21.12.2017

Krypto-Popstar Julian Hosp: „Es gibt eine Krypto-Bubble“

Fast 1000 Zuseher zog der gebürtige Tiroler Julian Hosp gestern ins Audimax der Universität Wien. Die große Frage: Krypto-Bubble - Ja oder Nein?
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Audimax: Es ging um die Frage nach der Krypto-Bubble
(c) Julian Hosp: Hosp mit Harald Mahrer im Audimax

nTenX-Founder Julian Hosp ist quasi der „Popstar der Kryptoszene“ – zumindest im deutschsprachigen Raum. Mit seinen 31 Jahren hat der gebürtige Tiroler bereits Karrieren als Profi-Kitesurfer und als Arzt hinter sich. Mit TenX bietet er eine der ersten Krypto-Debit-Cards, die Bitcoin und Co für den täglichen Gebrauch verfügbar machen soll. Beim TenX-ICO im Juni kamen 80 Millionen US-Dollar herein. Über 25.000 Menschen sind in seiner (deutschsprachigen) Krypto-Ratgeber-Gruppe auf Facebook, in der auch immer wieder die Frage nach der Krypto-Bubble gestellt wird. Sein kürzlich (in gedruckter Form) erschienenes Buch „Kryptowährungen“ (mit Vorwort von Harald Mahrer) war zwischenzeitlich auf Platz 3 der amazon.de-Bestsellerliste und hält sich seitdem in den Top 5.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Krypto-Bubble – Ja oder Nein

Da verwundert es wenig, dass Hosp auch das Audimax der Uni Wien füllen kann. So passiert gestern Abend – fast 1000 Zuseher kamen. „Es war das größte Krypto-Meetup aller Zeiten“, sagte der Speaker nachher stolz. Das große Thema des Abends: „Krypto-Bubble – Ja oder Nein“. Noch bevor Hosp so richtig zur Sache kam, bat er Ex-Wirtschaftsminister Harald Mahrer auf die Bühne. Er führt ihn als Vertreter der Old-Economy ein, um gleich vorweg zu nehmen: „Dieser Kampf Staaten gegen Kryptowährungen wird auch von den Medien konstruiert“. Mahrer wird der Ankündigung gerecht: „Es geht nicht um ein ‚entweder oder‘, sondern um ein ’sowohl als auch‘,“ sagt er. Bislang habe die Gesellschaft in Punkto Digitalisierung erst den „Gruß aus der Küche“ bekommen. In den kommenden Jahren erwarte sie ein technologisches Zehn-Gänge-Menü.

Blasen essenziell für Wirtschaftsentwicklung

Den Einstieg in die Frage, ob es die Bubble nun gibt oder nicht, machte Hosp dann mit einer starken Ansage: „Bubbles sind absolut essenziell für die Wirtschaftsentwicklung“. Denn schlecht sei es nur dann, wenn die Blase tatsächlich platze. Für die Verbreitung neuer Technologien brauche es sie aber – siehe Dotcom-Blase. „Ich glaube, dass auch der Hype im Krypto-Bereich essenziell ist. Dadurch bekommen Startups Kapital und Forschung und Staaten beginnen sich mit dem Thema auseinanderzusetzen“, sagt Hosp. Schwierig sei natürlich vor allem für Investoren die Abschätzung, wo das gesunde Wachstum eines Bereichs aufhöre und wo die gefährliche Blase beginne.

„Vor zehn Jahren konnte man sich auch noch nicht vorstellen, wie eine Firma wie Facebook mehr wert sein kann, als die Lufthansa.“

Man kann nicht in „die Blockchain“ investieren

Für die Blockchain-Technologie sieht Hosp ein enormes Wachstum in den kommenden Jahren voraus. Wenn man direkt in die Technologie investieren könnte, würde er sein ganzes Geld hineinstecken, sagt er. „Doch so wie man nicht in ‚das Internet‘ investieren kann, kann man auch bei der Blockchain nur in die Applikationen der Technologie Geld stecken“, sagt Hosp. Und diese Applikationen seien im Moment vorwiegend Kryptowährungen. Dabei gelte es abzuschätzen, welche Applikationen mehr und welche weniger gefährdet seien, zu platzen und abzustürzen. Es ginge immer um das Verhältnis zwischen Preis und Wert. Auf Dauer werde sich der Preis jeder Kryptowährungen in Richtung ihres Werts entwickeln. Doch die tatsächliche Bewertung von Kryptowährungen sei heute aufgrund mangelnder Erfahrung noch schwierig. „Vor zehn Jahren konnte man sich auch noch nicht vorstellen, wie eine Firma wie Facebook mehr wert sein kann, als die Lufthansa. Heute ist das selbstverständlich“, sagt Hosp.

Eigentlicher Wert steigt nur, wenn Nutzen steigt

Bitcoin etwa sei bei all seinen Nachteilen alleine deshalb schon sicherer als andere Kryptowährungen, weil es tatsächlich verwendet wird. „Ich schätze, dass weltweit bereits Business im Umfang von einer Billion Dollar auf Bitcoin basiert. Coinbase, die Bitcoin-Futures, meine eigene Firma – sie alle beeinflussen nicht nur den Preis sondern helfen auch, dass sich Bitcoin manifestiert und mehr Wert bekommt“, erklärt Hosp. Eine Preissteigerung bei gleichzeitiger Stagnation der tatsächlichen Nutzung, wie es auch bei einigen innovativen Coins passiere, sei dann eben eine gefährliche Blase. „Der eigentliche Wert steigt nur, wenn auch der Nutzen steigt“, sagt Hosp.

„Ich glaube definitiv, dass wir am Anfang einer Krypto-Bubble sind.“

Noch nicht in „toxischer Phase“

So gelte es auch beim Traden eine Risiko-Abschätzung zu machen. „Wenn man sich die Frage stellt, ob man kaufen bzw. verkaufen soll, ist die Antwort: Ja. Aber halt mit einem kleinen Anteil“, sagt der TenX-Gründer. Er selbst habe 20 Prozent seiner Coins verkauft, als er sich die Frage das erste Mal gestellt hat. Das empfehle er auch anderen. Hosp schließt seinen Vortrag vor einer Q&A-Session mit einer Antwort auf die große Frage ab: „Ich glaube definitiv, dass wir am Anfang einer Krypto-Bubble sind. Ich glaube nicht, dass sie derzeit gefährlich ist. Aber es gibt das Risiko für 2018. Wir werden kommendes Jahr definitiv Rücksetzer sehen. Aber in einer ‚toxischen Phase‘ sind wir noch nicht.“

+++ “Kreis-System”: Wie Anleger mit ICOs abgezockt werden +++

⇒ Zur Page von Julian Hosp

Der Vortrag auf Youtube:

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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