02.01.2024

Krypto-KESt 2024: Was österreichische Anleger:innen wissen müssen

Gastbeitrag. Was die ab 2024 verpflichtende Kapitalertragssteuer beim Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro für österreichische Anleger:innen bedeutet? Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger von cryptotax by enzinger fasst dies für den brutkasten zusammen.
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger


Ab dem 01.01.2024 sind österreichische Krypto-Plattformen und Broker wie Bitpanda oder Coinfinity dazu verpflichtet, beim Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro Kapitalertragsteuer (KESt) einzubehalten. Krypto-Steuerexpertin Natalie Enzinger von cryptotax by enzinger erklärt als brutkasten-Gastautorin, was Anleger:innen in Österreich nun beachten müssen.

Passend zum Thema hat cryptotax by enzinger hat einen umfassenden Krypto-Steuer-Guide online herausgegeben, der neben wichtigen Informationen zur korrekten Besteuerung von Kryptowährungen auch das Thema KESt-Abzug ab 2024 enthält.


Krypto-Neuvermögen und Wohnsitz in Österreich

Der ab 01.01.2024 eingeführte KESt-Abzug gilt für alle Kunden, die ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. Ein Abzug der Kapitalertragsteuer hat nur zu erfolgen, sofern die gegen Euro verkaufte Kryptowährung ab dem 01.03.2021 („Krypto-Neuvermögen“) erworben wurde. Kryptowährungen, die vor dem 01.03.2021 angeschafft wurden, können ohne Abzug einer Kapitalertragsteuer verkauft werden.

Mitteilung und Ermittlung der Anschaffungskosten

Um die Kapitalertragsteuer korrekt zu berechnen, benötigen die österreichischen Krypto-Plattformen und Broker Informationen zu Anschaffungszeitpunkten und Anschaffungskosten, die von den Kunden bekannt gegeben werden müssen. Da Kryptowährungen auf verschiedenen Plattformen im In- und Ausland gekauft werden und auch auf eigenen Wallets verwahrt werden können, gestaltet sich die Feststellung der Anschaffungskosten für den Kunden nicht immer einfach.

Ein Grund hierfür ist die seit dem 1. März 2022 geltende Rechtslage, nach der Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen steuerneutral sind. In solchen Fällen müssen die ursprünglichen Anschaffungskosten in Euro auf die im Rahmen eines Krypto-Tausches erhaltene Kryptowährung übertragen werden. Finden daher eine Vielzahl von Tauschvorgängen zwischen Kryptowährungen statt, so muss für die Feststellung der Anschaffungskosten in Euro die Transaktionshistorie zurück bis zu den Kaufvorgängen in Euro durchforstet werden. Eine weitere Hürde ist die Ermittlung der Anschaffungskosten bei Krypto-Neuvermögen, wenn eine Kryptowährung in mehreren Tranchen gekauft und auf einer Kryptowährungsadresse verwahrt wird. In einem solchen Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass die Anschaffungskosten auf Basis des gleitenden Durchschnittspreises zu ermitteln und der Krypto-Plattform bzw. Broker mitzuteilen sind. Der gleitende Durchschnittspreis pro Kryptowährung errechnet sich, indem die Summe der Anschaffungskosten der einzelnen Tranchen durch die Menge der jeweiligen Kryptowährung dividiert wird. Bei einer höheren Anzahl von Transaktionen wird die Berechnung der Anschaffungskosten auf Basis des gleitenden Durchschnittspreises nur mit Hilfe eines Krypto-Steuertools zu bewältigen sein.

Plausibilitätsprüfung der Anschaffungskosten

Plattformen und Broker haben die mitgeteilten Anschaffungskosten auf Plausibilität zu überprüfen, wobei eine standardisierte automatisierte Überprüfung erfolgen kann. Sind die mitgeteilten Anschaffungskosten zum jeweiligen Anschaffungszeitpunkt plausibel, so haben Plattformen und Broker vom Veräußerungspreis die mitgeteilten Anschaffungskosten in Abzug zu bringen und vom Gewinn 27,5% Kapitalertragsteuer einzubehalten. In einem solchen Fall muss der Anleger diese Einkünfte nicht mehr in seiner Steuererklärung aufnehmen (sogenannte „Endbesteuerungswirkung“).

