02.01.2024

Krypto-KESt 2024: Was österreichische Anleger:innen wissen müssen

Gastbeitrag. Was die ab 2024 verpflichtende Kapitalertragssteuer beim Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro für österreichische Anleger:innen bedeutet? Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger von cryptotax by enzinger fasst dies für den brutkasten zusammen.
/artikel/krypto-kest-2024-was-oesterreichische-anlegerinnen-wissen-muessen
Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger


Ab dem 01.01.2024 sind österreichische Krypto-Plattformen und Broker wie Bitpanda oder Coinfinity dazu verpflichtet, beim Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro Kapitalertragsteuer (KESt) einzubehalten. Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger von cryptotax by enzinger erklärt als brutkasten-Gastautorin, was Anleger:innen in Österreich nun beachten müssen.

Passend zum Thema hat cryptotax by enzinger hat einen umfassenden Krypto-Steuer-Guide online herausgegeben, der neben wichtigen Informationen zur korrekten Besteuerung von Kryptowährungen auch das Thema KESt-Abzug ab 2024 enthält.


Krypto-Neuvermögen und Wohnsitz in Österreich

Der ab 01.01.2024 eingeführte KESt-Abzug gilt für alle Kunden, die ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. Ein Abzug der Kapitalertragsteuer hat nur zu erfolgen, sofern die gegen Euro verkaufte Kryptowährung ab dem 01.03.2021 („Krypto-Neuvermögen“) erworben wurde. Kryptowährungen, die vor dem 01.03.2021 angeschafft wurden, können ohne Abzug einer Kapitalertragsteuer verkauft werden.

Mitteilung und Ermittlung der Anschaffungskosten

Um die Kapitalertragsteuer korrekt zu berechnen, benötigen die österreichischen Krypto-Plattformen und Broker Informationen zu Anschaffungszeitpunkten und Anschaffungskosten, die von den Kunden bekannt gegeben werden müssen. Da Kryptowährungen auf verschiedenen Plattformen im In- und Ausland gekauft werden und auch auf eigenen Wallets verwahrt werden können, gestaltet sich die Feststellung der Anschaffungskosten für den Kunden nicht immer einfach.

Ein Grund hierfür ist die seit dem 1. März 2022 geltende Rechtslage, nach der Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen steuerneutral sind. In solchen Fällen müssen die ursprünglichen Anschaffungskosten in Euro auf die im Rahmen eines Krypto-Tausches erhaltene Kryptowährung übertragen werden. Finden daher eine Vielzahl von Tauschvorgängen zwischen Kryptowährungen statt, so muss für die Feststellung der Anschaffungskosten in Euro die Transaktionshistorie zurück bis zu den Kaufvorgängen in Euro durchforstet werden. Eine weitere Hürde ist die Ermittlung der Anschaffungskosten bei Krypto-Neuvermögen, wenn eine Kryptowährung in mehreren Tranchen gekauft und auf einer Kryptowährungsadresse verwahrt wird. In einem solchen Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass die Anschaffungskosten auf Basis des gleitenden Durchschnittspreises zu ermitteln und der Krypto-Plattform bzw. Broker mitzuteilen sind. Der gleitende Durchschnittspreis pro Kryptowährung errechnet sich, indem die Summe der Anschaffungskosten der einzelnen Tranchen durch die Menge der jeweiligen Kryptowährung dividiert wird. Bei einer höheren Anzahl von Transaktionen wird die Berechnung der Anschaffungskosten auf Basis des gleitenden Durchschnittspreises nur mit Hilfe eines Krypto-Steuertools zu bewältigen sein.

Plausibilitätsprüfung der Anschaffungskosten

Plattformen und Broker haben die mitgeteilten Anschaffungskosten auf Plausibilität zu überprüfen, wobei eine standardisierte automatisierte Überprüfung erfolgen kann. Sind die mitgeteilten Anschaffungskosten zum jeweiligen Anschaffungszeitpunkt plausibel, so haben Plattformen und Broker vom Veräußerungspreis die mitgeteilten Anschaffungskosten in Abzug zu bringen und vom Gewinn 27,5% Kapitalertragsteuer einzubehalten. In einem solchen Fall muss der Anleger diese Einkünfte nicht mehr in seiner Steuererklärung aufnehmen (sogenannte „Endbesteuerungswirkung“).

