30.09.2020

Trading, Staking & STO – alles (un)klar bei den Steuern?

Natalie Enzinger beleuchtet bei einem DAAA-Online-Event zu Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 die wichtigsten Aspekte des Themas.
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger
kooperation

Die Welt der Krypto-Assets entwickelt sich rasant weiter. Ständig entstehen neue Anwendungen und Investmentmöglichkeiten – die Klärung der damit verbundenen steuerlichen Fragen hinkt aber deutlich hinterher. Die österreichische Finanzverwaltung hat bislang nur eine kurze BMF-Info veröffentlicht, die neben Äußerungen zum Mining hauptsächlich Aussagen zum Trading von Krypto-Assets umfasst. Viele praxisrelevante Fragen im Ertragsteuerrecht werden jedoch gar nicht behandelt oder bleiben offen. Anwender und Investoren sind daher mit großen steuerlichen Unsicherheiten konfrontiert.

Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht: Natalie Enzinger gibt Steuer-Insights zu Trading, Staking & STO

Bei einem Online-Event der DAAA (Digital Asset Association Austria) zum Thema Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 wird Natalie Enzinger (Enzinger Steuerberatung, Vorstand DAAA) in ihrem Vortrag auf den Status Quo und auf die Herausforderungen in Zusammenhang mit Trading, Staking & STO eingehen und von bisherigen Erfahrungen mit den Finanzämtern berichten. Neben dem Trading von Krypto-Assets wird sie sich den offenen und ungeklärten steuerlichen Fragen rund um das Staking von Krypto-Assets widmen, dessen Bedeutung in der Praxis als „passive Einkunftsquelle“ stetig zunimmt.

Fraglich ist beispielsweise, ob das Staking mit Mining vergleichbar ist, ob das “Delegating” gleich zu behandeln ist wie das “Betreiben eines Stake-Pools”, wie die Staking Rewards zu besteuern sind und ob diese nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden können. Hinsichtlich Security Token Offerings (STO) wird analysiert, inwieweit von Emittenten ausgegebene Token dem Eigen- bzw. Fremdkapital zuzuordnen sind, welche steuerliche Konsequenzen damit verbunden und wie Erträge beim Investor letztendlich zu versteuern sind.

Diese spannenden Themen werden anschließend im Rahmen einer Podiumsdiskussion gemeinsam mit den Experten Niklas Schmidt (Wolf Theiss), Klaus Hirschler (WU Wien) und Florian Wimmer (Blockpit) diskutiert – moderiert von Natalie Enzinger. Neben einem kompakten Überblick über die derzeit brennenden steuerlichen Fragestellungen bietet die Veranstaltung somit mögliche Lösungsansätze von namhaften Experten. Für eine abschließende Klärung wären jedoch entsprechende Aussagen der Finanzverwaltung notwendig. Die DAAA setzt sich für rasche steuerliche Klarstellungen und Lösungen rund um die Themen Trading, Staking & STO ein. “Derzeit herrscht eine hohe Rechtsunsicherheit, da zu vielen Fragen keine Antworten von Seiten der Finanzverwaltung vorliegen. Rasch Klarheit in diesen Bereichen zu schaffen, ist oberstes Ziel der DAAA”, sagt Paul Pöltner, Obmann DAAA.

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4 Tage-Woche, Martin Kocher, egger, TeamEcho, 35 Stunden-Woche, Arbeitszeitverkürzung, Teilzeit,
(c) TeamEcho - Markus Koblmüller (l.) und David Schellander von TeamEcho.

Wie ist die Stimmung im Unternehmen? Seit 2015 hilft das Linzer Startup teamecho mit seiner Feedback-Plattform dabei, diese Frage zu beantworten – und zwar nicht einmal im Jahr, sondern in einem laufenden Prozess. Damit könne man das Arbeitsklima “in Echtzeit verbessern”, so der Claim des Startups, das vor Jahren eines der ersten in Österreich war, das die Vier-Tage-Woche einführte.

Besonders starker Anstieg psychischer Belastung am Arbeitsplatz seit Corona

Nun erweitert teamecho sein Angebot um ein neues Modul, mit dem psychische Belastungen am Arbeitsplatz erfasst werden sollen. “Die psychische Gesundheit von Mitarbeitenden ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Mit unserer neuen Funktion bieten wir Unternehmen eine einfache, aber wirkungsvolle Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern und Risiken frühzeitig zu erkennen”, erklärt dazu Co-Founder und Geschäftsführer Markus Koblmüller in einer Aussendung.

