15.09.2020

Krypto-FinTech Coinpanion erhält Investment von mySugr-Gründer

Insgesamt 330.000 Euro Investment gibt es für das FinTech-Startup Coinpanion. Angeführt wird die Runde von mySugr-Cofounder Frank Westermann.
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Coinpanion
(c) Coinpanion: Das Gründer-Team

Coinpanion, ein Startup mit Fokus auf digitales Vermögensmanagement mit Sitz in Wien, sicherte sich ein Pre-Seed-Investment, das durch den COVID-19 Start-up-Fonds der Österreichischen Regierung auf insgesamt 330.000 Euro aufgestockt wird.

Den Lead in der Investmentrunde übernimmt Frank Westermann – der Founding CEO von mySugr, welches vor drei Jahren im Rahmen eines der größten Digital Health Exits an Roche verkauft wurde. Westermann investiert gemeinsam mit Anton Kittelberger, CEO von mySugr, in das Startup.

„Die größte Stärke von Coinpanion ist das super starke Founder Team,“ sagt Westermann: „In Zeiten von inflationär hohen Asset Preisen sehe ich im Kryptobereich große Chancen. Vielen Kryptoinvestoren fehlt das Know-How ihre Kryptowährungen über Bitcoin hinaus zu diversifizieren.“ Coinpanion schaffe diese Diversifizierung „mit einer intuitiven Benutzeroberfläche und in Übereinstimmung mit den regulatorischen Anforderungen der EU und Österreichs,“ so Westermann.

Wofür Coinpanion das Kapital verwenden wird

„Wir planen das Investment unter anderem für Neuanstellungen zu verwenden, die uns auf unserem Wachstumskurs unterstützen“, sagt Alexander Valtingojer, CEO von Coinpanion: „Unsere Vision ist es, den hoch komplexen Kryptomarkt der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und einen neuen Strom von Anlagemöglichkeiten für Investoren zu öffnen, die bisher nicht daran gedacht haben, Kryptowährungen in ihrem Portfolio zu halten.“

Das Modell von Coinpanion

Das FinTech-Startup ermöglicht es jedem, ohne Vorkenntnisse ein diversifiziertes Portfolio aus Kryptowährungen zu erstellen. Die Portfolios werden mit Hilfe des firmeneigenen Algorithmus automatisch verwaltet.

Coinpanion setzt dabei auf moderne Sicherheitsstandards und versicherten Kundeneinlagen, wie es in einer Presseaussendung heißt. Die Plattform verzeichnet in der Private Beta-Phase, die vor etwa einem Monat gestartet wurde, bereits sechsstellige Assets Under Management (verwaltetes Kapital). Das FinTech strebt eine Seed-Finanzierungsrunde im ersten Quartal 2021 an.

Coinpanion-Founder als brutkasten-Autoren

Für den brutkasten schreiben die Founder von Coinpanion regelmäßig Gastbeiträge zum Thema Krypto und Geldanlage. Alle Beiträge können unter diesem Link abgerufen werden.

Disclaimer: Die mySugr-Gründer sind über die sweet.fund GmbH & Co KG zu 2,6566 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Krypto-FinTech Coinpanion erhält Investment von mySugr-Gründer

  • Coinpanion, ein Startup mit Fokus auf digitales Vermögensmanagement mit Sitz in Wien, sicherte sich ein Pre-Seed-Investment, das durch den COVID-19 Start-up-Fond der Österreichischen Regierung auf insgesamt 330.000 Euro aufgestockt wird.
  • Den Lead in der Investmentrunde übernimmt Frank Westermann – der Founding CEO von mySugr, welches vor drei Jahren im Rahmen eines der größten Digital Health Exits an Roche verkauft wurde.
  • „Wir planen das Investment unter anderem für Neuanstellungen zu verwenden, die uns auf unserem Wachstumskurs unterstützen“, sagt Alexander Valtingojer, CEO von Coinpanion.
  • Das FinTech-Startup ermöglicht es jedem, ohne Vorkenntnisse ein diversifiziertes Portfolio aus Kryptowährungen zu erstellen.
  • Das FinTech strebt eine Seed-Finanzierungsrunde im ersten Quartal 2021 an.

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