28.02.2022

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

Die Versteuerung von Kryptowährungen wird sich in Österreich ändern. Nachdem bereits seit Ende letzten Jahres ein Gesetzesentwurf diskutiert wurde, tritt das Gesetz nun zum 1. März 2022 in Kraft. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengefasst.
/artikel/krypto-steuer-faq
Cryptocurrencies
Foto: Adobe Stock
  • Mit dem Verkauf von Krypto-Assets erzielte Kursgewinne fallen unter die Kapitalertragssteuer von 27,5 Prozent – unabhängig von der Haltedauer 
  • Der besondere Steuersatz gilt für alle Verkäufe ab dem 1. März 2022
  • Trades, die ausschließlich zwischen Kryptowährungen stattfinden sind nicht steuerwirksam
  • Inländische Finanzdienstleister müssen ab 2024 die Kapitalertragssteuer für ihre Kund:innen direkt an das Finanzamt abführen
  • Staking-Einkünfte müssen nicht versteuert werden, erst wenn die dabei erhaltenen Anteile an Krypto-Assets in Fiatgeld getauscht werden, oder für die Bezahlung von Produkten oder Dienstleistungen verwendet werden

Was sind die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes und was soll sich für Anleger:innen ändern?

Mit der neuen gesetzlichen Regelung werden mit dem Verkauf von Krypto-Assets erzielte Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer unter die Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent fallen. Doch das Gesetz enthält noch weitere Punkte: So werden etwa Trades, die ausschließlich zwischen Kryptowährungen – ohne Umweg über Fiat-Währungen – stattfinden, in Zukunft nicht steuerwirksam. Verkauft man beispielsweise Bitcoin für Ether, fällt dadurch keine Steuer an. Darüber hinaus sieht das Gesetz unter anderem auch vor, dass inländische Finanzdienstleister die Kapitalertragssteuer ab 2024 direkt für ihre Kundinnen und Kunden an das Finanzamt abführen sollen.

Zudem erklärt Johannes Edlbacher, Steuerexperte und Partner bei PwC Österreich, dass zukünftig Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen mit Kryptowährungsgewinnen, aber auch mit Einkünften aus Wertpapieren, wie Zinsen und Dividenden sowie mit Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren verrechnet werden könnten. “Umgekehrt können Verluste aus Wertpapierverkäufen mit Einkünften aus Kryptowährungen gegengerechnet werden”, meint Edlbacher.

Kursgewinne aus dem Verkauf mit Krypto-Assets waren bisher steuerfrei, sofern man diese über ein Jahr lang gehalten hatte. Bei einer kürzeren Haltedauer wurde Einkommenssteuer fällig. Deren Höhe hängt von der jeweiligen Tarifstufe ab, die sich wiederum nach dem Jahreseinkommen der jeweiligen Person richtet – also nicht nur den Einkünften aus Krypto-Assets, sondern beispielsweise auch Arbeitseinkommen.

Was heißt das in der Praxis? Wenn ich Bitcoin im Wert von 1.000 Euro kaufe und später für 2.000 Euro wieder verkaufe, wie viel Steuer bezahle ich nach der neuen Regelung?

In dem Fall wäre ein Gewinn von 1.000 Euro erzielt worden, für den gemäß der Neuregelung 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig würden. Konkret müsste man also 275 Euro Steuern zahlen und es blieben 725 Euro an reinem Gewinn für die Anlegerin oder den Anleger.

Gilt das Gesetz erst für Krypto-Assets, die ich nach dem 1. März 2022 kaufe?

Nein, denn das Gesetz wird rückwirkend auf alle Käufe nach dem 28. Februar 2021 angewendet.

Das heißt, die Steuer fällt auch für Krypto-Assets an, die ich bereits besitze, sofern ich sie nach dem 28. Februar 2021 gekauft habe?