Sind die mitgeteilten Anschaffungskosten allerdings unplausibel oder werden vom Kunden keine Informationen übermittelt, so haben Plattformen und Broker einen sogenannten pauschalen KESt Abzug durchzuführen. Vom Veräußerungspreis werden pauschale Anschaffungskosten in Höhe von 50% des Veräußerungspreises angesetzt und auf den resultierenden Gewinn werden 27,5% Kapitalertragsteuer einbehalten. In diesem Fall entfällt aber nicht die Verpflichtung, diese Einkünfte ordnungsgemäß in der Steuererklärung anzugeben. Das Gleiche gilt, wenn vom Kunden unrichtige Daten an die Plattform oder Broker übermittelt werden, selbst wenn diese von diesen als plausibel eingestuft werden. In der Steuererklärung sind die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen und die durch die Plattform bzw. Broker einbehaltene Kapitalertragsteuer wird bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Inländische versus ausländische Plattform

Da der KESt-Abzug nur für inländische Plattformen und Broker greift, ist es möglich und erlaubt auf ausländische Plattformen auszuweichen. In diesem Fall müssen die Gewinne aber auf jeden Fall wie bisher in der Steuererklärung deklariert werden.

Für Kunden, die nur eine inländische Plattform für den Kauf- und Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro verwenden und die Kryptowährungen auch von der inländischen Plattform verwahren lassen, ist der KESt-Abzug jedenfalls ein Vorteil, weil der Plattform alle Informationen zu den Anschaffungskosten vorliegen und der KESt-Abzug einfach administriert werden kann. Der Kunde muss in diesem Fall diese Einkünfte nicht mehr in der Steuererklärung angeben.

Wer auf ausländischen Plattformen bzw. im Defi-Bereich unterwegs ist, wird in der Regel eine Steuererklärung abgeben müssen, in der die Einkünfte in Zusammenhang mit Kryptowährungen zu deklarieren sind. Bei der Erfassung der Einkünfte in der Steuererklärung ergibt sich im Vergleich zum sofortigen KESt-Abzug ein gewisser Liquiditätsvorteil. Bei Nutzung einer inländischen Plattform bzw. Broker wird die Kapitalertragsteuer sofort vom Veräußerungserlös in Abzug gebracht. Wenn man eine ausländische Plattform wählt, muss man die Einkünfte im Rahmen der jährlichen Steuererklärung angeben, für die man bekanntlich bis zum 30.06. des Folgejahres Zeit hat. Die Steuer fällt hier also erst später an. Mit einem Steuerberater kann diese Frist sogar noch weiter nach hinten verschoben werden.

Abschließend lässt sich festhalten, dass diese Neuerungen sowohl für Krypto-Anleger:innen als auch für inländische Plattformen und Broker eine Reihe von Herausforderungen mit sich bringen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der KESt-Abzug in der Praxis bewährt und welche Auswirkungen er tatsächlich auf die Krypto-Landschaft in Österreich haben wird.

Deine ungelesenen Artikel:
18.12.2024

Otterly.AI: Österreichische Serial-Gründer mit mehreren Exits im CV starten neues KI-Startup

Mit Thomas Peham, Klaus-M. Schremser und Josef Trauner gehen drei ausgewiesene Startup-Veteranen mit einem neuen Unternehmen an den Start. Otterly.AI will seinen Kunden ihre Sichtbarkeit in AI-Suchmaschinen zeigen.
/artikel/otterly-ai-seo
18.12.2024

Otterly.AI: Österreichische Serial-Gründer mit mehreren Exits im CV starten neues KI-Startup

Mit Thomas Peham, Klaus-M. Schremser und Josef Trauner gehen drei ausgewiesene Startup-Veteranen mit einem neuen Unternehmen an den Start. Otterly.AI will seinen Kunden ihre Sichtbarkeit in AI-Suchmaschinen zeigen.
/artikel/otterly-ai-seo
Die Otterly.AI-Gründer (vlnr.) Thomas Peham, Josef Trauner und Klaus-M. Schremser | (c) Otterly.AI
Die Otterly.AI-Gründer (vlnr.) Thomas Peham, Josef Trauner und Klaus-M. Schremser | (c) Otterly.AI

