02.08.2021

Grüne Technologien? Bei diesen Rohstoffen könnte es in der EU knapp werden

Bei der Produktion von Technik für die "Grüne Wende" ist Europa von (knappen) Rohstoffen aus dem Ausland abhängig.
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Wyoming E-Auto-Verbot E-Auto-Förderung , Ladepunkt, Charging, E-Mobility
© Unsplash

Die Pandemie hat der EU vor Augen geführt, wie wichtig es ist, zumindest einen Teil essenzieller Produkte innerhalb Europas zu produzieren. Das ist bei Schutzkleidung und Medikamenten besonders deutlich geworden. Aktuell fällt es auch der starken europäischen Autoindustrie auf, die unter dem Mangel von Microchips leidet, die unter anderem auf eine akute Knappheit von Silizium zurückzuführen ist. Auch bei der „Grünen Wende“ im Kampf gegen die Klimakrise sieht Europa eine Chance, weltweit ganz vorne mitzuspielen. Allerdings könnte das knapp werden, denn auch dafür fehlt es an wichtigem Material, wie die „Presse am Sonntag“ berichtet.

Es ist vor allem ein Mangel an Rohstoffen, der den Umstieg auf umweltfreundliche Technologien und Produkte bremst. Es gibt zu wenig recyceltes PET, zu wenig biologisch angebaute Baumwolle und zu wenig Lithium, das für die Produktion von E-Auto-Batterien benötigt werden. Auch der Bedarf an grünem Wasserstoff, der die Hochindustrie dekarbonisieren soll, wird wohl nicht nicht gedeckt werden können.

Vor diesem Hintergrund hat die EU vergangenes Jahr die Liste an Rohstoffen aktualisiert, deren Bedeutung für die Zukunft sehr groß ist, bei denen aber mit einem Mangel zu rechnen ist. Auf die Liste kommen Rohstoffe, denen die EU eine hohe „wirtschaftliche Bedeutung“ und ein gewisses Versorgungsrisiko beimisst. Derzeit sind auf dieser Liste 30 Rohstoffe, mehr als doppelt so viele, als die Liste 2011 mit 14 Rohstoffen aufgelegt wurde.

Diese 4 kritischen Rohstoffe sind seit 2020 neu auf der Liste der EU

  • Lithium: Lithium hat seit der letzten Auflage der „kritischen Rohstoffe“ 2017 vor allem durch den E-Auto-Boom an Bedeutung gewonnen. Für E-Fahrzeuge schätzt die EU-Kommission, dass in der EU bis 2050 60-mal mehr Lithium benötigt wird, als derzeit verarbeitet wird. Lithium bezieht die EU derzeit hauptsächlich aus Chile – in Summe beträgt die Importabhängigkeit 100 Prozent. Bis 2025 will die „Europäische Batterie-Allianz“ 80 Prozent des Bedarfs aus europäischen Quellen decken.
  • Bauxit: Aus Bauxit wird Aluminium hergestellt, das in der Fahrzeugproduktion in großen Mengen benötigt wird – nicht nur bei Autos, sondern auch bei Fahrrädern. Bauxit wird vor allem aus Afrika in die EU geliefert – die Import-Abhängigkeit liegt derzeit bei 87 Prozent
  • Titan: Das Leichtmetall wird in großen Mengen beispielsweise in der Luft- und Raumfahrtindustrie gebraucht. Bei Titan ist die EU derzeit vor allem von China abhängig. Der Bedarf wird derzeit zu 100 Prozent durch Importe gedeckt.
  • Strontium: Strontium wird wie Lithium in Batterien und auch in der Aluminiumindustrie eingesetzt. In Zukunft könnte das Material aber auch Photovoltaik-Zellen wesentlich effizienter machen. Derzeit deckt die EU noch 100 Prozent des Bedarfs aus dem Abbau in Spanien – die EU-Kommission sieht es kritisch, in diesem Bereich von einem einzelnen EU-Unternehmen abhängig zu sein.

Diese Rohstoffe beobachtet die EU in Hinblick auf ihre Bedeutung

Nickel als Batterierohstoff und Helium, das im „Internet of Things“ eine Rolle spielt, von der EU 2020 aber von der Liste genommen wurde, da die „wirtschaftliche Bedeutung“ aktuell nicht so groß sei.

Die komplette EU-Liste der „kritischen Rohstoffe 2020“

  • Antimon
  • Baryt
  • Bauxit
  • Beryllium
  • Wismut
  • Borat
  • Kobalt
  • Kokskohle
  • Flussspat
  • Gallium
  • Germanium
  • Hafnium
  • Indium
  • Lithium
  • Magnesium
  • Natürlicher Grafit
  • Naturkautschuk
  • Niob
  • Phosphorit
  • Phosphor
  • Scandium
  • Siliciummetall
  • Strontium
  • Tantal
  • Titan
  • Wolfram
  • Vanadium
  • Metalle der Platingruppe
  • Schwere seltene Erden
  • Leichte seltene Erden
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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