Eigentlich gilt das Gesetz erst ab dem 1. März 2022. Da aber bisher ein Jahr vergehen musste, damit eine Veräußerung steuerfrei ist, ist eine steuerfreie Veräußerung bereits für ab dem 28. Februar 2021 gekaufte Assets nicht mehr möglich. Denn hier kann kein ganzes Jahr Haltedauer vergehen bis das neue Gesetz in Kraft tritt. Die einjährige Spekulationsfrist konnte für diese Assets bis zum Stichtag 1. März 2022 nicht ablaufen. Deshalb gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man verkauft diese nach dem 28. Februar 2021 gekauften Assets vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum Einkommensteuersatz oder danach zum Sondersteuersatz von 27,5 Prozent. Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 28.02.2022 gibt es des Weiteren auch eine Optionsmöglichkeit. Für steuerpflichtige Verkäufe, die in diesem Zeitraum stattfinden, kann in die neue Rechtslage optiert werden (und somit eine Besteuerung zum Einkommensteuertarif vermieden werden).

Was ist mit Krypto-Assets, die ich vor dem 28. Februar 2021 gekauft habe – beispielsweise mit 2017 gekauften Bitcoin?

Diese zählen als Altbestand bzw. Altvermögen, die neue Regelung ist für sie also nicht anzuwenden. Wer beispielsweise 2016 Bitcoin oder Ether gekauft hat, muss seine Gewinne beim Verkauf nicht versteuern – unabhängig davon, ob vor oder nach dem 1. März 2022 verkauft wird: “Die Veräußerung von Krypto-Assets, für welche die 1-jährige Spekulationsfrist zum 1. März 2022 bereits abgelaufen ist oder sein wird, können somit auch zukünftig steuerfrei veräußert werden”, schreiben Christoph Rommer und Christian Oberkleiner von der Steuerberatung TPA in ihrer Einschätzung. Ein “Notverkauf” sei also nicht nötig.

Allerdings gibt eines zu beachten: “Werden diese Krypto-Assets dann steuerfrei gegen andere Krypto-Assets getauscht, fallen die neu erhaltenen Krypto-Assets in das neue Besteuerungsregime”. Mit anderen Worten: Diese neu erhaltenen Krypto-Assets werden bei einem Verkauf in Euro – oder eine andere Fiatwährung – steuerpflichtig.

Aber grundsätzlich ist es künftig steuerfrei, Kryptowährungen in andere Kryptowährungen zu tauschen?

Ja, das neue Gesetz sieht dies explizit so vor. Steuer auf Gewinne fällt erst wieder an, wenn man zurück in Fiatgeld, also etwa in Euro, wechselt, oder die Kryptowährung als Bezahlung für Dienstleistungen oder Produkte verwendet. Expert:innen bewerten dies als einen der großen Pluspunkte der Reform.

Wie sieht es mit Staking-Einkünften aus?

Staking-Einkünfte sollen steuerfrei bleiben, solange man die dabei erhaltenen Einheiten an Krypto-Assets nicht in Fiatgeld umtauscht. Werden sie dann aber verkauft, müssen bei der Berechnung des Gewinns die Anschaffungskosten mit 0 angesetzt werden. Der Betrag, um den man die Staking-Rewards verkauft, wird also vollständig mit 27,5 Prozent versteuert. Das Finanzministerium selbst hat dazu folgendes Beispiel veröffentlicht

Beispiel: A erzielt durch „Staking“ Kryptowährungsanteile, die am 1.4.2022 zufließen (Wert zum Zuflusszeitpunkt: 100). Es verkauft diese Kryptowährung am 5.7.2024 um 500. Die Steuerpflicht entsteht erst im Verkaufszeitpunkt. Der Veräußerungsgewinn beträgt durch den Ansatz der Anschaffungskosten in Höhe von Null 500, wodurch es zu einer Steuerpflicht in Höhe von 137,5 (27,5% von 500) kommt.

Die Steuerberaterin Natalie Enzinger hat mit Blick auf den veröffentlichten Gesetzesentwurf bereits im November gegenüber dem brutkasten darauf hingewiesen, dass Mining anders als Staking behandelt wird. Bei Mining würden die Mining-Rewards bereits zum Zeitpunkt des Zuflusses der Rewards besteuert werden.

Wie wird Lending und “Pool-Staking” konkret besteuert?

p>Auch bei Einkünften aus der Überlassung von Kryptowährungen („Lending“) komme es zu einer Steuerpflicht (mit einem Steuersatz von 27,5 Prozent) unabhängig davon, ob die Einkünfte in Kryptowährung oder in Fiatgeld ausbezahlt werden. Diese 27,5 Prozent beziehen sich sowohl auf Lending als auch auf “Pool-Staking”. Beim Lending sind die 27,5 Prozent beim Zufluss zu versteuern, beim “Pool-Staking” gilt die Staking-Regelung. Das heißt, beim Verkauf der Staking-Rewards werden sie vollständig mit 27,5 Prozent versteuert. PwC Österreich fügt dem hinzu, dass die Entgelte nur bei einem Privatdarlehen dem progressiven Steuersatz von bis zu 55 Prozent unterliegen würden.

