19.04.2021

Krypto: So bewegen sich die Kurse von Bitcoin & Co. nach dem Crash vom Vortag

Am Sonntag war der Kryptomarkt schwer unter Druck geraten. Zu Wochenbeginn stabilisierte er sich - eine deutliche Erholung blieb aber aus. Über die Gründe des Abverkaufs sind sich Analysten nicht einig.
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Der Kryptomarkt stabilisierte sich nach dem Abverkauf vom Vortag
Der Kryptomarkt stabilisierte sich nach dem Abverkauf vom Vortag. | Foto: Adobe Stock

Die scharfe Preiskorrektur am Kryptomarkt vom Sonntag hat sich zu Wochenbeginn nicht fortgesetzt. Die Kurse der wichtigsten Kryptowährungen haben sich nach dem Abverkauf stabilisiert. Eine deutliche Erholungsbewegung blieb aber ebenfalls aus. Ob die scharfen Kursrückgänge vom Vortag auf den Ausfall von Mining-Pools im Nordwesten Chinas zurückzuführen sind, darüber diskutieren Analysten noch.

Klar ist jedoch: Der Bitcon-Kurs fiel am Sonntag von über 60.000 Dollar bis auf etwas unter 53.000 Dollar. Im Tagesverlauf erholte er sich wieder etwas bis auf 56.000 Dollar. Am Montag in der Früh setzte er seine vorsichtige Erholungsbewegung fort, am Vormittag lag der Kurs zuletzt bei 57.000 Dollar.

Auch bei Ethereum standen die Zeichen am Montagvormittag auf Stabilisierung. Der Ether-Kurs war etwas weniger stark von 2.340 bis auf knapp über 2.000 Dollar gefallen. Nun stand er wieder bei 2.250 Dollar. Auf 7-Tages-Sicht lag Ethereum sogar knapp 5 Prozent im Plus.

Stark betroffen gewesen waren am Vortag einige der in den vergangenen Wochen besonders gut gelaufenen Kryptowährungen: Verluste von um die zehn Prozent oder mehr verzeichneten unter den Top-20-Assets nach Marktkapitalisierung etwa XRP, Polkadot (DOT), Litecoin (LTC), Theta oder Filecoin (FIL). Alle fünf Assets legten am Montag in der Früh zunächst wieder klar zu. Im Lauf des Vormittags gaben sie ihre Gewinne jedoch weitgehend wieder ab und standen ungefähr am selben Niveau wie am Vortag.

Dogecoin, VeChain und Solana trotzten Abverkauf

Einige Kryptowährungen hatten sich am Sonntag dem Abverkauf entziehen können: Da war zunächst einmal Dogecoin (DOGE). Die als Scherz gestartete Kryptowährung war, wie berichtet, bereits in der Vorwoche massiv nach oben gezogen – was nicht zuletzt an Tweets von Tesla-CEO Elon Musk gelegen haben dürfte, der schon in der Vergangenheit immer wieder gerne über Dogecoin gewtittert hatte. Der DOGE-Kurs zeigte sich am Sonntag vom breiten Verkauf völlig unbeeindruckt und stieg um Gegenteil auch noch um 37 Prozent.

Unter den Top-20-Kryptowährungen legten am Vortag außerdem der VET-Token des auf Supply-Chain-Management spezialisierten VeChain-Netzwerks (plus 12 Prozent) und vor allem das sich als Ethereum-Alternative positionierende Solana (plus 29 Prozent) trotz der schwachen Marktstimmung zu. Alle drei Assets waren auch am Montagvormittag weiter starkt gefragt. Der DOGE-Kurs stieg um weitere 35 Prozent, der VET-Kurs um 11 Prozent und für Solana ging es 14 Prozent nach oben.

Uneinigkeit über Hintergründe des Crashs

Was die Hintergründe des Crashs vom Sonntag angeht, verwies mit Willy Woo einer der bekanntesten Krypto-Analysten auf den Ausfall von Mining-Kapazitäten in China. Dies hätte den Preis unter Druck gebracht und in weiterer Folge zahlreiche Trader dazu gezwungen, ihre Positionen aufzulösen.

Nicht alle Analysten teilten die Einschätzung vollständig: Adam Cochran, Partner bei Cinneamhain Venture, etwa bezeichnete die Idee, dass der Ausfall in China den Bitcoin-Kursrutsch ausgelöst hatte, als „völligen Blödsinn“.

Kritik kam auch von Larry Cermak, dem Director of Research bei The Block:

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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