27.06.2023

Vom Abfall zum Rohstoff: Herausforderungen & Chancen für Österreich im Bereich der Kreislaufwirtschaft

Gastbeitrag. Oliver Danninger, Michael Weingärtner und Jennifer Duhs von der Management- und Strategieberatung accilium erläutert, welche Schritte in Österreich im Bereich der Kreislaufwirtschaft gesetzt werden müssten.
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v.l.n.r. Oliver Danninger, Associate Partner & Capability Lead Sustainability & CSRD, Jennifer Duhs, Manager & Capability Lead Digital Marketplace, und Michael Weingärtner, Senior Manager & Capability Lead Digital Process Ecxellence | (c) accilium

Der European Green Deal beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen und Initiativen, um die europäische Wirtschaft in eine kohlenstoffarme Zukunft zu führen. Im Zentrum stehen die Themenfelder Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Forschung. Die konkrete Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erfolgt dabei im Verlauf der kommenden Jahre. So hat sich das EU-Parlament beispielsweise zuletzt auf eine Reform zur Stärkung der EU-Energieeffizienzrichtlinie geeinigt. Diese beinhaltet die rechtliche Verankerung des Prinzips „Energieeffizienz zuerst“ und verlangt von den Ländern, die Energieeffizienz in ihrer Politik und Planung zu berücksichtigen. Ergänzend zum EU Green Deal wurde im März 2020 der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. Der Plan umfasst insgesamt 54 Maßnahmen zur Schaffung eines Rahmenwerken für die Einführung von Kreislaufwirtschaftssystemen. Im Zentrum steht die die nachhaltige Entwicklung der zentralen Wertschöpfungsketten der EU, sowie der Abfallwirtschaft und des Sekundärrohstoffmarktes.

Notwendige Schritte zur Erfüllung der EU-Regularien im Aktionsplan Kreislaufwirtschaft

Zur Erfüllung der EU-Regulatorien bedarf es zahlreicher Veränderungen. Die Weiter- und Wiederverwendungsketten entstehen einerseits durch den Aufbau von Know-How, andererseits durch die Entwicklung sowie nachfolgenden Betrieb und Instandhaltung der notwendigen Anlagen. Um den Wertschöpfungskreislauf zu schließen und lokal voranzutreiben, müssen folgende Punkte erfüllt werden: 

  • Infrastruktur: Bereitstellung von flächendeckenden Sammelsystemen mit erhöhten Kapazitäten und Errichtung von Anlagen, die den Sortierprozess von gesammelten Materialien technologisch abdecken können und optimieren. 
  • Technologische Innovationen: Entwicklung von technologischen Innovationen mithilfe eines Netzwerkes aus Technologie- und Forschungspartnern, wofür entsprechende Investitionen getätigt werden müssen. 
  • Neue Geschäftsmodelle: Konzipierung von neuen Unternehmensstrukturen mit Fokus auf Erreichung von Recyclingquoten und Etablierung von Recycling- und recycelnde Unternehmen, die weiter- und wiederverwertbare Materialien aufkaufen.
  • Beitrag der Einzelperson: Veränderung des Verhaltens der Einzelperson und Schaffung eines Sammelbewusstseins bei den Haushalten unter anderem mittels verpflichtender Maßnahmen.

Neben dem Bedarf einer notwendigen Infrastruktur bestehend aus Sammelsystemen, Sortieranlagen und Logistiksystemen, sind technologische Innovationen und Fortschritte ausschlaggebend, wofür auch die erforderlichen Investitionen getätigt werden müssen. Darüber hinaus wird auch die Einzelperson und deren Verhaltensmuster eine wichtige Rolle spielen, wo auch die öffentliche Hand, durch Setzung von Maßnahmen, ihren Beitrag leisten muss.

Kreislaufwirtschaft: Die Situation in Österreich

Österreich hat ehrgeizige Ziele für die Abfallreduzierung und die Förderung von Kreislaufwirtschaftspraktiken festgelegt. Die Abfallreduktionsziele des Landes sind im Nationalen Abfallwirtschaftsplan festgelegt, der Ziele für die Reduzierung der Abfallerzeugung und die Erhöhung des Recyclings und der Ressourcenwiederverwendung festlegt.

Bis 2030 strebt Österreich eine Reduktion der Gesamtabfallerzeugung um zehn Prozent im Vergleich zu den Werten von 2010 an und eine Erhöhung der Gesamt-Recyclingrate auf 65 Prozent. Der Plan enthält auch spezifische Ziele für die Reduzierung von gefährlichen Abfällen, Lebensmittelabfällen und Verpackungsabfällen, sowie anderen Abfallströmen.