Was ist mit anderen Anlageformen aus dem Bereich Decentralized Finance (DeFi) – beispielsweise mit Liquidity Mining oder Yield Farming?

Die Steuerberaterin Natalie Enzinger erklärt hierzu: “Unter die Einkünfte aus der Überlassung von Kryptowährungen (“Lending”) können auch Vorgänge fallen, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Kryptowährungen für Liquiditätspools (“Liquidity Providing oder Mining”) bzw. Erträge aus Yield-Farming. Solche Einkünfte sind mit dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent beim Zufluss am Wallet (nicht erst beim Tausch in eine Fiatwährung) zu besteuern.”

Was sieht die neue Rechtslage zu Mining vor und was zu Krypto-Derivaten?

Einkünfte aus Mining im Privatvermögen werden entsprechend des neuen Gesetzes als Einkünfte aus Kapitalvermögen qualifiziert. Dementsprechend greift hier der Sondersteuersatz von 27,5 Prozent. PwC Österreich fügt dem hinzu: “Nur dann, wenn die Miningtätigkeit nach Art und Umfang über die reine Vermögensverwaltung hinausgeht, liegen gewerbliche Einkünfte vor, die dem progressiven Steuersatz bis zu 55 Prozent unterliegen.” Außerdem würden auch jene Einkünfte aus Krypto-Derivaten, wie beispielsweise aus Token auf Aktien, dem “besonderen Steuersatz” unterliegen, wenn der Nutzer sie von einem inländischen Dienstleister bezieht. Die inländische Kryptobörse kann freiwillig ab dem 01.01.2023 und ist verpflichtet ab dem 01.01.2024 unter bestimmten Voraussetzungen auf Einkünfte aus solchen Krypto-Assets die KESt einzubehalten.

Das Gesetz sieht auch eine automatische Abfuhrpflicht der Kapitalertragssteuer für inländische Finanzdienstleister vor. Was bedeutet das für mich als Anleger:in?

Tatsächlich sieht das Gesetz vor, dass inländische Finanzdienstleister, wie beispielsweise Bitpanda oder Coinfinity, die Kapitalertragssteuer (KESt) für ihre Kund:innen automatisch ans Finanzamt abführen müssen – wie es derzeit beispielsweise bei inländischen Brokern etwa für Aktien oder ETFs der Fall ist. Künftig soll dies auch für Krypto-Assets gelten.

Allerdings noch nicht mit 1. März 2022 – hier ist eine längere Übergangsfrist vorgesehen. Die Verpflichtung soll nämlich erst für Kapitalerträge schlagend werden, die nach dem 31. Dezember 2023 anfallen. Für die Kalenderjahre 2022 und 2023 können die betroffenen Unternehmen die Kapitalertragssteuer auf freiwilliger Basis einbehalten. Steuerexperte Edlbacher hält es allerdings für unwahrscheinlich, dass Dienstleister bereits 2022 diese Kann-Bestimmung nutzen werden – schließlich sei die Implementierung eines KESt-Abrechnungssystems komplex und benötige viel Vorlaufzeit.

Sowohl Bitpanda als auch Coinfinity haben sich im November gegenüber dem brutkasten kritisch zu dieser Abfuhrpflicht geäußert, auch einige Expert:innen kritisierten den Punkt. Eines der Probleme dabei: Die Finanzdienstleister können nur wissen, zu welchen Einstandskurs ein Asset gekauft wurde, dass tatsächlich auf ihrer eigenen Plattform erworben wurde. Hat aber jemand beispielsweise auf Binance gekauft und verkauft auf Bitpanda, muss die Person die Einstandskosten selbst angeben – was mit bürokratischem und organisatorischem Mehraufwand verbunden ist, der aber eben nur österreichische Anbieter betreffen würde.

itemprop=”name”>Das Gesetz sieht auch eine automatische Abfuhrpflicht der Kapitalertragssteuer für inländische Finanzdienstleister vor. Was bedeutet das für mich als Anleger:in?