Sind die mitgeteilten Anschaffungskosten allerdings unplausibel oder werden vom Kunden keine Informationen übermittelt, so haben Plattformen und Broker einen sogenannten pauschalen KESt Abzug durchzuführen. Vom Veräußerungspreis werden pauschale Anschaffungskosten in Höhe von 50% des Veräußerungspreises angesetzt und auf den resultierenden Gewinn werden 27,5% Kapitalertragsteuer einbehalten. In diesem Fall entfällt aber nicht die Verpflichtung, diese Einkünfte ordnungsgemäß in der Steuererklärung anzugeben. Das Gleiche gilt, wenn vom Kunden unrichtige Daten an die Plattform oder Broker übermittelt werden, selbst wenn diese von diesen als plausibel eingestuft werden. In der Steuererklärung sind die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen und die durch die Plattform bzw. Broker einbehaltene Kapitalertragsteuer wird bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Inländische versus ausländische Plattform

Da der KESt-Abzug nur für inländische Plattformen und Broker greift, ist es möglich und erlaubt auf ausländische Plattformen auszuweichen. In diesem Fall müssen die Gewinne aber auf jeden Fall wie bisher in der Steuererklärung deklariert werden.

Für Kunden, die nur eine inländische Plattform für den Kauf- und Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro verwenden und die Kryptowährungen auch von der inländischen Plattform verwahren lassen, ist der KESt-Abzug jedenfalls ein Vorteil, weil der Plattform alle Informationen zu den Anschaffungskosten vorliegen und der KESt-Abzug einfach administriert werden kann. Der Kunde muss in diesem Fall diese Einkünfte nicht mehr in der Steuererklärung angeben.

Wer auf ausländischen Plattformen bzw. im Defi-Bereich unterwegs ist, wird in der Regel eine Steuererklärung abgeben müssen, in der die Einkünfte in Zusammenhang mit Kryptowährungen zu deklarieren sind. Bei der Erfassung der Einkünfte in der Steuererklärung ergibt sich im Vergleich zum sofortigen KESt-Abzug ein gewisser Liquiditätsvorteil. Bei Nutzung einer inländischen Plattform bzw. Broker wird die Kapitalertragsteuer sofort vom Veräußerungserlös in Abzug gebracht. Wenn man eine ausländische Plattform wählt, muss man die Einkünfte im Rahmen der jährlichen Steuererklärung angeben, für die man bekanntlich bis zum 30.06. des Folgejahres Zeit hat. Die Steuer fällt hier also erst später an. Mit einem Steuerberater kann diese Frist sogar noch weiter nach hinten verschoben werden.

Abschließend lässt sich festhalten, dass diese Neuerungen sowohl für Krypto-Anleger:innen als auch für inländische Plattformen und Broker eine Reihe von Herausforderungen mit sich bringen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der KESt-Abzug in der Praxis bewährt und welche Auswirkungen er tatsächlich auf die Krypto-Landschaft in Österreich haben wird.

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(vlonru.) Everest Carbon, cortEXplore, My Esel und Simventure nutzten und nutzen die umfassenden Möglichkeiten an den TECH HARBOR-Standorten | (c) TECH HARBOR
(vlonru.) Everest Carbon, cortEXplore, My Esel und Simventure nutzten und nutzen die umfassenden Möglichkeiten an den TECH HARBOR-Standorten | (c) TECH HARBOR / tech2b / My Esel / Simventure

Der Begriff “Co-Working-Space” wäre bei TECH HARBOR in Linz eindeutig zu kurz gegriffen. Viel zu kurz gegriffen. Denn hochwertige Büroräume für Startups gibt es an den zwei Standorten TECHCENTER und NEUE WERFT zwar durchaus. In einem üblichen Co-Working-Space würde man aber wohl sehr schnell an die Grenze stoßen, wenn man dort eine Serienproduktion für Fahrräder oder eine Produktionsstätte für hochpräzise chirurgische Geräte aufbauen wollte.