Zusätzlich zu diesen nationalen Zielen hat Österreich auch Kreislaufwirtschaftsstrategien für verschiedene Sektoren wie Bauwesen, Textilien und Kunststoffe erarbeitet, die konkrete Abfallreduktionsziele und Initiativen enthalten. Das Land hat auch eine Reihe von Maßnahmen und Politiken zur Unterstützung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft eingeführt, wie etwa erweiterte Herstellerverantwortungssysteme, Abfallvermeidungsprogramme und Unterstützung für ökologisches Design und nachhaltige Produktionspraktiken.

Was ist notwendig, um einen funktionierenden Kreislauf aufzubauen?

Die Umsetzung der Regularien in Österreich sind auf einem guten Weg. Was braucht es aber, um eine Kreislaufwirtschaft erfolgreich umzusetzen? 

  • Entwicklung von Kreislaufwirtschaftsstrategien: Es ist wichtig, dass Regierungen, Unternehmen und Gemeinden konkrete Strategien und Ziele für die Umstellung auf eine Kreislaufwirtschaft entwickeln und diese umsetzen.
  • Förderung von Kreislaufwirtschaftsinnovationen: Regierungen können Forschung und Entwicklung im Bereich Kreislaufwirtschaft fördern, indem sie Finanzierungsprogramme für Unternehmen bereitstellen, die innovative Kreislaufwirtschaftsprojekte entwickeln.
  • Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren: Regierungen, Unternehmen und Gemeinden sollten zusammenarbeiten, um eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Dies kann durch die Schaffung von Netzwerken, Plattformen und Partnerschaften erreicht werden.
  • Etablierung von Anreizen und Belohnungen: Regierungen können Anreize für Unternehmen schaffen, die Kreislaufwirtschaftspraktiken umsetzen. Dies kann in Form von Steuervergünstigungen, Förderprogrammen oder anderen finanziellen Anreizen erfolgen.
  • Sensibilisierung und Bildung: Es ist wichtig, die Öffentlichkeit über die Vorteile einer Kreislaufwirtschaft zu informieren und das Bewusstsein für die Bedeutung von Abfallvermeidung und Recycling zu schärfen.
  • Förderung von Kreislaufwirtschaftsinitiativen in der Wertschöpfungskette: Unternehmen sollten Kreislaufwirtschaftspraktiken in ihre gesamte Wertschöpfungskette integrieren, von der Beschaffung von Rohstoffen bis hin zum Recycling von Produkten am Ende ihres Lebenszyklus.

Diese Handlungsempfehlungen tragen dazu bei, die Umstellung auf eine Kreislaufwirtschaft zu fördern und zu beschleunigen. Eine Kreislaufwirtschaft kann nicht nur Umweltvorteile bieten, sondern auch zu wirtschaftlichem Wachstum, Jobchancen und sozialer Gerechtigkeit beitragen.


Die Gastautor:innen

Oliver Danninger, Associate Partner & Capability Lead Sustainability & CSRD, Michael Weingärtner, Senior Manager & Capability Lead Digital Process Ecxellence und Jennifer Duhs, Manager & Capability Lead Digital Marketplace, arbeiten bei accilium.

Die Management- und Strategieberatung wurde aus der Idee des sich verändernden Mobilitätsverständnisses unserer Gesellschaft gegründet. Unter dieser Prämisse treibt accilium seit sechs Jahren durch die Beschleunigung der digitalen Transformation die Mobilitäts- und Energiewende voran. Mit über 100 Berater:innen in Berlin, München, Wien und bald in Köln, Stuttgart und Hamburg zählt accilium zu den – laut brand eins und Statista – zehn besten Unternehmensberatungen Deutschlands in den Sektoren Automotive & Transport, Energy & Environment und Public Sector, Infrastructure.


Tipp der Redaktion

Mit der sogenannten „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) verschärft die EU in den nächsten Jahren die Anforderungen an das nichtfinanzielle Reporting. Im brutkasten-Talk haben wir Anfang April 2023 mit Oliver Danninger, Associate Partner und Lead Sustainability & CSRD bei accilium, darüber gesprochen, worauf Unternehmen achten müssen.

Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft

Im brutkasten-Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und mittelständischen Unternehmen, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarme Produktion ermöglichen.

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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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Die Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsstrategien und -maßnahmen, wie sie im Artikel beschrieben werden, kann sowohl positive wirtschaftliche Auswirkungen haben. Durch die Förderung von Kreislaufwirtschaftsinnovationen und die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren können neue Geschäftsmodelle entstehen und Arbeitsplätze geschaffen werden. Zudem können die Entwicklung von Infrastruktur und technologischen Innovationen zu Investitionen führen, die wiederum der Wirtschaft zugutekommen. Eine erfolgreiche Kreislaufwirtschaft kann also nicht nur zu einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaft beitragen, sondern auch zu wirtschaftlichem Wachstum und Jobchancen führen.

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