07.04.2023

14,5 Millionen Euro für Kreislaufwirtschaft – neuer FFG-Fördercall gestartet

Das Klimaschutzministerium (BMK) hat die dritte Ausschreibung zur Erforschung und Entwicklung von technologischen Innovationen im Bereich kreislauffähiges Wirtschaften gestartet. Ingesamt stehen 14,5 Millionen Euro bereit. Einreichungen sind bis 28. Juni möglich.
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FFG
(c) Adobestock

Bereits im Dezember 2022 hat die österreichische Bundesregierung die nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen. Konkret wird in der Strategie etwa die Reduktion des Ressourcenverbrauchs auf sieben Tonnen pro Kopf und Jahr bis 2050 anvisiert. Derzeit liegt der Wert laut Zahlen des Ministeriums bei rund 19 Tonnen pro Kopf. Dies entspricht um 36 Prozent mehr als der EU-Durchschnitt.

FTI-Initiative Kreislaufwirtschaft

Um die Umsetzung der Strategie zu beschleunigen, setzt das Klimaschutzministerium (BMK) unter anderem auf die sogenannte FTI-Initiative (Forschung, Technologie und Innovation) Kreislaufwirtschaft. Dazu heißt es vom BMK: „Die übergeordnete Zielsetzung der FTI-Initiative Kreislaufwirtschaft ist die Unterstützung bei der Transformation linearer Wirtschaftsmuster hin zu einer Kreislaufwirtschaft“.

Teil der FTI-Initiative Kreislaufwirtschaft ist auch ein Fördercall, um Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Bereits in der Vergangenheit wurden zwei Calls über die FFG abgewickelt, wobei laut BMK insgesamt 20 Projekte unterstützt wurden. Nun folgt der dritte Födercall, der bis zum 28. Juni geöffnet ist.

Fördervolumen umfasst 14,5 Millionen Euro

Im mittlerweile dritten Call stehen nun 14,5 Millionen Euro zur Verfügung. „Mit der dritten Ausschreibung Kreislaufwirtschaft unterstützen wir jetzt weitere innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und übernehmen bis zu 85 Prozent der Projektkosten“, so FFG-Geschäftsführer Klaus Pseiner.

Kooperative F&E-Vorhaben im Bereich der Kreislaufwirtschaft werden mit einem Betrag von 100.000 bis zwei Millionen Euro gefördert. Projekte können beispielsweise auf die Effizienzsteigerung von Sortieranlagen, kreislauffähiges Produktdesign oder Lösungen zur „Nutzungsintensivierung von Gütern“ umfassen.

Es können laut FFG Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Unternehmen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert bzw. finanziert werden. Die Teilnahme ausländischer Partner im Zuge der kooperativen Projekte ist prinzipiell möglich. Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen.


Tipp der Redaktion

Mit Jänner 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarme Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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