02.08.2023

Analyse zur Kreislaufwirtschaft: Zwischen verschärften Vorschriften und neuen Marktchancen

Die globale Kreislaufwirtschaft tut sich schwer. Und das, obwohl sie sich längst von einer Nischenidee hin zum Trendthema entwickelt hat. Anlässlich des World Overshoot Day, der dieses Jahr auf den 2. August fällt, beleuchten wir die Probleme und Herausforderungen der Circular Economy und zeigen die Chancen für Startups in diesem spannenden Umfeld auf.
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Planet earth toy balloon deflated isolated on white background. Earth overshoot day, unsustainable resources consumption concept

Die weltweite Kreislaufwirtschaft ist rückläufig. Zu diesem Ergebnis kam Anfang 2023 der Circularity Gap Report, der seit 2018 in regelmäßigen Abständen die wichtigsten globalen Kennzahlen für Kreislaufwirtschaft liefert. Der Report zeigt, dass derzeit nur 7,2 Prozent der jährlich aus der Erde entnommenen neuen Materialien wiederverwendet oder ordnungsgemäß recycelt werden. Im Jahr 2019 betrug der Wert noch 9,1 Prozent.

Experte: Kreislaufwirtschaft gewinnt immer mehr an Bedeutung

Das Ergebnis ist durchaus überraschend, da sich Kreislaufwirtschaft in den letzten Jahren von einer Nischenidee hin zu einem Trendthema entwickelt hat. Harald Friedl, führender Experte für Kreislaufwirtschaft, erläutert die Gründe dafür wie folgt: „Global verbrauchen wir immer mehr Ressourcen, zugleich gewinnt aber das Thema Kreislaufwirtschaft in den letzten Jahren viel mehr an Öffentlichkeit und Breite.“

Harald Friedl, der 2018 den Circularity Gap Report mitbegründet hat und seit über zehn Jahren Regierungen und Unternehmen weltweit im Übergang von einer linearen zu einer kreislauffähigen Wirtschaft berät, verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Regulatorik und den EU-Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft. Dieser umfasst rund 30 Maßnahmen und steht im Einklang mit dem European Green Deal, der Europa zu einem grünen Vorreiter-Standort machen soll. Erst im November 2022 schlug die Kommission neue EU-weite Vorschriften für Verpackung vor. Nach den neuen Vorschriften sollen alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 wiederverwendbar oder recycelbar sein. Zudem soll auch der bisherige Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie erweitert werden, um die Reparierbarkeit von Produkten und deren Lebensdauer zu verbessern.

UN-Plastikabkommen

Neben EU-weiten Regelungen wird zudem auch auf internationaler Ebene verhandelt. Erst Anfang Juni ist in Paris die zweite von fünf zwischenstaatlichen Verhandlungsrunden für ein UNO-Plastikabkommen zu Ende gegangen. So wurde im Rahmen der UN-Konferenz erstmalig über eine mögliche Plastikobergrenze diskutiert, die weitreichende Folgen für die Plastikindustrie und künftige Investitionsentscheidungen hätte. Insgesamt sind fünf Verhandlungsabrunden für das Abkommen angesetzt, wobei Ende 2024 ein erster Entwurf vorliegen soll und 2025 das Abkommen beschlossen werden könnte. Ob eine derartige Obergrenze eingeführt wird, steht jedoch noch zur Disposition und wird Teil weiterer Verhandlungsrunden sein. So stehen Staaten wie die USA, China oder die Golfstaaten einem strengen Abkommen kritisch gegenüber.

Business Coalition for a Global Plastics Treaty

Mittlerweile hat aber auch die Wirtschaft die Dringlichkeit des Themas erkannt, wobei 2022 die sogenannte Business Coalition for a Global Plastics Treaty gegründet wurde. Dabei handelt es sich um eine weltweite Koalition aus Unternehmen, NGOs und Finanzinstituten, die sich dazu verpflichten, ein derartiges UN-Plastikabkommen zu unterstützen. Zudem verfolgen die Teilnehmenden laut Eigendefinition die Vision, dass „Kunststoff dank Kreislaufwirtschaft künftig nicht mehr zu Abfall wird“

Teil der Koalition ist beispielsweise die österreichische Greiner AG, die im Bereich Kunststoff- und Schaumstofflösungen zu den Weltmarktführern gehört. Unter anderem zählt das Unternehmen mit seiner Sparte Greiner Packaging zu den weltweit führenden Herstellern von Joghurtbechern und produziert für das Münchner Startup Air up die bekannten Trinkflaschen für die sogenannte Geruchslimonande. Die Greiner AG hat sich dabei zum Ziel gesetzt, bis 2030 ein „umfassend zirkuläres Unternehmen“ zu werden. Dabei setzt das Unternehmen unter anderem auf Innovationen, die sich durch ein neues Produktdesign auszeichnen. Eine noch recht junge Entwicklung ist beispielsweise ein sich selbsttrennender Karton­Kunststoff-Becher, der sich durch eine besonders hohe Recyclingfähigkeit auszeichnet.

