schritt jedoch eine notwendige Maßnahme gewesen – zur langfristigen Stabilisierung des Unternehmens. “Es fühlt sich fast an wie eine Vollbremsung, aber in Wirklichkeit haben wir Zeit gewonnen, um Effizienz- und Effektivitätsmaßnahmen umzusetzen.”

Trotz dieser internen Anpassungen wächst neoom stetig weiter und beschäftigt mittlerweile über 300 Mitarbeiter:innen in Österreich, Deutschland und der Schweiz. “Wir stellen bereits wieder neue Leute ein und sehen großes Potenzial in unseren internationalen Märkten,” so Kreisel.

neoom setzt auf neue Geschäftsmodelle

Doch wie gelingt neoom in dem schwierigen Marktumfeld der Turnaround? Kreisel argumentiert es mit der zunehmende Digitalisierung, auf die sein Unternehmen setzt. So hätte das Unternehmen über die letzten Jahr den Schritt weg vom reinen Hardware-Verkauf (Stromspeicher) hin zu umfassenden digitalen Lösungen gemacht hat. “Wir sind längst kein reines Stromspeicher-Unternehmen mehr,” erklärt er. “Mittlerweile haben wir über 58.000 Geräte in der Cloud vernetzt, die von 15.000 Standorten aus gesteuert werden.”

Diese Vernetzung ermöglichte es neoom, nicht nur Solaranlagen effizienter zu betreiben, sondern auch neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Durch die Einführung von Subscriptions und Transaktionsmodellen hat das Unternehmen begonnen, einen signifikanten Teil seines Umsatzes durch wiederkehrende Einnahmen zu generieren. “Bis Jahresende werden knapp zehn Prozent unseres Umsatzes aus wiederkehrenden Erlösen bestehen,” so Kreisel.

Erst Anfang September stellte neoom neue Produkte im digitalen Bereich vor. Dazu zählt unter anderem die Energiemanagementsoftware Connect AI. Dieses System ermöglicht es, durch die intelligente Analyse von Daten automatisch die bessere Entscheidungen für den Energieverbrauch zu treffen.

Besonders in Deutschland und der Schweiz sieht Kreisel großes Potenzial für weiteres Wachstum. In Deutschland, wo neoom bereits 40 Prozent seines Umsatzes erwirtschaftet, wächst das Unternehmen schneller als in Österreich. “Deutschland ist ein riesiger Markt, und wir haben dort viel von unseren Mitbewerbern gelernt,” erklärt Kreisel.

Deutschland und Schweiz als neue Märkte

Walter Kreisel erklärt, dass neoom theoretisch jederzeit bereit für einen Börsengang wäre, aber die Marktbedingungen derzeit nicht optimal sind. “Wir könnten theoretisch jederzeit einen Börsengang machen, aber die Börse ist nicht bereit,” so Kreisel. Er merkt an, dass das Unternehmen eine bestimmte Umsatz- und Gewinnschwelle erreichen müsste, bevor ein Börsengang Sinn macht. “Stand heute musst du wahrscheinlich 600, 700, 800 Millionen Euro Umsatz machen und 100, 150 Millionen Euro Gewinn, das sind wir natürlich noch nicht.” Gleichzeitig hebt er hervor, dass neoom in Zusammenarbeit mit seinen 1.000 Partnern bereits indirekt Umsätze in dieser Größenordnung generiert.

“Die Energiewende wird bis 2040, 2050 dauern, du musst dir denken, 80% der Dächer sind noch nicht belegt, also wir haben unglaublich viel Potenzial.” Und merkt an: “Ich habe keinen Stress, ob wir den Börsengang 2029 oder 2026 haben.”

Hinsichtlich der gegenwärtigen Unvorhersehbarkeiten an den Finanzmärkten nennt Kreisel steigende Zinsen, Inflation sowie die geopolitischen Unsicherheiten, wie den Krieg in der Ukraine und die Konflikte in Israel und Palästina, als Faktoren, die eine stabile Planung für einen Börsengang erschweren. “Die Zinslage, steigende Zinsen, die Inflation, der Krieg – die Börse ist brutal volatil,” erklärt er.


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