16.04.2018

Krypto-Regulierung: Von „dumb money“ und „rechtlicher Balkanisierung“

Der Crypto42 Summit an der Wiener WU erhob den Anspruch, die Painpoints der Kryptowährungs- und ICO-Welt zu behandeln. Dabei wurde klar: Momentan ist jene Phase, in der die Probleme ausdefiniert werden. Bis zu ihrer Lösung könnte es noch dauern.
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dumb money vs. smart money
(c) Petra Augustyn: Shermin Voshmgir auf der Bühne beim Crypto42 Summit

Wenn der Tenor bei vielen Veranstaltungen in den vergangenen Wochen „Blockchain, nicht Bitcoin“ war, so könnte man jenen beim Crypto42 Summit, der heute an der Wiener WU stattfand (und noch bis Abend läuft) mit „Bitcoin & Co., aber ernsthaft“ beschreiben. Denn ausnahmsweise ging es wieder einmal nicht (primär) um das Potenzial der Blockchain-Technologie, sondern um die Probleme und Hürden im Kryptowährungs- und ICO-Bereich. Und derer gibt es bekanntlich viele, etwa „dumb money“ (mehr dazu weiter unten). Erst gestern war der mit 660 Millionen US-Dollar Volumen bislang größte ICO-Betrug publik geworden. Die Fälle Bitconnect und Optioment sind noch in frischer Erinnerung (und noch nicht abgeschlossen).

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„Es ging bislang noch viel zu wenig Geld verloren“

Und das war erst der Anfang. „Es war noch nicht schmerzhaft genug. Es ging bislang noch viel zu wenig Geld verloren“, sagt William Mougayar, Investor, Autor („The Business Blockchain“) und Keynote-Speaker beim Crypto42 Summit gegenüber dem Brutkasten. Damit spricht er nicht nur auf Betrugsfälle an. Die Erwartungen, die in den vergangenen Monaten bezüglich Blockchain geweckt wurden, seien viel zu hoch. „Es werden jetzt Dinge versprochen, die vielleicht erst in fünf bis zehn Jahren möglich sind“, sagt Mougayar. Er – ein ausgewiesener Krypto-Enthusiast – vergleicht, wie viele vor ihm, die Situation mit der Dotcom-Blase, wo das selbe passiert sei. „Es wurde das blaue vom Himmel versprochen, dann musste erst einmal geliefert werden“. Auch diesmal werde das einigen gelingen, vielen aber nicht.

Keine smarten Investitionen im Markt voller „dumb money“

Vom Token-Markt werde der Qualitätsunterschied zwischen den Projekten aber derzeit noch überhaupt nicht widergespiegelt. „Die Kurse steigen und sinken alle gemeinsam. Das ist ein eindeutiges Anzeichen dafür, dass es sich beim investierten Geld nicht um ’smart money‘ handelt. Es ist ‚dumb money‘. Erst wenn man starke Unterschiede in der Performance der Coins sehen wird, wird man auch smart investieren können“. In die gleiche Kerbe schlägt Shermin Voshmgir, Director of Research im WU-Krypto-Institut. Es fließe derzeit noch viel „stupid money“ in den Markt und in ICOs. Deswegen wurde am Institut ein Token Valuation Framework ausgearbeitet. Es handelt sich dabei um eine relativ komplexe Checklist zu Coins und ICOs, die sich aber – mit Voshmgir – auf einen einfachen Punkt bringen lässt: „Letztenendes ist es die Due Dilligence, die man bei jeder anderen Investition auch durchführen würde“. Denn ICO-Whitepapers seien heute oftmals nicht mehr technische Abhandlungen, sondern Marketing-Instrumente.

dumb money vs. smart money
(c) Petra Augustyn: William Mougayar auf der Bühne beim Crypto42 Summit

„rechtliche Balkanisierung“

Dazu bringt Voshmgir noch eine weitere markige Aussage: „Bitcoin ist keine Währung!“ sagt sie. Stattdessen sei es etwa ein „Betriebssystem für eine neue Ökonomie“ und – das streicht die Forscherin heraus – eine komplett neue Asset-Klasse. Und (spätestens) hier kommt auch die regulatorische Ebene ins Spiel. Denn, so Crypto42 Summit-Inititatorin Elfi Sixt gegenüber dem Brutkasten, diese Asset-Klasse solle auf Dauer auch für institutionelle Anleger relevant werden (die dann kein „dumb money“ mehr investieren), „und die benötigen generell ein regulatorisches Rahmenwerk, das ihnen die Investition in Crypto-Assets ermöglicht“. Doch was die Regulierung angeht, gibt es, wie beim Summit immer wieder herausgestrichen wird, ein massives Problem. Voshmgir nennt es die „rechtliche Balkanisierung“.

„Wenn wir auf Blockchain-basiertes Business die gleichen Regeln anwenden wie bisher, obwohl doch eigentlich z.B. Mittelsmänner ausgeschaltet werden sollten, dann ist der ganze Versuch fehlgeschlagen“

Welten zwischen Regulatorien

Was sie damit meint ist, dass man momentan noch weit von international einheitlichen Regeln entfernt ist. Eine Panel Discussion beim Summit soll für Aufklärung sorgen, was nur bedingt gelingt. „Sieben Anwälte auf der Bühne, was soll da schon schiefgehen“, bringt es der slowenische Jurist Nejc Novak im Panel selbstironisch auf den Punkt. Die von den Diskutanten vorgestellten Rechtssituationen in ihren jeweiligen Ländern, darunter Österreich, Gibraltar, die Schweiz und die USA, zeigen, das Welten zwischen den Regulatorien liegen. Im Zuge der Diskussion warnt Novak in Anspielung auf Aussagen seiner Vorredner: „Wenn wir auf Blockchain-basiertes Business die gleichen Regeln anwenden wie bisher, obwohl doch eigentlich z.B. Mittelsmänner ausgeschaltet werden sollten, dann ist der ganze Versuch fehlgeschlagen“.

Zwischen Utility und Security

Mehr als dieser rechtsphilosophische Zugang, beschäftigt das Panel aber die Frage, wann denn ein Coin nun als „Utility Token“ gilt, und damit nicht unter das Finanzmarkt-Regime fällt, und wann er als „Security Token“ gilt. In Österreich trat bei den bisherigen ICOs etwa nicht die Prospekts-Pflicht ein, da sie als „Gutschein“ oder innerhalb einer Plattform zweckgewidmet positioniert wurden. In den USA und der Schweiz ist das, folgt man den Diskutanten, inzwischen schwieriger. Die „investor expectation“ wird schlagend. Sprich: Wenn die Token Halter den Coin vorwiegend handeln, anstatt ihn für den vorgesehenen Zweck zu nutzen wird er – beabsichtigt oder nicht – ein Security Token.

„Der wertvollste Coin ist am Ende der, der benutzt wird“

William Mougayar gibt im Gespräch mit dem Brutkasten wenig auf diese Unterscheidungen. „Ich nenne diese Klassifizierung eine ’slippery slope‘. Ein Token kann als das eine beginnen und zum anderen werden. Wir versuchen hier, etwas undefinierbares zu definieren“, sagt er. Denn es komme letztendlich wenig darauf an, wozu ein Coin gedacht sei. „Der wertvollste Coin ist am Ende der, der benutzt wird“, sagt Mougayar. Dass man die Juristen, die ICOs ihrer Klienten strukturieren, mit dieser Weisheit wohl nicht zufriedenstellen kann, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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