Tatsächlich sieht das Gesetz vor, dass inländische Finanzdienstleister, wie beispielsweise Bitpanda oder Coinfinity, die Kapitalertragssteuer (KESt) für ihre Kund:innen automatisch ans Finanzamt abführen müssen – wie es derzeit beispielsweise bei inländischen Brokern etwa für Aktien oder ETFs der Fall ist. Künftig soll dies auch für Krypto-Assets gelten.

Allerdings noch nicht mit 1. März 2022 – hier ist eine längere Übergangsfrist vorgesehen. Die Verpflichtung soll nämlich erst für Kapitalerträge schlagend werden, die nach dem 31. Dezember 2023 anfallen. Für die Kalenderjahre 2022 und 2023 können die betroffenen Unternehmen die Kapitalertragssteuer auf freiwilliger Basis einbehalten. Steuerexperte Edlbacher hält es allerdings für unwahrscheinlich, dass Dienstleister bereits 2022 diese Kann-Bestimmung nutzen werden – schließlich sei die Implementierung eines KESt-Abrechnungssystems komplex und benötige viel Vorlaufzeit.

Sowohl Bitpanda als auch Coinfinity haben sich im November gegenüber dem brutkasten kritisch zu dieser Abfuhrpflicht geäußert, auch einige Expert:innen kritisierten den Punkt. Eines der Probleme dabei: Die Finanzdienstleister können nur wissen, zu welchen Einstandskurs ein Asset gekauft wurde, dass tatsächlich auf ihrer eigenen Plattform erworben wurde. Hat aber jemand beispielsweise auf Binance gekauft und verkauft auf Bitpanda, muss die Person die Einstandskosten selbst angeben – was mit bürokratischem und organisatorischem Mehraufwand verbunden ist, der aber eben nur österreichische Anbieter betreffen würde.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

Disclaimer

Dieser Beitrag ist ein journalistischer Artikel und stellt keine Steuerberatung dar. Er kann keine Beratung durch eine/n professionelle/n Steuerberater ersetzen. Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert, der brutkasten übernimmt jedoch keine Gewähr für ihre Richtigkeit.

Deine ungelesenen Artikel:
15.11.2024

Wann knackt Bitcoin die 100.000-Dollar-Marke?

Crypto Weekly #152. Die vielbeschworene Marke von 100.000 US-Dollar rückt für den Bitcoin-Kurs näher. Aber was bedeutet sie wirklich?
/artikel/crypto-weekly-152
15.11.2024

Wann knackt Bitcoin die 100.000-Dollar-Marke?

Crypto Weekly #152. Die vielbeschworene Marke von 100.000 US-Dollar rückt für den Bitcoin-Kurs näher. Aber was bedeutet sie wirklich?
/artikel/crypto-weekly-152
Bitcoin Crypto Weekly
Foto: Adobe Stock
Crypto Weekly
Abonniere unser wöchentliches Krypto-Briefing – was passiert gerade in der Branche und was bewegt den Markt?
Jeden Freitag

Die Kurstafel:

📈 Bitcoin erstmals über 90.000 US-Dollar

In der Folgewoche hatten wir an dieser Stelle schon das Bitcoin-Rekordhoch thematisiert, das unmittelbar nach den Wahlen in den USA erreicht worden ist. Seither ging es weiter deutlich nach oben - zwischenzeitlich sogar über die 90.000-Dollar-Marke. Auf 7-Tage-Sicht liegt der Bitcoin-Kurs 18 Prozent im Plus. Und das nach einer bereits starken Vorwoche, die schon einen klaren Kursanstieg gebracht hatte.

Der Hintergrund ist klar: Die US-Kryptobranche hofft auf einen Kurswechsel in der Politik, nach dem Donald Trump die Präsidentschaftswahl für sich entschieden hatte. Trump hatte sich im Wahlkampf als Bitcoin- und Krypto-Befürworter positioniert. Dabei hatte er auch immer wieder den Kurs der Biden-Regierung kritisiert. Die Börsenaufsicht unter dem von Biden eingesetzten Behördenchef Gary Gensler war insbesondere in den vergangenen beiden Jahren scharf gegen viele Akteure aus der Branche vorgegangen. 

