30.09.2020

Trading, Staking & STO – alles (un)klar bei den Steuern?

Natalie Enzinger beleuchtet bei einem DAAA-Online-Event zu Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 die wichtigsten Aspekte des Themas.
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger
kooperation

Die Welt der Krypto-Assets entwickelt sich rasant weiter. Ständig entstehen neue Anwendungen und Investmentmöglichkeiten – die Klärung der damit verbundenen steuerlichen Fragen hinkt aber deutlich hinterher. Die österreichische Finanzverwaltung hat bislang nur eine kurze BMF-Info veröffentlicht, die neben Äußerungen zum Mining hauptsächlich Aussagen zum Trading von Krypto-Assets umfasst. Viele praxisrelevante Fragen im Ertragsteuerrecht werden jedoch gar nicht behandelt oder bleiben offen. Anwender und Investoren sind daher mit großen steuerlichen Unsicherheiten konfrontiert.

Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht: Natalie Enzinger gibt Steuer-Insights zu Trading, Staking & STO

Bei einem Online-Event der DAAA (Digital Asset Association Austria) zum Thema Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 wird Natalie Enzinger (Enzinger Steuerberatung, Vorstand DAAA) in ihrem Vortrag auf den Status Quo und auf die Herausforderungen in Zusammenhang mit Trading, Staking & STO eingehen und von bisherigen Erfahrungen mit den Finanzämtern berichten. Neben dem Trading von Krypto-Assets wird sie sich den offenen und ungeklärten steuerlichen Fragen rund um das Staking von Krypto-Assets widmen, dessen Bedeutung in der Praxis als „passive Einkunftsquelle“ stetig zunimmt.

Fraglich ist beispielsweise, ob das Staking mit Mining vergleichbar ist, ob das „Delegating“ gleich zu behandeln ist wie das „Betreiben eines Stake-Pools“, wie die Staking Rewards zu besteuern sind und ob diese nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden können. Hinsichtlich Security Token Offerings (STO) wird analysiert, inwieweit von Emittenten ausgegebene Token dem Eigen- bzw. Fremdkapital zuzuordnen sind, welche steuerliche Konsequenzen damit verbunden und wie Erträge beim Investor letztendlich zu versteuern sind.

Diese spannenden Themen werden anschließend im Rahmen einer Podiumsdiskussion gemeinsam mit den Experten Niklas Schmidt (Wolf Theiss), Klaus Hirschler (WU Wien) und Florian Wimmer (Blockpit) diskutiert – moderiert von Natalie Enzinger. Neben einem kompakten Überblick über die derzeit brennenden steuerlichen Fragestellungen bietet die Veranstaltung somit mögliche Lösungsansätze von namhaften Experten. Für eine abschließende Klärung wären jedoch entsprechende Aussagen der Finanzverwaltung notwendig. Die DAAA setzt sich für rasche steuerliche Klarstellungen und Lösungen rund um die Themen Trading, Staking & STO ein. „Derzeit herrscht eine hohe Rechtsunsicherheit, da zu vielen Fragen keine Antworten von Seiten der Finanzverwaltung vorliegen. Rasch Klarheit in diesen Bereichen zu schaffen, ist oberstes Ziel der DAAA“, sagt Paul Pöltner, Obmann DAAA.

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Easelink
© Luxshare - (v.l.) Hermann Stockinger, Gründer & CEO Easelink und Harvey Yuan, General Manager Luxshare.

2022 schloss das Grazer Startup Easelink eine 8,3 Millionen Euro schwere Series-A-Finanzierungsrunde ab, der im Oktober 2024 ein 1,5 Mio. Euro-Investment von Verbund X Ventures folgte. Im November 2025 gründete man die Matrix Charging Interest Group (MCIG), eine Branchenkooperation zur Standardisierung der „Matrix Charging Technologie“, die vom österreichischen High-Tech-Unternehmen entwickelt wurde. Dem folgte heuer eine Kooperation mit SEG Automotive – brutkasten berichtete. Nun hat man in China den ersten Technologie-Lizenzpartner gewinnen können.