“Besonders in Zeiten, in denen psychische Belastungen stark zunehmen, ist es entscheidend, proaktiv zu handeln”, meint der Gründer. Denn insbesondere seit der Covid-Pandemie habe die psychische Belastung am Arbeitsplatz statistisch deutlich zugenommen, führt teamecho an. Demnach wurde etwa in Deutschland von der “KKH Kaufmännische Krankenkasse” im ersten Halbjahr 2023 ein Anstieg der Ausfalltage wegen psychischer Belastungen um 85 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erfasst. In Österreich habe sich die Anzahl der Krankenstandstage aufgrund psychischer Erkrankungen seit Mitte der 1990er-Jahre vervierfacht. Aktuell fühlten sich laut einer Erhebung der Arbeiterkammer Österreich mehr als 60 Prozent der Beschäftigten einem psychischen Gesundheitsrisiko ausgesetzt.

Zusammenarbeit mit Kepler-Uni für neues teamecho-Modul

Das neue Modul wurde in Zusammenarbeit mit Arbeitspsychologinnen der Johannes Kepler Universität Linz entwickelt. “Es bietet eine wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Methode zur Analyse psychischer Belastungen im Unternehmen. Durch die Erfassung valider Daten können gezielte und nachhaltige Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit implementiert werden”, heißt es von teamecho. Das Modul ist direkt in die bestehende Plattform integriert. Es
erlaube “die anonyme Erfassung und Bewertung konkreter psychischer Belastungsfaktoren, sodass Mitarbeitende offen über ihre Erfahrungen berichten können, ohne persönliche Konsequenzen befürchten zu müssen”, so das Startup.

Mit dem Modul könnten Unternehmen laut teamecho auch gesetzliche Vorgaben erfüllen, die sonst häufig vernachlässigt würden. Sowohl das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in Österreich als auch das Arbeitsschutzgesetz in Deutschland verlangen demnach die regelmäßige Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und die Umsetzung präventiver Maßnahmen. “Dennoch fehlen vielen Unternehmen zeitgemäße und effektive Werkzeuge, um diesen Anforderungen gerecht zu werden”, so das Startup.

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AI Summaries

Trading, Staking & STO – alles (un)klar bei den Steuern?

  • Ständig entstehen in der Welt der Krypto-Assets neue Anwendungen und Investmentmöglichkeiten – die Klärung der damit verbundenen steuerlichen Fragen hinkt aber deutlich hinterher.
  • Die österreichische Finanzverwaltung hat bislang nur eine kurze BMF-Info veröffentlicht, die neben Äußerungen zum Mining hauptsächlich Aussagen zum Trading von Krypto-Assets umfasst.
  • Viele praxisrelevante Fragen im Ertragsteuerrecht werden jedoch gar nicht behandelt oder bleiben offen.
  • Bei einem Online-Event der DAAA zum Thema Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 wird Natalie Enzinger in ihrem Vortrag auf den Status Quo und auf die Herausforderungen in Zusammenhang mit Trading, Staking & STO eingehen und von bisherigen Erfahrungen mit den Finanzämtern berichten.
  • Hinsichtlich Security Token Offerings (STO) wird dabei etwa analysiert, inwieweit von Emittenten ausgegebene Token dem Eigen- bzw. Fremdkapital zuzuordnen sind, welche steuerliche Konsequenzen damit verbunden und wie Erträge beim Investor letztendlich zu versteuern sind.
  • Die DAAA setzt sich für rasche steuerliche Klarstellungen und Lösungen rund um die Themen Trading, Staking & STO ein.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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  • Die österreichische Finanzverwaltung hat bislang nur eine kurze BMF-Info veröffentlicht, die neben Äußerungen zum Mining hauptsächlich Aussagen zum Trading von Krypto-Assets umfasst.
  • Viele praxisrelevante Fragen im Ertragsteuerrecht werden jedoch gar nicht behandelt oder bleiben offen.
  • Bei einem Online-Event der DAAA zum Thema Krypto-Assets im Ertragsteuerrecht am 15. Oktober 2020 wird Natalie Enzinger in ihrem Vortrag auf den Status Quo und auf die Herausforderungen in Zusammenhang mit Trading, Staking & STO eingehen und von bisherigen Erfahrungen mit den Finanzämtern berichten.
  • Hinsichtlich Security Token Offerings (STO) wird dabei etwa analysiert, inwieweit von Emittenten ausgegebene Token dem Eigen- bzw. Fremdkapital zuzuordnen sind, welche steuerliche Konsequenzen damit verbunden und wie Erträge beim Investor letztendlich zu versteuern sind.
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