Gensler wird nun abgelöst werden, so viel ist klar. Wer ihm nachfolgt, ist noch offen. Die Stimmung in der US-Kryptobranche könnte so beschrieben werden: Jede andere Person ist besser als Gensler. Die Hoffnung ist aber natürlich, dass möglicherweise sogar eine explizit krypto-affine Person den Posten erhält. Noch ist dies aber offen. Wie auch vieles andere, was die neue Trump-Regierung angeht. 

Aber es geht nicht nur um die Regierung. Denn gleichzeitig mit den Präsidentschaftswahlen wurden auch zahlreiche Sitze im Senat und im Repräsentantenhaus neu gewählt. Und Auswertungen der US-Kryptobörse Coinbase zufolge reüssierten dabei viele Kandidat:innen, die der Branche aufgeschlossen gegenüber stehen (siehe Crypto Weekly #151). Dies erhöht die Chancen, dass die Regulatorik in den USA in den kommenden Jahren günstiger für die Branche werden wird.

🤔 Wann knackt Bitcoin die 100.000-Dollar-Marke? 

Zusammenfassend kann man sagen: Die US-Kryptobranche hofft auf einen Kurswechsel in der Politik - und damit auf bessere Zeiten. Wirklich Konkretes weiß man aber noch nicht. Der Markt ist aktuell also primär von Hoffnung getrieben. Diese ist durchaus berechtigt, aber eben auch mit viel Unsicherheit verbunden. In den kommenden Wochen und Monaten wird sich nach und nach zeigen, was alles Realität werden wird. Die Position des Chefs der Börsenaufsicht wird dabei sicherlich eines der zentralen Themen sein. Aktuell preist der Markt aber einfach eine Verbesserung gegenüber dem Status Quo ein.

Mit zwischenzeitlich über 90.000 US-Dollar hat sich der Bitcoin-Kurs auch schon der immer wieder beschworenen Marke von 100.000 Dollar angenähert. Im Bullenmarkt von 2021 entstand etwa der Social-Media-Trend, dass Bitcoiner:innen ihre Augen in ihren Profilbildern durch Laseraugen ersetzen - und zwar, so die Ankündigung, bis der Bitcoin-Preis 100.000 Dollar erreiche. 

Im damaligen Cycle war allerdings dann bei knapp über 70.000 Dollar Endstation - und ein “Kryptowinter” brach an, der auch den Bitcoin-Kurs massiv nach unten drückte. Im Zuge des Debakels rund um die Pleitebörse FTX sank er bis auf deutlich unter 20.000 Dollar. Zu diesem Zeitpunkt schien die 100.000-Dollar-Marke völlig unerreichbar.

Zwei Jahre später sieht die Situation ganz anders aus. Nach dem bereits starken Jahr 2023 mit einem Plus von rund 150 Prozent ging es 2024 noch einmal weiter nach oben. Schon im März wurde der Höchststand aus 2021 überschritten. Im November dann neuerlich. Dazwischen lag kein spektakulärer Bullenmarkt, der die Schlagzeilen dominierte - aber nach und nach rückte die 100.000er-Marke plötzlich näher. 

🤭 Warum die Antwort darauf egal ist

Mit einem Bitcoin-Kurs von aktuell knapp unter 90.000 Dollar bräuchte es nur noch einen Kursanstieg von etwas mehr zehn Prozent. Und einen solchen kann es am Kryptomarkt durchaus schon einmal an nur einem (starken) Tag geben. Dass die Marke in den nächsten Wochen überschritten wird, ist also durchaus wahrscheinlich. 

Zeigen wird sich dann aber auch wieder einmal etwas anderes: Dass es sich bei allen vielbeschworenen und genau beobachteten Kursschwellen um völlig willkürlich gewählte Marken handelt, deren Überschreiten in Wirklichkeit keine große Bedeutung hat. Klar, ein Bitcoin-Kurs über 100.000 Dollar ist schon ein Statement und zeigt natürlich auch, wie etabliert Bitcoin mittlerweile ist. Aber das tut ein Bitcoin-Kurs von 99.741 Dollar oder von 102.743 Dollar genauso. Zusammenfassend könnte man also sagen: Die 100.000er-Marke wird früher oder später erreicht werden - es bedeutet nur nichts. 


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Krypto-Steuer in Österreich: Alle Änderungen, Fragen und Antworten