25.11.2021

Krypto-FinTech-Sandbox: EU ermöglicht Ausnahmen von strengen Regeln

EU-Parlament und EU-Rat haben ein Sandbox-Modell für Transaktionen in Krypto-Assets beschlossen. An der eigentlichen Regulierung wird noch gearbeitet.
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Krypto, Bitcoin, Blockchain
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EU-Parlament und EU-Rat haben sich auf ein Sandbox-Modell für Finanzprojekte auf Basis der Blockchain-Technologie geeinigt. Hintergrund sind die Bestrebungen der EU, die Regulierung im Bereich Finanzdienstleistungen an digitale Technologien anzupassen. Das nun beschlossene „DLT Pilot Regime“ ermöglicht vorübergehende Ausnahmen von den bestehenden Vorschriften für FinTech-Projekte, die auf Distributed Ledger Technologie (DLT, die bekannteste ist die Blockchain) setzen. Innerhalb der Sandbox können probehalber Transaktionen in Krypto-Assets gehandelt und auch abgewickelt werden. Das Parlament gab die Einigung am Mittwoch bekannt.

„DLT-Projekte in der EU fördern“

„DLT kann eine Reihe potenzieller Vorteile bei Finanzdienstleistungen mit sich bringen, darunter eine geringere Komplexität, eine höhere Geschwindigkeit bei der End-to-End-Verarbeitung, eine höhere Netzwerk-Resilienz und geringere operative und finanzielle Risiken. Die Einigung über das DLT Pilot Regime soll dazu beitragen, die Entwicklung erfolgreicher DLT-Projekte innerhalb der EU zu fördern. Gleichzeitig ist es uns gelungen, ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zur Wahrung der Finanzstabilität, der Marktintegrität und gleicher Wettbewerbsbedingungen zu schaffen“, sagt der zuständige Europaabgeordnete Johan Van Overtveldt.

Für FinTechs bis zu Marktwert von 6 Mrd. Euro

Im Zuge des Pilot Regimes sollen Erfahrungen gesammelt werden, um für künftige Regulierungen zu lernen. Die EU-Institutionen einigten sich zunächst darauf, dass finanzielle Dienstleistungen über DLTs begrenzt sein sollen. Die Schwellenwerte liegen bei Aktien bei 500 Millionen Euro, bei Anleihen bei 1 Milliarde Euro und bei Unternehmensanleihen bei 200 Millionen Euro. Betreiber von Krypto-Finanzdienstleistungen können diese so lange unter den gelockerten Regeln anbieten, bis ihr Marktwert 6 Milliarden Euro erreicht. Zu dem vorgesehenen Anlegerschutz gehört eine klar definierte Haftungsregelung bei Verlusten aufgrund von Betriebsausfällen.

Krypto-Regulierung lässt auf sich warten

Das DLT Pilot Regime ist Teil des „Digital Finance Package“, das die EU im September 2020 auf den Weg gebracht hatte. Die Einigung auf die Regulierung von Krypto-Assets (MiCA = Markets in Crypto Assets) und die Prävention und Eindämmung von Cyber-Risiken (DORA = Digital Operational Resiliance Act) sind noch ausständig. Zur Krypto-Regulierung selbst (MiCA) geht der Europäische Rat nun mit dem EU-Parlament in Verhandlungen.

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Metaloop, Investment
(c) Metaloop - Die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker (r.) und Alexander Schlick.

Es schien, eine der heimischen Scaleup-Erfolgsstorys zu werden: Vor zwei Jahren sprachen die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker und Alexander Schlick noch von achtstelligen Umsätzen und starkem Wachstum – brutkasten berichtete. Nun gab es aber einen deutlichen Dämpfer: Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vermeldet, dass die Metaloop Europe GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vom zuständigen Landesgericht wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Metaloop: 163 Gläubiger

Die Passiva betragen laut AKV rund 11,08 Millionen Euro (163 Gläubiger) – aktuell sind zehn Mitarbeitende beschäftigt, Gehälter wurden bis inklusive Mai ausbezahlt.

„Nach einer verlustreichen Aufbauphase mit steigenden Umsätzen erreichte das Unternehmen Anfang 2026 den Break-even und arbeitet seither aufgrund einer Fokussierung auf margenstärkere Geschäfte sowie effizienterer Strukturen leicht profitabel. Die Liquidität blieb jedoch angespannt, da weitere Eigenkapitalzuführungen ausblieben. Dies führt zu erhöhtem Aufwand im Tagesgeschäft, eingeschränkter Geschäftsentwicklung und Vertrauensverlust bei Partnern“, liest man beim AKV.

Und weiter. „Trotz positiver operativer Entwicklung reichen die Mittel gemäß eigener Angaben jedoch nicht aus, um anstehende Kreditrückzahlungen zu bedienen. Mangels weiterer Finanzierung besteht daher keine positive Fortbestehensprognose. Laut der uns vorliegenden Unterlagen bewertet die Schuldnerin ihre Aktiva mit rund 10,2 Millionen Euro.“

Fortführung geplant

Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Dabei sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten, die innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans ausbezahlt werden soll. Finanziert werden soll dies zunächst durch den Abbau von Lagerbeständen und das Eintreiben offener Forderungen sowie später aus den laufenden Geschäftserträgen.

Der Sanierungsplan wird vor der Abstimmung noch konkretisiert bzw. angepasst, während der Alpenländische Kreditorenverband seine Umsetzbarkeit prüft und dabei auch bewertet, ob der Zahlungsvorschlag – der nur dem gesetzlichen Minimum entspricht – noch verbessert werden kann.


Eine Anfrage an die beiden Gründer zu den Hintergründen wurde vonseiten des brutkasten gestellt.

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