Genau das und noch viel mehr passiert in den TECH HARBOR-Standorten. Sie bieten Hardware-Startups mit komplexen technischen Anforderungen und teilweise viel Platzbedarf eine Heimat. Große Werkstattbereiche, Techlabs für Forschung und Entwicklung und Lagermöglichkeiten machen dabei den entscheidenden Unterschied.

My Esel: Vom Prototypen bis zur Serienproduktion im TECHCENTER

Ein Unterschied, der etwa dem mittlerweile einer breiten Öffentlichkeit bekannten Holzfahrrad-Startup My Esel mehr als nur die ersten Schritte ermöglichte. “In der Zeit im TECHCENTER fand die Entwicklung von den ersten Prototypen hin zur Serienproduktion statt”, erzählt Gründer Christoph Fraundorfer. 2016 sei nach einer erfolgreichen Crowdfunding-Kampagne von dort aus der Markstart erfolgt. “Parallel wurde an der Optimierung der Rahmenkonstruktion und an den My Esel E-Bikes gearbeitet. 2019 konnten noch aus dem TECHCENTER die ersten E-Bikes ausgeliefert werden.”

Im TECHCENTER kam Christoph Fraundorfer mit My Esel vom Prototypen bis zur Serienproduktion | (c) TECH HARBOR
Im TECHCENTER kam Christoph Fraundorfer mit My Esel vom Prototypen bis zur Serienproduktion | (c) My Esel

Ebenfalls im Jahr 2019 Jahr zog My Esel dann um. “In Traun fanden wir in den ehemaligen Produktionsstätten der Carrera-Brillen unseren neuen Standort. Inzwischen nutzen wir hier über 800 Quadratmeter und konnten 2023 mit etwas mehr als 1.000 Bikes zirka 2.7 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften”, erzählt Fraundorfer.

Simventure: Im TECH HARBOR-Standort zum Wingsuit-Simulator

Die Räumlichkeiten im TECHCENTER blieben danach freilich nicht leer. Auch aktuell arbeiten viele spannende Startups im TECH HARBOR-Standort und schreiben die Erfolgsgeschichten der Zukunft. Einer der Mieter ist etwa Simventure. Das Startup baut Geräte, mit denen Extremsportarten vollimmersiv simuliert werden können. Das erste dieser Geräte – WingSim – simuliert den Flug in einem Wingsuit – in Realität bekanntlich ein hochriskantes Unterfangen.

“Seit dem Einzug im TECHCENTER Anfang 2023 haben wir die Hard- und Software für unseren Prototypen entwickelt. Wir haben diesen Prototypen im Techlab gebaut und umfangreich getestet. Nun können wir den Demonstrator Kunden und potentiellen Investoren vorführen. Wir haben den Firmenwert seit dem Einzug vervielfacht”, sagt Gründer Norman Eisenköck.

Das Simventure-Team baut im TECHCENTER seine Simulatoren | (c) Simventure

Das TECHCENTER biete die idealen Voraussetzungen für das Startup und seine Wachstumsherausforderungen, so der Simventure-Gründer. “Ein Startup ist während der Unternehmensgründung und dem Unternehmens-Aufbau Schwankungen im Bedarf an Büroflächen und – in unserem Fall – eines Mechatronik Labors unterworfen. Die Flexibilität des TECHCENTER hat uns geholfen, diese Schwankungen sehr gut zu berücksichtigen.” Und die Infrastruktur diene nicht nur dem Team zur Arbeit, sondern biete auch schöne Repräsentationsräume, um Partner und Kunden zu empfangen.

cortEXplore: Von der NEUEN WERFT zu Yale und MIT als Kunden

Absolute HighTech-Produkte sind auch aus dem Standort NEUE WERFT schon vielfach hervorgegangen. Bis 2024 hatte dort etwa das Startup cortEXplore seinen Sitz, das eine Technologie für Gehirn-OPs für Forschungszwecke entwickelt hat. “Wir verkaufen unsere Technologie international in die EU, die USA und China und haben Kunden wie die US-Unis Berkeley, Yale und MIT”, sagt Gründer Stefan Schaffelhofer. Diesen April wurde das Unternehmen mehrheitlich von einem internationalen Medizintechnikkonzern übernommen.