China gilt als der weltweit größte Markt für Elektromobilität und war für Easelink schon immer von zentraler strategischer Bedeutung – siehe 2018. Für die Industrialisierung und Bereitstellung von Matrix Charging verlangen die spezifischen Anforderungen des chinesischen Automobilmarkts einen Local-for-Local-Ansatz. „Mit Luxshare gewinnt Easelink einen dedizierten Lizenznehmer für China – ein weiterer Schritt in der Strategie, in allen wichtigen Automobilmärkten Lizenz- und Industrialisierungspartner für Matrix Charging aufzubauen“, liest man in der Aussendung. Die Partnerschaft hat bereits zu konkreten Marktaktivitäten geführt: Beide Unternehmen arbeiten an ersten OEM-Projekten (Original Equipment Manufacturer), um die Technologie in künftige Fahrzeugplattformen zu integrieren.

„Wir sehen großes Potenzial in unserer Zusammenarbeit mit Easelink, die es uns ermöglicht, neue Kundensegmente im Bereich der automatisierten Abrechnung zu erschließen. Darüber hinaus sind wir uns der entscheidenden Rolle bewusst, die die Standardisierung neuer Schnittstellen spielt, und setzen uns daher in der ‚Matrix Charging Interest Group‘ für die entsprechenden Standardisierungsbemühungen ein, um Interoperabilität und eine breite Marktakzeptanz sicherzustellen“, sagt Harvey Yuan, General Manager von Luxshare.

„Wachsende Präsenz in China“

Die Zusammenarbeit baut auf Luxshares Erfahrung auf, gemeinsam mit führenden internationalen Technologieunternehmen Produkte zu industrialisieren und „in großem Maßstab“ zu fertigen. Gleichzeitig wird Easelink sein lokales Team in China weiter ausbauen, um die technische und projektbezogene Zusammenarbeit mit Luxshare und chinesischen OEMs eng zu begleiten.

„Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit einem global so bedeutenden Unternehmen wie Luxshare – einem komplementären Partner mit starkem Engineering-Know-how“, sagt Hermann Stockinger, Gründer & CEO Easelink. „Gemeinsam konzentrieren wir uns darauf, Kunden in China vor Ort zu betreuen und Matrix Charging in bestehende Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie zu integrieren. Diese Partnerschaft ist ein wichtiger Meilenstein für unsere wachsende Präsenz in China und ein zentraler Baustein unserer Mission, den globalen Industriestandard für automatisiertes Laden zu setzen.“

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AI Summaries

Trading, Staking & STO – alles (un)klar bei den Steuern?

  • Ständig entstehen in der Welt der Krypto-Assets neue Anwendungen und Investmentmöglichkeiten – die Klärung der damit verbundenen steuerlichen Fragen hinkt aber deutlich hinterher.
  • Die österreichische Finanzverwaltung hat bislang nur eine kurze BMF-Info veröffentlicht, die neben Äußerungen zum Mining hauptsächlich Aussagen zum Trading von Krypto-Assets umfasst.
  • Viele praxisrelevante Fragen im Ertragsteuerrecht werden jedoch gar nicht behandelt oder bleiben offen.
  • Bei einem Online-Event der DAAA zum Thema Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 wird Natalie Enzinger in ihrem Vortrag auf den Status Quo und auf die Herausforderungen in Zusammenhang mit Trading, Staking & STO eingehen und von bisherigen Erfahrungen mit den Finanzämtern berichten.
  • Hinsichtlich Security Token Offerings (STO) wird dabei etwa analysiert, inwieweit von Emittenten ausgegebene Token dem Eigen- bzw. Fremdkapital zuzuordnen sind, welche steuerliche Konsequenzen damit verbunden und wie Erträge beim Investor letztendlich zu versteuern sind.
  • Die DAAA setzt sich für rasche steuerliche Klarstellungen und Lösungen rund um die Themen Trading, Staking & STO ein.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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  • Die österreichische Finanzverwaltung hat bislang nur eine kurze BMF-Info veröffentlicht, die neben Äußerungen zum Mining hauptsächlich Aussagen zum Trading von Krypto-Assets umfasst.
  • Viele praxisrelevante Fragen im Ertragsteuerrecht werden jedoch gar nicht behandelt oder bleiben offen.
  • Bei einem Online-Event der DAAA zum Thema Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 wird Natalie Enzinger in ihrem Vortrag auf den Status Quo und auf die Herausforderungen in Zusammenhang mit Trading, Staking & STO eingehen und von bisherigen Erfahrungen mit den Finanzämtern berichten.
  • Hinsichtlich Security Token Offerings (STO) wird dabei etwa analysiert, inwieweit von Emittenten ausgegebene Token dem Eigen- bzw. Fremdkapital zuzuordnen sind, welche steuerliche Konsequenzen damit verbunden und wie Erträge beim Investor letztendlich zu versteuern sind.
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