22.03.2021

Krypto-Experte: Darum ist die „Supercycle“-Theorie zu Bitcoin gefährlich

Manche sehen bei Bitcoin einen Superzyklus gekommen, in dem es keine größere Korrekturen mehr gibt. Christopher Obereder von Coin Stats warnt jedoch davor.
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Christopher Obereder ist CMO bei Coin Stats.
Christopher Obereder ist Serial Entrepreneur und CMO bei Coin Stats. | © Christopher Obereder

Erst Mitte März hatte Bitcoin erneut einen Rekordstand erreicht und zwischenzeitlich das erste Mal in der Geschichte die 60.000-Dollar-Marke überschritten. Der nun schon mehrere Monate andauernde Preisanstieg setzte sich damit fort – im Februar hatte die Kryptowährung erstmals die 50.000-Dollar-Grenze geschafft, im Jänner die 40.000 Dollar. So mancher sieht daher bereits einen „Superzyklus“ gekommen – so etwa Dan Held von der Krypto-Börse Kraken, der einen Bitcoin-Preis von 1 Million Dollar prognostiziert.

Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff? Kurz: Die Idee, dass Bitcoin ein völlig neues Stadium erreicht hat – in dem die herkömlichen Zyklen aus Anstieg und Rückgang obsolet geworden sind. Die Annahme: Durch den verstärkten Einstieg von institutionellen Investoren wie großen Fonds und Vermögensverwaltern bleibt die Bitcoin-Nachfrage so hoch, dass die größeren Preisschwankungen der Vergangenheit angehören.

Neues Branding für größeren Aufschwung

Aber stimmt das auch? Wie schon kürzlich zu den Auswirkungen des US-Konjunkturpakets haben wir wieder mit Serial Entrepreneur und Coins-Stats-CMO Christopher Obereder gesprochen – und ihn zum „Supercycle“ befragt. „Der Begriff ist neues Branding für einen Aufschwung, der noch größer sein wird als die vorherigen“, sagt Obereder. „Man findet Argumente, warum es dieses Mal anders ist“.

Worum geht es konkret? In den bisherigen Bitcoin-Zyklen folgten auf starke Aufschwünge irgendwann scharfe Korrekturen mit Preisrückgängen von rund 80 Prozent – so war es etwa 2012/13, aber auch 2017/18, als Bitcoin erstmals den Mainstream erreichte. In herkömmlichen Zyklen folgt auf die Korrekten eine Phase der Seitwärtsbewegung, bevor dann der nächste „Bull Run“ mit anhaltendend steigenden Preisen losgeht. Dies geht auch einher mit den „Halvings“ – die Zeitpunkte, an denen die Belohnung, die ein Bitcoin-Miner für eine geschürfte Coin erhält, halbiert wird.

„Supercycle“-Theorie erwartet massiven Preisanstieg bei Bitcoin

Ein beliebtes Modell zur Prognose von Preisen bei Kryptowährungen, aber auch bei Rohstoffen, ist das Stock-to-Flow-Modell. Es setzt die vorhandenen Einheiten – etwa von Bitcoin – in Relation zu jenen, die neu geschaffen werden. „Das Stock-to-Flow-Modell prognostiziert, dass wir bis Ende des Jahres bei ungefähr 87.000 Dollar liegen werden. Aber bis zum nächsten Halving 2024 ist dann nicht mehr so viel Spielraum“, erklärt Obereder.

Hier kommt aber der Superzyklus ins Spiel: Vertreter dieses Konzepts gehen davon aus, dass der Preis viel stärker steigen wird – eben, weil es sich um keinen herkömmlichen Zyklus mehr handelt. „Es gibt teilweise Vorhersagen, dass uns dieser Superzyklus bis auf 800.000 oder 1.000.000 Dollar bringen wird“, sagt Obereder.

Keine Korrekturen mehr?

Und in einem solchen „Supercycle“ wären – so die Annahme – massive Preisrückgänge keine Gefahr mehr: „Der Superzyklus wird so beschrieben, dass er diese mehr als 80-prozentigen Korrekturen nicht mehr mit sich bringt, weil nun institutionelle Investoren an Bord sind und die langfristig orientiert sind“.

Obereder warnt jedoch vor dieser Annahme: „Natürlich sind diesmal andere Player dabei, sonst würden auch nicht diese Marktkapitalisierung sehen. Aber das heißt nicht, dass es keine Korrekturen geben wird. Es wird sie geben und sie werden in Summe auch 50 bis 90 Prozent betragen“. Diese Korrekturen würden auch nicht von heute auf morgen kommen, sondern sich über ein halbes oder ganzes Jahr ziehen.

Gefahr für Privatanleger

Dass institutionelle Investoren am Kryptomarkt aktiv sind, heißt nach Einschätzung Obereders nicht notwendigerweise, dass die Preise stabiler werden müssten: „Es kann in beide Richtungen gehen, denn wenn die Großen abverkaufen, gibt es stärkeren Druck nach unten“, warnt der Coin-Stats-CMO.

Für Privatanleger ist es laut Obereder sogar gefährlich, von einem Superzyklus auszugehen: „Das führt nur dazu, dass die Leute ‚all in‘ sind und niemals Gewinne mitnehmen“, sagt Obereder. „Die größte Lektion, die man am Kryptomarkt aber lernen soll, ist immer, dass man Gewinne mitnehmen muss, denn jeden Tag könnte es in die andere Richtung gehen und der Bullenmarkt ist vorbei“.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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