Den Grundstein dafür legte cortEXplore am TECH HARBOR-Standort. “Wir haben in der NEUEN WERFT gestartet. Wir hatten zunächst Platz für die Entwicklung, hatten aber auch später ein Lager dort und Platz für Assemblierungen unserer Produkte”, erinnert sich der Gründer. “Es ist die optimale Location in Linz. Sie ist gut für Anlieferungen und den Versand der Produkte. Und es gibt Räumlichkeiten für Veranstaltungen und die Einladung von Kunden.”

cortEXplore baute in der NEUEN WERFT seine Hightech-Produkte für Gehirn-OPs | (c) tech2b/Andreas Balon
cortEXplore baute in der NEUEN WERFT seine Hightech-Produkte für Gehirn-OPs | (c) tech2b/Andreas Balon

Everest Carbon: “Unser Fortschritt übertrifft unsere Erwartungen”

Und auch in der NEUEN WERFT kamen seitdem viele spannende Unternehmen nach, etwa Everest Carbon, das diesen Sommer eingezogen ist. “Momentan entwickeln wir unser erstes Produkt, einen digitalen Umweltsensor für die Bindung von CO2 in Projekten basierend auf dem Prozess des beschleunigten Verwitterns, und testen es in Feldern hier in der Umgebung”, erklärt Gründer Matthias Ginterseder.

In der NEUEN WERFT baue man seit dem Einzug den primären Forschungs- und Produktionsstandort auf. “Wir sind gerade dabei, unser Team in der NEUEN WERFT zu vervollständigen, um Anfang nächsten Jahres die Produktionszahlen unserer ersten Produktlinie bedeutend erhöhen zu können”, sagt der Everest Carbon-Gründer. “Unser Fortschritt dabei übertrifft unsere Erwartungen, nicht zuletzt wegen der proaktiven Unterstützung durch Georg Spiesberger und sein Team hier im TECH HARBOR.” Und auch die Location selbst sei “hervorragend” für das Startup: “Das flexible Platzangebot sowie die zahlreichen Events, helfen uns sehr dabei, unsere Bedürfnisse in verschiedenen Entwicklungsstadien zu decken”, so Ginterseder.

Everest Carbon baut in der NEUEN WERFT gerade seine Produktion auf | (c) TECH HARBOR

Große Zukunftspläne – vom TECH HARBOR in die ganze Welt

Die Voraussetzungen für große Zukunftspläne und weitere Erfolgsgeschichten, wie die oben genannten, sind damit also perfekt gegeben. Der Everest Carbon-Gründer gibt einen Einblick: “Wir wollen in naher Zukunft unser erstes Produkt am Markt etablieren und unsere Technologie als eine bahnbrechende Lösung für zukunftsträchtige Formen von negativen Emissionen etablieren.”

Auch Simventure will am TECH HARBOR-Standort noch viel erreichen, wie Gründer Norman Eisenköck erklärt: “Wir werden weiterhin sowohl die Büroflächen als auch das Techlab für die Entwicklung weiterer Bewegungsplattformen nutzen. Es ist geplant, das weitere Wachsen des Teams und der Produktlinien im TECHCENTER zu machen.” Der erste WingSim werde aber schon bald ins Ars Electronica Center übersiedelt, um dort – ganz in der Nähe – für Kundenvorführungen zur Verfügung zu stehen. “Im Techlab werden dann neue Produkte entwickelt”, so der Gründer.

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