Circular Economy Startups im Aufwind

Neben großen Unternehmen erkennen aber auch immer mehr Startups das Feld Kreislaufwirtschaft für sich und haben in den letzten Jahren zahlreiche Innovationen hervorgebracht. Erst Anfang April 2023 veröffentlichte die Initiative Circular Republic des Innovations- und Gründungszentrums UnternehmerTUM ihre erste Startup-Landkarte für den Bereich Kreislaufwirtschaft. Aktuell gibt es in Deutschland 171 Startups, die laut Circular Republic die notwendigen Kriterien erfüllen, um als Circular Economy Startup zu gelten.

Circular Republic hat erstmals eine Startup-Landschaft für die Kreislaufwirtschaft ­veröffentlicht, die zeigt: Die Kreislaufwirtschaft wird immer mehr zum Kern des Geschäfts­modells junger Unternehmen in Deutschland | (c) Circular Republic

Dazu zählen beispielsweise Startups, die Produkte aus erneuerbaren oder recycelten Materialien herstellen. Eines von ihnen ist das 2020 gegründete Hamburger Bioökonomie-­Startup traceless rund um die beiden Gründerinnen Johanna Baare und Anne Lamp. Das Unternehmen entwickelt Verpackungen und Folien aus Naturfasern, die eine Alternative zu konventionellen Kunststoffen darstellen. Erst im Mai dieses Jahres hat das Unternehmen vom Bundesumweltministerium eine Förderung in Höhe von fünf Millionen Euro für den geplanten Bau einer Demonstrations-Produktionsanlage erhalten.

Die Landschaft listet aber auch Startups, die sich beispielsweise im Bereich der Sharing Economy bereits am Markt etabliert haben. Dazu zählen beispielsweise bekannte Unternehmen wie das Kölner Startup Vytal, das in Zusammenarbeit mit Restaurants ein pfandfreies Mehrwegsystem auf den Markt gebracht hat und damit bereits erfolgreich ins Nachbarland Österreich expandierte, oder der Berliner E-Scooter­Anbieter Tier.

Die Vytal-Gründer haben in Zusammenarbeit mit Restaurants ein pfandfreies Mehrwegsystem auf den Markt gebracht und dieses erfolgreich nach Österreich und Frankreich exportiert | (c) VYTAL Global GmbH

Ein weiterer Bereich umfasst die Rückgewinnung von Materialien am Ende ihrer Lebenszeit. An dieser Stelle lässt sich das Münchner Startup Tozero nennen. Das Unternehmen möchte ein neuartiges Verfahren zur Rückgewinnung kritischer Materialien wie Lithium, Nickel und Kobalt aus Lithium-Ionen-Batterien einführen und plant dafür, eine Pilot-Recyclinganlage in München zu errichten. 2022 konnte das Startup rund um das rein weibliche Gründungsduo Sarah Fleischer und Ksenija Milicevic zudem eine Finanzierungsrunde in Höhe von 3,5 Millionen Euro abschließen. Aufgrund der großen Nachfrage nach Lithium ergeben sich im Bereich des Batterie-Recyclings künftig große Wachstumschancen. Einer neuen Studie der Unternehmensberatung McKinsey zufolge wächst der Recycling-Markt für E-Auto-Batterien jährlich um 25 Prozent.

Kreislaufwirtschaft ist weit mehr als nur das Einhalten von Vorschriften

Recycling ist jedoch nur ein Teil der Kreislaufwirtschaft, wie Experte Harald Friedl kritisch anmerkt: „Das Thema kommt in letzter Zeit aber zum Glück immer mehr aus der ,Recycling-Ecke‘ heraus und wird stärker designgetrieben gedacht.“ Dies umfasst beispielsweise das Produktdesign, das sich im Idealfall am Cradle­to-Cradle-Prinzip orientiert, und reicht bis hin zur Langlebigkeit von Produkten und deren Materialien. Zudem sollte sich Kreislaufwirtschaft nicht nur auf das Einhalten von Vorschriften beschränken. Das Konzept umfasst nämlich auch ein weitreichendes Wertesystem, das unsere Wirtschaft und Gesellschaft nicht mehr linear, sondern eben zirkulär denkt.

Ohne Vorschriften wird es aber schlussendlich doch nicht gehen. Dies betrifft auch die Problematik des Greenwashings. Mit der Green-Claims-Verordnung auf europäischer Ebene könnte Unternehmen hier künftig ein Riegel vorgeschoben werden. Zudem stimmten die EU-Staaten erst im Mai 2023 für einen digitalen Produktpass, der Verbraucher*innen künftig mehr Informationen über gekaufte Textilien und Co. liefern soll. Inwiefern die praktische Umsetzung erfolgt, ist noch nicht final geklärt.


Der Artikel erschien zuerst in der jüngsten Ausgabe von StartingUp.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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