24.01.2022

Krypto-Experten zum aktuellen Crash: “Langsam offensichtlich ein Bärenmarkt”

Crash auf den Kryptomärkten: Christopher Obereder (u.a. CoinStats) und Matthias Reder (Coinfinity) über die Hintergründe und Auswirkungen.
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Christopher Obereder und Matthias Reder
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Der Crash auf dem Krypto-Markt dauert weiterhin an. Nach einem verlustreichen Wochenende startet beispielsweise die bekannteste und größte Kryptowährung, Bitcoin, mit einem Wert von 33.500 Dollar in die Woche. Damit ist sie von ihrem Allzeithoch im November 2021 (68.744 Dollar) weit entfernt. Die Krypto-Experten Christopher Obereder (u.a. CoinStats) und Matthias Reder (Coinfinity) teilen ihre Einschätzung über Ursachen des Crashs der Kryptowährungen und die damit einhergehenden Folgen und Entwicklungen für Krypto-Startups bzw. Anleger:innen.

Entrepreneur und Investor Christopher Obereder sieht in den aktuellen Entwicklungen mehrere Ursachen. Neben dem Russland-Ukraine-Konflikt hätten sicherlich auch die Verbotsdebatten rund um Kryptowährungen in der EU und in Russland eine enorme Rolle bei diesem Abwärtstrend gespielt. Der Markt wurde insgesamt extrem von dieser Unruhe beeinflusst, ein Rutsch unter die 40.000 Dollar-Marke war die Folge und der Crash wurde zusätzlich von der Fed Leitzins-Debatte befeuert. In diesem sehen sowohl Obereder als auch Reder den größten Faktor für die aktuellen Entwicklungen. Matthias Reder stellt dazu fest: 

“Bitcoin und Co. bzw. der Kryptomarkt allgemein ist und bleibt ein Hochrisiko-Markt. Wenn dann noch dazu im wichtigsten Krypto-Land der Welt, den USA, die amerikanische Notenbank (Federeal Reserve) den Ausstieg aus der ultralockeren Geldpolitik inklusive vier Zinsschritten nach oben noch für 2022 ankündigt, dann hat dies massive Auswirkungen auf die Liquidität im Gesamtmarkt. Der risikolose Zinssatz bewirkt, dass Geld wieder aus dem Krypto-Markt herausgenommen wird.“

Kursschwankungen sind eher Norm als Ausnahme

Außerdem seien laut Reder bei einem kleinen Markt mit ca. 1.500 Milliarden US Dollar an Marktkapitalisierung Abverkäufe auch für stärkere Kursverluste verantwortlich. 

Kryptowährungen gelten grundsätzlich als sehr schwankungsanfällig. Nicht zuletzt ist das etwa daran zu sehen, dass Tweets wie beispielsweise jene von Tesla-Chef Elon Musk die Kurse beeinflussen können. 

Krypto ist ein hoch spekulatives, riskantes und volatiles Asset. Steigende Zinsen haben folglich tendenziell negative Auswirkungen darauf. Denn weniger risikoreiche und zinstragende Anlagen werden dadurch attraktiver. Christopher Obereder verweist außerdem auf die Korrelation zwischen Tech-Aktien und Kryptowährungen, welche aktuell ebenfalls von ihrem Allzeithoch weit entfernt sind. “Für viele Expert:innen befinden wir uns nun eben langsam aber offensichtlich in einem Bärenmarkt”, hält Obereder fest. Seiner Meinung nach würde diese Entwicklung noch die nächsten sechs bis zwölf Monate anhalten, soweit die Federal Reserve ihren Plänen treu bleibt und den angekündigten Kurs durchzieht. 

Matthias Reder rät außerdem dazu, den Zeithorizont von drei Monaten auf drei Jahre zu erweitern. Er wisse nicht, ob der Krypto-Winter einen längerfristigen Bärenmarkt übergehen kann. Dies werde zwar jene Inverstor:innen schmerzen, die im November an der Spitze eingestiegen sind, zugleich gibt es ihnen aber auch Anlass, sich wichtige Fragen zu ihren Investments zu stellen: “Warum hat man in Kryptowerte investiert? Was waren die ursprünglichen Beweggründe? Passen die noch zum aktuellen persönlichen Umfeld?”

Dennoch Hoffnung für die Startup-Szene?

Mit Blick auf die Krypto-Startup-Szene bleibt Matthias Reder allerdings positiv und sieht hierfür ein weiterhin günstiges Umfeld, “da mit einer Inflationsrate von über sieben Prozent in den USA und über fünf Prozent in Europa für viele Kapitalgeber:innen ein Horten von Liquidität auf der Bank einfach einer Geldvernichtung gleich kommt.” Dementsprechend prognostiziert er auch für die Zukunft weitere Investitionen, denn speziell die Krypto-Branche würde hier ein sehr gutes Chancen-Risiko-Profil bieten.

Obereders Hoffnung, dass Tech-Unternehmen wie Tesla und Co. den Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptieren würden, ist zwischenzeitlich geschwunden. Auch die Option, dass in 2022 noch ein bis zwei Länder den Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptieren würden, sieht er aktuell nicht mehr. “Die Wahrscheinlichkeit, dass wir schnelle, höhere Kurse sehen sinkt immer weiter. Ich bin mir zu 90 Prozent sicher, dass wir die nächsten sechs bis zwölf Monate weitere Abverkäufe sehen.”

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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