Video killed the Radio Star und Internet killed the Video Star. Disruptive Entwicklungen bringen neue Herausforderungen mit sich und momentan ist es wieder soweit: AI-Suchmaschinen wie ChatGPT search, Perplexity und das neue Google-AI-Feature gewinnen gerade rasant an Boden. Gartner sagt einen 50-Prozent-Rückgang bei organischem Suchmaschinen-Traffic bis 2028 voraus. Für klassische Suchmaschinenoptimierung bedeutet das: GenAI killed the SEO-Star – bald ist nichts mehr, wie es war. Die AI spuckt Ergebnisse aus und der angestrebte Click auf die Seite bleibt oft aus. Hier setzt das neue Startup Otterly.AI an.

Otterly.AI-Gründer: “Sich an fundamentale Veränderungen im Such-Ökosystem anpassen”

“Der Übergang zur generativen KI-Suche ist einer der umfassendsten Umbrüche im heutigen Marketing. Wir haben Otterly.AI mit der Vision gegründet, Marken in die Lage zu versetzen, sich an diese fundamentalen Veränderungen im Such-Ökosystem anzupassen und sie mit den Werkzeugen auszustatten, um in dieser komplexen neuen Landschaft sichtbar, wettbewerbsfähig und informiert zu bleiben”, sagt Thomas Peham, Co-Founder von Otterly.AI.

Ist die eigene Page in AI-Suchergebnissen sichtbar?

Die Plattform trackt dazu zentrale Metriken auf den drei großen KI-Suchplattformen, ChatGPT, Google AI Overviews und Perplexity.AI und liefert – aktuell im Wochenrythmus – Einblicke in die Entwicklung von Trends. Dazu stellt Otterly.AI Tools bereit, mit denen Unternehmen ihre KI-Suchleistung verbessern können sollen. Konkret beantwortet die Anwendung etwa die Frage, ob die eigene Website bei KI-Suchanfragen zu bestimmten Themen sichtbar und verlinkt ist und wie prominent diese platziert ist.

Otterly.AI verlässt mit 1.000 Nutzer:innen Stealth-Mode

Gestartet hat das Startup bereits im Oktober – allerdings noch abseits der breiten Öffentlichkeit. Mit Überschreiten der 1.000-Nutzer:innen-Marke verließ es nun den Stealth-Mode. Als Referenzen werden die Unternehmen Datadome, Skale, Downtown Ecommerce und Videoloft genannt. “Das Erreichen von 1.000 Usern in so kurzer Zeit ist ein Beweis dafür, wie wichtig es für Unternehmen ist, ihre Leistung in der KI-gesteuerten Suchlandschaft zu überwachen”, meint dazu Peham.

Drei ausgewiesene Startup-Veteranen als Gründer

Er uns seine zwei Co-Founder, Klaus-M. Schremser und Josef Trauner, bringen für ihre Mission einen beachtlichen Track-Record mit. Peham war Vice President Marketing beim heimischen Soonicorn Storyblok, das sich dieses Jahr ein Investment über 80 Millionen US-Dollar holte. Schremser hat mit Gentics, Wikidocs und Usersnap gleich drei Exits im CV stehen (er sprach darüber auch ausführlich in der brutkasten-Serie “Das Leben nach dem Exit”). Trauner war ebenfalls Co-Founder von Usersnap. Otterly.AI hat bisher kein externes Kapital aufgenommen.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Krypto-KESt 2024: Was österreichische Anleger:innen wissen müssen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-KESt 2024: Was österreichische Anleger:innen wissen müssen

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-KESt 2024: Was österreichische Anleger:innen wissen müssen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-KESt 2024: Was österreichische Anleger:innen wissen müssen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-KESt 2024: Was österreichische Anleger:innen wissen müssen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-KESt 2024: Was österreichische Anleger:innen wissen müssen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-KESt 2024: Was österreichische Anleger:innen wissen müssen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-KESt 2024: Was österreichische Anleger:innen wissen müssen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-KESt 2024: Was österreichische Anleger:innen wissen müssen