02.12.2024
STARTUP-PAKET

Kreislaufwirtschafts-Beratung für Startups: Clever Clover und Interzero starten Kooperation

Mit einem speziellen Startup-Paket möchte Interzero junge Unternehmen beim Markteintritt in Österreich unterstützen. In Kooperation mit dem FMCG-Accelerator Clever Clover rund um Heinrich Prokop bietet der Kreislaufwirtschaftsdienstleister nun passende Services – von Beratung über Verpackungsentwicklung bis zum Waste Management.
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Clever Clover, Startup Paket, Kreislaufwirtschaft
(c) Interzero - v.l.n.r.: Thomas Glatz, Managing Director bei Interzero Österreich, und Heinrich Prokop, Founder & Managing Director bei Clever Clover.

Startups, die in Österreich ihre Produkte auf den Markt bringen wollen, stehen vor einem komplexen Geflecht aus Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen. EU-weite Vorgaben wie die PPWR (Packaging & Packaging Waste Regulation) und lokale Verordnungen definieren nicht nur, wie die Verpackung für jedes Produkt beschaffen sein muss, sondern verlangen auch eine korrekte Lizenzierung, bevor diese in Umlauf gebracht werden darf – dies wissen Thomas Glatz, Managing Director bei Interzero Österreich und Heinrich Prokop, Founder & Managing Director bei Clever Clover.

Clever Clover-Founder Prokop: „Immer wieder sorgen regulatorische Hürden für Verzögerungen“

In Zusammenarbeit mit dem FMCG-Accelerator Clever Clover rund um den Investor und Startup-Experten Prokop bietet der Kreislaufwirtschaftsdienstleister Interzero daher nun diverse Services an, um junge Unternehmen beim Markteintritt zu unterstützen. Diese reichen von Beratungsleistungen im Hinblick auf Design und Recyclingfähigkeit nachhaltiger Produktverpackungen über die Entwicklung und den Einsatz von Rezyklatrezepturen bis hin zur korrekten Entpflichtung und schließlich maßgeschneiderten Waste-Management-Lösungen für anfallende Abfälle.

„In Österreich drängen sehr viele Startups mit wirklich ambitionierten Gründer:innen auf den Markt – aus dem Inland genauso wie aus dem Ausland. Immer wieder sorgen jedoch regulatorische Hürden, auf die man erst im Laufe des Prozesses stößt, für Verzögerungen. Unser Partner Interzero steht Startups mit seiner langjährigen Erfahrung von Beginn an beratend zur Seite und sorgt damit dafür, dass der Markteintritt reibungslos funktioniert“, sagt Prokop.

Erstes Jahr kostenlos

Um gezielt junge Unternehmen mit ihrem oft knappen Budget bestmöglich zu unterstützen, hat Interzero ein Startup-Paket geschnürt, das im ersten Jahr der Zusammenarbeit kostenlos ist und dabei helfen soll, Anforderungen aus verpackungs- und abfallwirtschaftsrechtlichen Themenbereichen zu verstehen und zu erfüllen. Um von Anfang an alles richtig zu machen.

„Die Regularien rund um die Verpackungsverordnung und das Abfallwirtschaftsgesetz sind sehr komplex und werfen viele Fragen auf. Mit unserer Beratung und Unterstützung können sich Startups voll und ganz auf ihre Geschäftsidee und deren Entwicklung konzentrieren, während wir uns um Nachhaltigkeitsaspekte und regulatorische Herausforderungen kümmern“, erklärt Glatz.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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